Betreff
33. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan 0-78/2 "Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt - Beschlüsse Vorentwurf u. frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB)
Vorlage
BV 2022 0203
Aktenzeichen
61 26 - 00 78/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Den Vorentwürfen

-      der 33. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 12.05.2022) und

-      des Bebauungsplans Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ (Stand 12.05.2022)

wird zugestimmt.   

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vorentwürfen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses am 10.03.2020 zur Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und des Bebauungsplans Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ (B-Plan) wurden die Bauleitplanverfahren eingeleitet (BV 2020 1197).

 

Zuvor hatte der Verwaltungsausschuss bereits am 25.06.2019 der Erweiterung des 3. Abschnitts des Gewerbeparks nach Osten bis an die Straße ‘Am Güterbahnhof‘ zugestimmt (BV 2019 0929 u. BV 2019 0929/1). In der Begründung zur 33. FNP-Änderung finden Sie im Kapitel 2 eine Abbildung in der das bisherige und das nach Osten erweiterte Entwicklungskonzept dargestellt sind.      
Mit dieser Erweiterung nach Osten rückt der Gewerbepark näher an die Trinkwasserbrunnen der Stadtwerke Burgdorf. Daher gab es bereits im Vorfeld Abstimmungen mit den Stadtwerken und der Wasserbehörde (Region Hannover). Dabei wurden Rahmenbedingungen für diese Erweiterung erarbeitet, s. BV 2019 0929 oder am Ende des Kapitels 6.2 der FNP-Begründung.         
Im Vorentwurf des B-Plans sind diese Rahmenbedingungen umgesetzt: in der Konzeption der Abwasserableitung (s. Kapitel 5.2 in der B-Plan-Begründung), in der Planzeichnung (200 m Abstand der Gewerbegebiete zu dem westlichsten Trink­wasserbrunnen), der textlichen Festsetzungen 1.4 sowie den Örtlichen Bauvorschriften zur Versickerung von Niederschlagswasser in den Gewerbegebieten GE 11 und GE 14.

 

Mit der Umweltprüfung zum B-Plan 0-78/2 wurde bereits im Jahr 2018 die Planungsgruppe Landespflege (PGL) beauftragt. Dabei ergab die Aufnahme und Bewertung des Brutvogelbestandes, dass vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für den Erhalt der Feldlerche erforderlich sind (s. Kapitel 2.5.3.1 und 3 des Umweltberichts). Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurde länger nach geeigneten Flächen gesucht. Schließlich konnten Flächen in den Gemarkungen Heeßel und Otze angekauft und in den Kompensationsflächenpool der Stadt Burgdorf aufgenommen werden. Zur Lage der Flächen siehe die Abbildungen am Ende des Kapitels 7.6.4 in der B-Plan-Begründung. In den Jahren 2021 und 2022 wurden dort bereits Maßnahmen zur Lebensraumaufwertung für die Feldlerche hergestellt.

 

Eine im Jahr 2020 erstellte Verkehrsuntersuchung der PGT lieferte insbesondere Erkenntnisse zu den verkehrlichen Auswirkungen der Planung auf den Verkehrsablauf am Kreisverkehrsplatz Schillerslager Landstraße / Weserstraße. Diese Verkehrsuntersuchung berücksichtigte auch die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Weserstraße: Bebauungsplan Nr. 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“ (seit dem 05.08.2021 rechtskräftig) und den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 0-95 „Carree Quartier“. Die Verkehrsuntersuchung finden Sie anliegend (Anlage 7). Die wesentlichen Ergebnisse sind in Kapitel 5 der B-Plan-Begründung wiedergegeben.

 

Die Verkehrsuntersuchung lieferte auch Grundlagen für die Ende 2020 von der GTA fertiggestellte Schalltechnische Untersuchung. Diese finden Sie ebenfalls anliegend (Anlage 8).    
Die schalltechnische Untersuchung empfiehlt die Festsetzung von lärmimmissionsbezogenen Einschränkungen der zulässigen Art der baulichen Nutzung in den Gewerbegebieten (textliche Festsetzungen Nr. 1.2) sowie die Festsetzung von Auflagen zum baulichen Lärmschutz (textliche Festsetzungen Nr. 4). In Kapitel 7.4 der B-Plan-Begründung sind die Ergebnisse zusammengefasst.

