Betreff
Bebauungsplan Nr. 4-07 "Hornweg"
- Beschluss Entwurf und (wiederholte) Entwurfsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
Bezug: BV 2023 0573 und 0573/1
Vorlage
BV 2023 0628
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4-07 „Hornweg“ in der Fassung vom Oktober 2023 wird zugestimmt.        

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf des Bebauungsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.       

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Zu den Hintergründen wird auf die Bezugsvorlagen BV 2023 0573 und BV 0573/1 verwiesen.

 

Am 10.10.2023 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf den (wiederholten) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 4-07 „Hornweg“ gefasst.

 

Parallel bzw. zuvor ist die (wiederholte) Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB erfolgt.

 

Die Ergebnisse der Beteiligung sind in den anliegenden Entwurf für den Bebauungsplan eingearbeitet. Änderungen sind rot markiert.

 

Im Falle einer positiven Beschlussfassung erfolgt jetzt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.

 

Parallel erfolgt die erforderliche 67. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf.

 

Hinweis:

 

Die Anlagen 2 bis 4 und 6 der Planbegründung entsprechen denen der Vorlage BV 2023 0392 und sind der gedruckten Fassung dieser Vorlage nicht beigefügt. Sie können bei Bedarf nachgereicht werden.

 

Anlagen:

-      Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“, neuer Entwurf (Stand Oktober 2023)

-      Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“, neuer Entwurf (Stand Oktober 2023) mit Umweltbericht (Anlage 1) und Kurzbericht Klimaschutz/Wärmeplanung (Anlage 5); 
die Anlagen 2 bis 4 und 6 der Begründung entsprechenden denen der Vorlage BV 2023 0392 und sind der gedruckten Vorlage nicht beigefügt.

 

 

 

 

(i.V. Kugel)