Betreff
Stellenplan 2021/2022
Vorlage
BV 2020 1416/1
Aktenzeichen
10/Ra
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Siehe Vorlage BV 2020 1224.

 

 

 

(Pollehn)

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Folgende Ergänzungen zum Stellenplanentwurf 2021 werden vorgeschlagen:

 

I Änderung im Stellenumfang – Beamtenstellen

 

Neu: Lfd. Nr. I.03 Personal – Personalreserve / A 12

 

Aufgrund einer „befristeten Pensionierung“ soll eine Leerstelle in der Personalreserve eingerichtet werden. Damit kann die ursprüngliche Stelle neu besetzt werden.

 

Bei einer ggf. möglichen Wiederaufnahme des Dienstes würde der Einsatz dann zur Unterstützung in den Abteilungen erfolgen können, wo Vertretungsbedarf aufgrund von Langzeiterkrankungen, Arbeitsrückständen etc. besteht, solange kein Einsatz auf einer regulären Stelle möglich ist.

 

Für den Stellenplan 2021 wird aus diesen Gründen empfohlen, eine 1,0 Stelle A 12 NBesG in der Abteilung Personal für die Personalreserve zur Verfügung zu stellen.

 

Personalkosten sind nicht zu hinterlegen. Die Stelle erhält einen kw-Vermerk.

 

 

 

II Änderung im Stellenumfang Beschäftigte Bildungs-/Jugendhilfebereich

 

Neu: Lfd. Nr. II.07 Jugendhilfe – Sozialarbeiter/in S 12

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung vom 30.09.2020 und der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie in seiner Sitzung vom 19.11.2020 einstimmig für die Durchführung des Projektes 2. Chance ausgesprochen. Die Schulsozialarbeit vor Ort soll zur Vermeidung von Schulpflichtverletzungen mit dem Projekt gestärkt werden. Weitergehende Informationen zum Projekt können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Refinanzierungsmöglichkeit im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleiches durch die Region Hannover.

 

Zur Umsetzung des Projektes sind zwei neue Stellen der Entgeltgruppe S 12 TVöD erforderlich.

 

Für den Stellenplan 2021 wird aus diesen Gründen empfohlen, unter dem Vorbehalt, dass die Personalkosten im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleiches erstattungsfähig sind, zwei 1,0 Stellen der Entgeltgruppe S 12 TVöD in der Abteilung Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen.

 

Mit diesen Ergänzungsvorschlägen entwickeln sich die Planstellen wie folgt:

 

Jahr

2019

2020

2020

Nachtrag

2021

2022

+/-

2021

+/- 2022

Planstellen Beamte

39,00

40,00

42,00

42,00

42,00

0,00

0,00

Planstellen
Beschäftigte

455,50

462,50

481,25

488,75

481,25

+7,50

-7,50

Planstellen
gesamt

494,50

502,50

523,25

530,75

523,25

+7,50

-7,50

davon
Kindertagesstätten

152,50

158,50

169,50

173,50

166,00

169,00

161,50

Stellenzuwachs Bildungs-/ Jugendhilfebereich

 

 

 

 

 

+7,50

-7,50