Bezugsvorlage BV 2023 0502 ... Beschluss Entwurf u. Entwurfsbeteiligung ...
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Beschlussvorschlag:
1.
Die
Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren zur 33.
Flächennutzungsplanänderung, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 11
wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
a.
der in
der Zeit vom 18.07.2022 bis 01.08.2022 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
b.
der mit
Schreiben vom 07.07.2022 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
c.
der in
der Zeit vom 10.07.2023 bis 10.08.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
d.
der mit
Schreiben vom 29.06.2023 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die in der Begründung beschriebenen
Abwägungsvorschläge werden beschlossen.
(Feststellungsbeschluss siehe
nächste Seite)
2.
Feststellungsbeschluss:
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der Fassung vom 10.10.2023
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der
Ergebnisse der Umweltprüfung beschlossen.
Der
Flächennutzungsplanänderung werden beigefügt
-
die
Planbegründung in der Fassung vom 10.10.2023 sowie
-
die
Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a BauGB, die in Kapitel 13 der Begründung
wiedergegeben ist.
Sachverhalt:
Am 27.06.2023 stimmte der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der 33. Flächennutzungsplanänderung zu. In der Zeit vom 10.07.2023 bis 10.08.2023 fand die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind hierbei keine Stellungnahmen eingegangen.
Mit Schreiben vom 29.06.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen sind in Kapitel 11.4 der Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen.
Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte oder sonstige Erkenntnisse machen keine Änderungen der 33. Flächennutzungsplanänderung im Vergleich zur Entwurfsfassung erforderlich. Somit kann der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Im Weiteren ist die Flächennutzungsplanänderung dann gemäß § 6 BauGB der Region Hannover zur Genehmigung vorzulegen. In dem Zusammenhang weise ich auf folgendes hin: Mit der letzten Änderung des § 6 Abs. 4 BauGB vom 03.07.2023[1] wurde die Frist zur Genehmigung von drei Monaten auf einen Monat reduziert.
Anlagen:
1. 33. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 10.10.2023)
2. Begründung
zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 10.10.2023),
inhaltliche Änderungen gegenüber der
Entwurfsfassung sind gelb markiert
3. Umweltbericht
zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf, „Gewerbepark
Nordwest 3. Abschnitt“(Stand August 2023),
inhaltliche Änderungen gegenüber der
Entwurfsfassung sind gelb markiert
[1] Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
(i.V. Kugel)