A) Beschluss über die Abwägung
B) Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB)
Bezug: Vorlage BV 2023 0628
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Beschlussvorschlag:
siehe folgende Seite
A)
Von den
Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 6 wiedergegebenen
Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplanentwurf Nr. 4-07 „Hornweg“
·
der in
der Zeit vom 08.02. bis 22.02.2021 durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
·
der mit
Schreiben vom 28.01.2021 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
·
der in
der Zeit vom 12.04. bis 12.05.2023 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB,
·
der mit
Schreiben vom 04.04.2023 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.
2 BauGB
sowie aufgrund der vom
Bundesverwaltungsgericht festgestellten Nicht-Anwendbarkeit von § 13b BauGB
(bis dahin betriebenes beschleunigtes Planverfahren analog zu § 13a BauGB) und
des resultierenden Neubeginns des Planverfahrens
·
der mit
Schreiben vom 31.08.2023 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
·
der in
der Zeit vom 27.11.2023 bis 03.01.2024 durchgeführten Veröffentlichung im
Internet und gleichzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
·
der mit
Schreiben vom 17.11.2023 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.
2 BauGB
wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung
beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
B)
Satzungsbeschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ wird
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren in der Fassung
vom 12.01.2024 als Satzung sowie die Begründung nebst Umweltbericht in der
Fassung vom 12.01.2024 beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses am 14.11.2023 wurde vom 27.11.2023 bis 03.01.2024 der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4-07 „Hornweg“ im Internet veröffentlicht und zugleich öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 17.11.2023 mit der Bitte um Stellungnahme bis 03.01.2024.
Vonseiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen seitens der Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind in Kapitel 6.10 der Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen.
Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte oder sonstige Erkenntnisse machen keine Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung erforderlich. Es wurde lediglich die anliegende Begründung an zwei Stellen angepasst; diese Anpassungen sind rot gedruckt. Weitere redaktionelle Anpassungen sind aufgrund ihrer Geringfügigkeit nicht markiert worden.
Somit kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Sobald die im Parallelverfahren betriebene 67. Änderung des Flächennutzungsplans „Hornweg“ durch die Region Hannover genehmigt wurde, kann der Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ im Anschluss in Kraft gesetzt werden.
Hinweis:
Die Anlagen 2 bis 4 und 6 der Planbegründung entsprechen denen der Vorlage BV 2023 0392 und sind der gedruckten Fassung dieser Vorlage nicht beigefügt. Sie können bei Bedarf nachgereicht werden.
Anlage 5 der Planbegründung entspricht der aus Vorlage BV 2023 0628 und ist der gedruckten Fassung dieser Vorlage nicht beigefügt. Sie kann bei Bedarf nachgereicht werden.
Anlagen:
- Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ (Stand 12. Januar 2024)
-
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“
(Stand 12. Januar 2024) mit Umweltbericht (Anlage 1);
die Anlagen 2 bis 4 und 6 der Begründung
entsprechen denen der Vorlage BV 2023 0392 und sind der gedruckten Vorlage nicht
beigefügt;
Anlage 5 der Begründung entspricht der aus
Vorlage BV 2023 0628 und ist der gedruckten Vorlage ebenfalls nicht
beigefügt.
(Pollehn)