- Entwurf: öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
- Austausch der Planzeichnung
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Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 5-14 „Kapellenweg“ in der
Fassung vom Juli 2023 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB bzw. § 13 Abs. 2
Nr. 2 und 3 BauGB mit dem Entwurf des Bebauungsplans die öffentliche Auslegung
(§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
(bis hier gleichlautend wie BV 2023 0553)
(zusätzlich:)
Die Planzeichnung auf Seite 2 der Anlage 1 ist durch die anliegende Planzeichnung zu ersetzen.
Sachverhalt und Begründung:
Aufgrund eines Missverständnisses ist in BV 2023 0553 die falsche Planzeichnung enthalten (falsche Lage der festgesetzten Schallschutzwand).
Sie muss daher ausgetauscht werden.
Anlage: überarbeitete Planzeichnung
(Pollehn)