Betreff
Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren zwischen dem Deutschen Tierschutzbund - Ortsverein Hannover e.V. und der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2022 0185/1
Aktenzeichen
32.072.002
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

42.000,00 €

12200.431800

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen (Burgdorf, Lehrte, Sehnde sowie Uetze) einen neuen Fundtiervertrag mit der Gültigkeit ab 2023 mit dem Deutschen Tierschutzbund – Ortsverein Hannover e.V. (Tierschutzverein) zu forcieren, zu verhandeln und abzuschließen. Folgende Maßgaben sollen dabei berücksichtigt werden:

 

·         Die jährliche Zahlung an den Tierschutzverein ist auf __________ € zu begrenzen.

·         Etwaige Defizite sind durch betriebswirtschaftliche Maßnahmen (z.B. kritische Überprüfung des Personaleinsatzes) und Akquise weiterer Zuwendungsgeber (z.B. Spenden, Erbschaften) eigenständig auszugleichen.

·         Auf Antrag können projektbezogene Zuschüsse für Baumaßnahmen gewährt werden.

·         Der Tierschutzverein soll den beteiligten Kommunen einen Sitz im Vorstand des Tierschutzvereins (Beisitzer/in) gewährleisten.

 

2.    Nach der Beschlussfassung ist dem Tierschutzverein für den bereits geleisteten Aufwand im (vertragslosen) Jahr 2023 eine (Vorschuss-)Zahlung in Höhe der hälftigen Pauschale des Jahres 2022 zu leisten. Die Restzahlung für das Jahr 2023 erfolgt bei Vertragsschluss.

 

3.    Die geforderte kommunale Unterstützung von rd. 200.000,00 € und das aktuelle wirtschaftliche Ergebnis (insb. das Abrechnungsjahr 2022) werden zur Kenntnis genommen.

 

4.    Die (ehren-)amtliche Arbeit des Tierschutzvereins wird ausdrücklich gewürdigt.

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Tierschutzverein leistet einen wertvollen Beitrag zur Unterbringung bzw. Versorgung von Fundtieren für die vier Kommunen und einen unverzichtbaren Beitrag im Sinne des Tierschutzes.

 

Die Ausführungen in der Beschlussvorlage BV 2022 0185 haben weiterhin Bestand. Für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren sind im Haushalt der Stadt Burgdorf für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 42.000,00 € veranschlagt.

 

Die beteiligten vier Kommunen haben beim Vollzug des Fund(-tier-)rechtes eine ordnungsgemäße Unterbringung von Fundsachen/Fundtieren zu veranlassen. Eine tierschutzrechtliche Unterbringung beinhaltet die Verpflegung des Fundtieres und bei Bedarf eine tierärztliche Behandlung. Die Ausgestaltung dieser Aufgabe obliegt den zuständigen Gemeinden und Städten. Die beteiligten Kommunen verfügen nicht über eine eigene Einrichtung. In der Vergangenheit wurden die Aufgaben nach dem Fundtierrecht auf den Tierschutzverein übertragen und von diesem wahrgenommen.

Für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren in Tierheimen liegen keine verbindlichen und rechtlichen Regelungen für die Kostenerstattungen vor. Dem Grunde nach sind folgende Regelungen möglich:

 

·         eine jährliche Pauschale,

·         ein Betrag pro Einwohnerin/ Einwohner und Jahr oder

·         eine Kostenübernahme pro Tier und Tag (Spitzabrechnung).

·          

Bis dato wurden jährliche Pauschalen für die o.g. Aufgaben an den Tierschutzverein entrichtet; diese wurden im Rahmen von Verhandlungsrunden zwischen dem Tierschutzverein und den beteiligten Kommunen auf Basis von dargelegten Geschäftsberichten festgelegt.

 

Die gelieferten Unterlagen und der daraus zu berechnende jährliche Zuschuss war stets sehr umfangreich und im Einzelnen schwer nachvollziehbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass verschiedene Positionen geschwärzt und herausgerechnet worden sind (z.B. Spenden und Erbschaften). Diese Positionen verbessern jedoch das wirtschaftliche Ergebnis. Nach Aussage des Tierschutzvereins würden die Spendengeber/innen und Erbenübermittler nicht wollen, dass diese Gelder für die Unterbringung von Fundtieren genutzt werden. Diese Aufgabe bzw. deren Kosten sollen als Pflichtaufgabe der beteiligten Kommunen aufgebracht und entlohnt werden.    