Weiter wurde in der schalltechnischen Untersuchung die Festsetzung der Emissionskontingente entwickelt (textliche Festsetzung Nr. 1.3). In Kapitel 7.1.4 der B-Plan-Begründung sind die wesentlichen Aussagen zusammengefasst.

 

Im Hinblick auf die aus Klimaschutzgründen erforderliche Wärmewende wurde von der target die Machbarkeitsstudie Wärmeplanung für den 3. Abschnitt des Gewerbeparks erstellt (s. BV 2021 1688 und Kapitel 5.3 der B-Plan-Begründung). Die Beratung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erfolgte im Herbst 2021. Am 23.11.2021 beschloss der Verwaltungsausschuss, dass die Erdgasleitungen nicht in den 3. Abschnitt des Gewerbeparks verlängert werden. Um die Vorhabenträger frühzeitig über diesen Sachverhalt zu informieren, wurde der Hinweis H.3, Satz 1 in den B-Plan-Vorentwurf aufgenommen.      
Endsprechend den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und den Beratungsergebnissen aus dem Sommer 2021 zum Antrag ‘Klimaschutz als kommunale Aufgabe‘ (A 2021 1636) wurde der Hinweis H.3, Satz 2 aufgenommen:       
„Beim Verkauf der Baugrundstücke beabsichtigt die Stadt, die Vorhabenträger zu verpflich­ten:

a)    zur Deckung des Gebäudeenergiebedarfs keine fossilen Brennstoffe zu verwenden,

b)    erhöhte Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden umzusetzen.“

In Kapitel 10.4, 10.4.1 und 10.4.2 der B-Plan-Begründung sind diese Hinweise näher erläutert.

Konkrete Beschlüsse gab es zu diesen Sachverhalten noch nicht. Falls der Hinweis H.3. Satz 2 nicht den Absichten des Rats entspricht, könnten der Hinweis und die Kapitel 10.4., 10.4.1 und 10.4.2 auch aus dem Vorentwurf entfernt werden.

 

In Umsetzung der Beschlüsse ‘Klimaschutz als kommunale Aufgabe‘ (A 2021 1636) wurde die ‘Klima-Checkliste für die Bauleitplanung‘ der RWTH Aachen angewandt. Die Checkliste mit den Eintragungen der Verwaltung finden sie anliegend.

 

Die Festsetzungsvorschläge in der Planzeichnung des Bebauungsplans 0-78/2 zum Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise in den Gewerbegebieten entsprechen den Festsetzungen in den bisherigen Abschnitten des Gewerbeparks Nordwest. Auch die sonstigen textlichen Festsetzungen wurden aus den Festsetzungen in den bisherigen Abschnitten des Gewerbeparks weiterentwickelt.

 

 

 

Anlagen:

1.    33. Änderung des Flächennutzungsplans, Vorentwurf, Stand 12.05.2022

2.    Begründung zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans, Vorentwurf, Stand 12.05.2022

3.    Bebauungsplan Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“, Vorentwurf, Stand 12.05.2022 (Planzeichnung verkleinert, im Original M 1:1.000)

4.    Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“, Vorentwurf, Stand 12.05.2022

5.    Artenschutz und Umweltbericht, Bebauungsplan 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest“, Stadt Burgdorf, Planungsgruppe Landespflege TNL, Stand Mai 2022

6.    Klima-Checkliste für die Bauleitplanung, nach RWTH Aachen 2017

Die folgenden Anlagen liegen nur der digitalen Fassung der Vorlage bei[1].

7.    Verkehrsuntersuchung zum Gewerbepark Nordwest Burgdorf, PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Stand 24.06.2020

8.    Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“, GTA, Stand 26.11.2020

    

 



[1] Ratsmitglieder und beratende Mitglieder der Fachausschüsse, die Papierfassungen erhalten, können diese Anlagen bei Bedarf in der Abteilung Stadtplanung und Umwelt bestellen.

(Pollehn)