Betreff
33. Änderung des Flächennutzungsplans (Gewerbepark Nordwest), Feststellungsbeschluss
Bezugsvorlage BV 2023 0502 ... Beschluss Entwurf u. Entwurfsbeteiligung ...
Vorlage
BV 2023 0627
Aktenzeichen
61.020 FNP 33. Änderung
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren zur 33. Flächennutzungsplanänderung, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 11 wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:

a.    der in der Zeit vom 18.07.2022 bis 01.08.2022 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

b.    der mit Schreiben vom 07.07.2022 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

c.    der in der Zeit vom 10.07.2023 bis 10.08.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

d.    der mit Schreiben vom 29.06.2023 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorschläge werden beschlossen.

 

(Feststellungsbeschluss siehe nächste Seite)

 

 

 

2.    Feststellungsbeschluss:
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der Fassung vom 10.10.2023 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung beschlossen.

Der Flächennutzungsplanänderung werden beigefügt

-      die Planbegründung in der Fassung vom 10.10.2023 sowie

-    die Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a BauGB, die in Kapitel 13 der Begründung wiedergegeben ist.

 

 

 

Sachverhalt:

Am 27.06.2023 stimmte der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der 33. Flächennutzungsplanänderung zu. In der Zeit vom 10.07.2023 bis 10.08.2023 fand die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind hierbei keine Stellungnah­men eingegangen.

 

Mit Schreiben vom 29.06.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen sind in Kapitel 11.4 der Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen.

 

Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte oder sonstige Erkenntnisse machen keine Änderungen der 33. Flächennutzungsplanänderung im Vergleich zur Entwurfsfassung erforderlich. Somit kann der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

 

Im Weiteren ist die Flächennutzungsplanänderung dann gemäß § 6 BauGB der Region Hannover zur Genehmigung vorzulegen. In dem Zusammenhang weise ich auf folgendes hin: Mit der letzten Änderung des § 6 Abs. 4 BauGB vom 03.07.2023[1] wurde die Frist zur Genehmigung von drei Monaten auf einen Monat reduziert.

 

 

Anlagen:

1.  33. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 10.10.2023)

2.  Begründung zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 10.10.2023),
inhaltliche Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung sind gelb markiert

3.  Umweltbericht zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf, „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“(Stand August 2023),
inhaltliche Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung sind gelb markiert

 

 

 

     

 



[1] Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften

(i.V. Kugel)