Beschlussvorschlag:
Siehe Vorlage BV 2020 1224.
(Pollehn)
Sachverhalt und Begründung:
Mit Antrag vom 24.11.2020 hat die Gruppe SPD – B‘90/Die Grünen – WGS –
Freie Burgdorfer um Bereitstellung einer S11b-Stelle in der Gruppe Kunterbunt
der Kindertageseinrichtung Südstern gebeten. Hinsichtlich der Begründung wird
auf den anliegenden Antrag (Anlage 1) verwiesen.
Mit dem Antrag ist eine Stellenaufwertung verbunden, die sich in den
Personalkosten niederschlägt. Der Personalkostenmehraufwand beträgt bei einer
0,75 Stelle jährlich 2.700 €.
Voraussetzung für eine tarifkonforme Aufwertung wird ein
entgeltgruppengerechter Aufgabenzuschnitt sein. Zugleich müssen sich für die
angedachte Teamzusammensetzung (eine S8b-Stelle für eine/n Erzieher*in und eine
S 11b-Stelle für eine/n Sozialpädagog*in) unterschiedliche Aufgabenzuschnitte
definieren lassen. Das Tarifrecht sieht vor, dass sich die Eingruppierung nach
den Tätigkeitsmerkmalen der übertragenen Aufgaben richtet. Der
Aufgabenzuschnitt der beiden pädagogischen Fachkräfte in der Gruppe Kunterbunt
hat sich bislang nicht unterschieden.