Betreff
Bebauungsplan Nr. 4-07 "Hornweg"
- erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB
- Planunterlagen für die zu wiederholende frühzeitige Behördenbeteiligung
Bezug: Vorlage BV 2023 0573 i.V.m. BV 2023 0392
Vorlage
BV 2023 0573/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

(unverändert zu Bezugsvorlage BV 2023 0573)

 

 

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Zur Erforderlichkeit der Wiederholung des Planverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ siehe BV 2023 0573.

 

Mit den anliegenden Planunterlagen (neuer Vorentwurf) soll die zu wiederholende frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden – voraussichtlich von Ende August 2023 bis Ende September 2023.

 

Auf diese Weise besteht die Chance, basierend auf den Ergebnissen dieses wiederholten frühzeitigen Beteiligungsverfahrens einen neuen Entwurf des Plans für die zu wiederholende öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und Beteiligung der Behörden nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB so rechtzeitig auszuarbeiten, dass dieser neue Entwurf dann in der Sitzung des Ortsrates Schillerslage am 02.11.2023 und den nachfolgenden Gremiensitzungen behandelt werden kann.

 

Gegenstand der wiederholten Beteiligung der Behörden ist eine dem ursprünglichen Verfahren (siehe BV 2023 0392) gegenüber (nahezu) identische Planung mit (nahezu) identischen Festsetzungen, mit Ausnahme der Festsetzungen zum Ausgleich des ökologischen Eingriffs und mit Ausnahme des nun auszuarbeitenden Umweltberichts nach § 2a Satz 1Nr.2 BauGB (neue Anlage 1 der Begründung).

 

Anpassungen der Festsetzungen und der Begründung im Nachgang der öffentlichen Auslegung für den ursprünglich im Dezember 2023 geplanten Satzungsbeschluss im Rahmen des ursprünglichen Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB sind rot gedruckt.

 

Anpassungen anlässlich des erforderlichen Verfahrenswechsels aufgrund des Urteils des BVerwG zu § 13b BauGB sind blau gedruckt.

 

Streichungen sind in der Regel nicht dokumentiert, da diese aufgrund des Verfahrenswechsels zu umfangreich waren und die Lesbarkeit der Begründung zu sehr eingeschränkt hätten.

 

 

 

Anhang:

-      Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“, neuer Vorentwurf (Stand August 2023)

-      Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“, neuer Vorentwurf (Stand August 2023) mit Umweltbericht (Anlage 1); 
die Anlagen 2 bis 6 der Begründung entsprechenden denen der Vorlage BV 2023 0392 und sind der gedruckten Vorlage nicht beigefügt.

 

 

(Pollehn)