 

 

 

Fundtiere 2018 – 2022:

 

2018

2019

2020

2021

2022

alle Tiere

445

502

258

217

315

davon Fundtiere

161

208

189

144

176

% Anteil der Fundtiere

36,18 %

41,43 %

73,26 %

66,36 %

55,87 %

 

wirtschaftliche Ergebnisse 2018 – 2022

 

2018

2019

2020

2021

bis Juni 2022

Ausgaben mit Tierarztkosten

552.159,65 €

561.668,16 €

552.141,64 €

524.797,16 €

261.251,52 €

Ausgaben

ohne Tierarztkosten

471.543,77 €

482.331,86 €

469.143,01 €

465.631,98 €

230.564,57 €

Einnahmen, mit Spenden/ Erbschaften/ Zuschüsse

791.475,84 €

318.010,45 €

301.101,24 €

481.529,02 €

332.085,12 €

Einnahmen, ohne Spenden/ Erbschaften/ Zuschüsse

96.013,42 €

78.397,42 €

84.601,19 €

154.425,74 €

96.357,03 €

Ergebnis (absolut, inkl. Tierarztkosten, Spenden, Erbschaften, Zuschüsse)

239.316,19 €

- 243.657,71 €

- 251.040,40 €

- 43.268,14 €

70.833,60 €

 

Die einzelnen Positionen können der Anlage (wirtschaftliche Ergebnisse) entnommen werden.

 

Das (wirtschaftliche) Zahlenwerk führt zu einem erheblichen Auswertungs- und Zeitaufwand. Daneben führen die unbeständigen Ergebnisse zu einer erschwerten Kalkulation des Fundtierzuschusses, sodass keine pauschalen Empfehlungen ausgesprochen werden können.  

 

Förderung von Baumaßnahmen:

Daneben sollte dem Tierschutzverein angeboten werden, ob die Entgelte bzw. jährlichen Pauschalen für die Unterbringung von Fundtieren - durch projektbezogene Zuschüsse für Baumaßnahmen - reduziert bzw. gehalten werden können. In diesem Fall könnten die (kreditfinanzierten) Pauschalen durch bedarfs- und zeitgerechte Zuschüsse kompensiert werden. In diesem Zusammenhang könnten etwaige Gebäudeabschreibungen aus der Zuschussberechnung außer Acht gelassen werden.   

 

Ausgleich etwaiger Defizite:

Der Tierschutzverein soll angehalten werden, etwaige Defizite durch betriebswirtschaftliche Maßnahmen und Akquise von weiteren Zuwendungsgebern auszugleichen. Aufgrund der dargelegten defizitären Ergebnisse sollte eine konsequente Haushaltskonsolidierung geprüft und angeschoben werden. In diesen Aufgabenkritiken sollten alle denkbaren und rechtlich zulässigen Optionen geprüft und abgewogen werden. Ein jährlicher Defizitausgleich durch die beteiligten Kommunen kann aufgrund der eigenen Haushaltslage nicht sichergestellt werden.

Sitz im Vorstand des Tierschutzvereins:

Aufgrund der beträchtlichen Kostenerstattungen für die Aufgaben nach dem Fundtierrecht soll den beteiligten Kommunen ein Sitz im Vorstand des Tierschutzvereins angeboten werden. In diesem Fall wäre der Posten einer Beisitzerin/ eines Beisitzers angebracht. Die Mitarbeit im Vorstand des Tierschutzvereins gewährleistet eine Transparenz untereinander und kann die Handlungsfähigkeit aller Akteure erhöhen. Eine entsprechende Satzungsänderung sollte durch den Tierschutzverein herbeigeführt geführt werden.

 

Vorschusszahlung für den bereits geleisteten Aufwand:

Der Tierschutzverein stellt seine Dienstleistungen ganzjährig zur Verfügung. In der Vergangenheit ist die jährliche Pauschale zum 01.06. des Jahres entrichtet worden. Die Vorschusszahlung soll zunächst die weitere Handlungs- bzw. Zahlungsfähigkeit des Tierschutzvereins bis zum endgültigen Vertragsschluss gewährleisten.

    

 

(Pollehn)