Betreff
33. Änderung des Flächennutzungsplans (Gewerbepark Nordwest), Beschluss Entwurf u. Entwurfsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
Bezugsvorlage BV 2022 0203 - Beschluss Vorentwurf u. frühzeitige Beteiligung
Bezugsvorlagen zum Bebauungsplan 0- 78/2 "Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt" BV 2022 0334 Beschluss Entwurf u. Entwurfsbeteiligung sowie M 2023 0417 Ergebnisse Entwurfsbeteiligung
Vorlage
BV 2023 0502
Aktenzeichen
FNP 33. Änderung
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 23.05.2023) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

Sachverhalt:

Nach der Zustimmung des Verwaltungsausschusses zum Vorentwurf der 33. Flächen­nut­zungs­planänderung (Bezugsvorlage BV 2022 0203) am 05.07.2022 erfolgte in der Zeit vom 18.07.2022 bis 01.08.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB). Parallel wurde mit Schreiben vom 07.07.2022 die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in Teil 3 der anliegenden Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Zwischenzeitlich wurde der Entwurf der 33. Flächennutzungsplanänderung fertiggestellt.

Bei der Ausarbeitung des Entwurfs der Planzeichnung wurden die folgenden Änderungen gegenüber dem Vorentwurf (Stand 12.05.2022) aufgenommen:

  • Als Planunterlage konnte nun die zum Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens Burgdorf-Nord berichtigte Liegenschaftskarte verwendet werden. Daher ist z.B. der Verlauf der B 188 besser in der Planunterlage zu erkennen.
  • Im nordöstlichen Eckbereich des Plangebiets wurde der Verlauf der bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Schmutzwasserleitung ergänzt.

Die Änderungen in der Begründung, die zur Ausarbeitung des Entwurfs vorgenommen wurden, sind farbig hinterlegt. Auf Anregung der städtebaulichen Aufsicht bei der Region Hannover wurde der Begründung ein eigenständiger Umweltbericht beigefügt.

Mit dem anliegenden Entwurf der 33. Flächennutzungsplanänderung und der zugehörigen Begründung nebst Umweltbericht sowie den weiteren Unterlagen können nun die Verfahrensschritte Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit kann wie üblich für die Dauer eines Monats erfolgen. Wichtige Gründe für eine längere Dauer der Auslegung, wie z.B. eine besonders hohe Komplexität des Bauleitplanverfahrens, sind nicht zu erkennen.

 

 

Anlagen:

1.  33. Änderung des Flächennutzungsplans, Entwurf (Stand 23.05.2023)

2.  Begründung zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans, Entwurf (Stand 23.05.2023)

3.  Umweltbericht zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf, „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“, Entwurf (Stand Mai 2023)

Die folgenden Anlagen liegen nur der digitalen Fassung der Vorlage bei[1]

4.  Verkehrsuntersuchung zum Gewerbepark Nordwest Burgdorf, PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Stand 24.06.2020

5.  Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“, GTA, Stand 26.11.2020

6.  Gutachterliche Stellungnahme zu Emissionen und Immissionen von Gerüchen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ in Burgdorf, TÜV NORD, Stand 28.10.2022

 



[1] Ratsmitglieder und beratende Mitglieder der Fachausschüsse, die Papierfassungen erhalten, können die Anlagen bei Bedarf in der Abteilung Stadtplanung und Umwelt bestellen.

 

 

 

(Pollehn)