- Entwurf: öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
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Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 5-14 „Kapellenweg“ in der
Fassung vom Juli 2023 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB bzw. § 13 Abs. 2
Nr. 2 und 3 BauGB mit dem Entwurf des Bebauungsplans die öffentliche Auslegung
(§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Burgdorf wurde am 05.10.2021 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5-14 „Kapellenweg“ im Ortsteil Otze eingeleitet (siehe BV 2021 1736), um im Ortsinneren von Otze die Schaffung von Baurechten für Wohnhäuser sowie die Herstellung von Erweiterungsmöglichkeiten für einen im Plangebiet befindlichen forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb zu ermöglichen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) in Verbindung mit § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren).
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Burgdorf wurde am 17.05.2022 der Aufstellungsbeschluss ergänzt (siehe BV 2022 0184), und es wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans vom April 2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels Auslegung im Zeitraum vom 30. Mai bis 14. Juni 2022. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 25. Mai 2022 mit der Bitte um Stellungnahme bis 30. Juni 2022.
Die eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Ausführungen der Stadt dazu sind im Anhang dieser Vorlage wiedergegeben. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Zusätzlich hat sich zwischenzeitlich ein neuer Sachverhalt ergeben:
Aufgrund des hohen Kinderbetreuungsbedarfs besteht aktuell die Absicht,
im Plangebiet eine neue Kindertagesstätte mit 3 Gruppen zu errichten. Diese
soll auf drei bislang für Einfamilienhäuser vorgesehenen Baugrundstücken
unmittelbar nördlich der bislang als Grünfläche festgesetzten Freifläche
vorgesehen werden. Diese Freifläche würde dann als Außengelände der
Kindertagesstätte hergerichtet (siehe Kapitel 5 der Begründung in der Anlage).
Die Planung wurde daraufhin überarbeitet (siehe anliegenden Bebauungsplanentwurf). Änderungen gegenüber der Fassung des Vorentwurfs sind in den textlichen Festsetzungen grün gedruckt.
Nach einem entsprechenden politischen Beschluss über den anliegenden Entwurf werden die Verfahrensschritte „öffentliche Auslegung“ (§ 3 Abs. 2 BauGB) und „Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt.
Anhang:
- Bebauungsplan 5-14 „Kapellenweg“ – Entwurf –vom Juli 2023
- Begründung
zum Bebauungsplan 5-14 „Kapellenweg“ – Entwurf – vom Juli 2023 mit Anlagen
(Hinweis: Die Anlagen 2 bis 4 sind in der
Papierfassung dieser Sitzungsvorlage zur als Auszug beigefügt und werden bei
Bedarf in der Langfassung nachgereicht.)
- Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (§§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB)
(Pollehn)