Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
42.000,00 € |
12200.431800 |
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen
(Burgdorf, Lehrte, Sehnde sowie Uetze) einen neuen Fundtiervertrag mit der
Gültigkeit ab 2023 mit dem Deutschen Tierschutzbund – Ortsverein Hannover e.V.
(Tierschutzverein) zu forcieren, zu verhandeln und abzuschließen. Folgende Maßgaben
sollen dabei berücksichtigt werden:
·
Die
jährliche Zahlung an den Tierschutzverein ist auf __________ € zu begrenzen.
·
Etwaige
Defizite sind durch betriebswirtschaftliche Maßnahmen (z.B. kritische
Überprüfung des Personaleinsatzes) und Akquise weiterer Zuwendungsgeber (z.B.
Spenden, Erbschaften) eigenständig auszugleichen.
·
Auf Antrag
können projektbezogene Zuschüsse für Baumaßnahmen gewährt werden.
·
Der
Tierschutzverein soll den beteiligten Kommunen einen Sitz im Vorstand des
Tierschutzvereins (Beisitzer/in) gewährleisten.
2.
Nach der
Beschlussfassung ist dem Tierschutzverein für den bereits geleisteten Aufwand
im (vertragslosen) Jahr 2023 eine (Vorschuss-)Zahlung in Höhe der hälftigen
Pauschale des Jahres 2022 zu leisten. Die Restzahlung für das Jahr 2023 erfolgt
bei Vertragsschluss.
3.
Die
geforderte kommunale Unterstützung von rd. 200.000,00 € und das aktuelle
wirtschaftliche Ergebnis (insb. das Abrechnungsjahr 2022) werden zur Kenntnis
genommen.
4.
Die
(ehren-)amtliche Arbeit des Tierschutzvereins wird ausdrücklich gewürdigt.
Sachverhalt und Begründung:
Der
Tierschutzverein leistet einen wertvollen Beitrag zur Unterbringung bzw.
Versorgung von Fundtieren für die vier Kommunen und einen unverzichtbaren
Beitrag im Sinne des Tierschutzes.
Die Ausführungen
in der Beschlussvorlage BV 2022 0185 haben weiterhin Bestand. Für die
Unterbringung und Versorgung von Fundtieren sind im Haushalt der Stadt Burgdorf
für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 42.000,00 € veranschlagt.
Die beteiligten
vier Kommunen haben beim Vollzug des Fund(-tier-)rechtes eine ordnungsgemäße
Unterbringung von Fundsachen/Fundtieren zu veranlassen. Eine
tierschutzrechtliche Unterbringung beinhaltet die Verpflegung des Fundtieres
und bei Bedarf eine tierärztliche Behandlung. Die Ausgestaltung dieser Aufgabe
obliegt den zuständigen Gemeinden und Städten. Die beteiligten Kommunen
verfügen nicht über eine eigene Einrichtung. In der Vergangenheit wurden die
Aufgaben nach dem Fundtierrecht auf den Tierschutzverein übertragen und von diesem
wahrgenommen.
Für die
Unterbringung und Versorgung von Fundtieren in Tierheimen liegen keine
verbindlichen und rechtlichen Regelungen für die Kostenerstattungen vor. Dem
Grunde nach sind folgende Regelungen möglich:
·
eine jährliche Pauschale,
·
ein Betrag pro
Einwohnerin/ Einwohner und Jahr oder
·
eine Kostenübernahme pro
Tier und Tag (Spitzabrechnung).
·
Bis dato wurden
jährliche Pauschalen für die o.g. Aufgaben an den Tierschutzverein entrichtet;
diese wurden im Rahmen von Verhandlungsrunden zwischen dem Tierschutzverein und
den beteiligten Kommunen auf Basis von dargelegten Geschäftsberichten
festgelegt.
Die gelieferten
Unterlagen und der daraus zu berechnende jährliche Zuschuss war stets sehr
umfangreich und im Einzelnen schwer nachvollziehbar, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass verschiedene Positionen geschwärzt und herausgerechnet worden
sind (z.B. Spenden und Erbschaften). Diese Positionen verbessern jedoch das
wirtschaftliche Ergebnis. Nach Aussage des Tierschutzvereins würden die
Spendengeber/innen und Erbenübermittler nicht wollen, dass diese Gelder für die
Unterbringung von Fundtieren genutzt werden. Diese Aufgabe bzw. deren Kosten
sollen als Pflichtaufgabe der beteiligten Kommunen aufgebracht und entlohnt
werden.
Fundtiere 2018 – 2022:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
alle Tiere |
445 |
502 |
258 |
217 |
315 |
davon Fundtiere |
161 |
208 |
189 |
144 |
176 |
% Anteil der Fundtiere |
36,18 % |
41,43 % |
73,26 % |
66,36 % |
55,87 % |
wirtschaftliche Ergebnisse 2018 – 2022
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
bis Juni 2022 |
Ausgaben mit Tierarztkosten |
552.159,65 € |
561.668,16 € |
552.141,64 € |
524.797,16 € |
261.251,52 € |
Ausgaben ohne Tierarztkosten |
471.543,77 € |
482.331,86 € |
469.143,01 € |
465.631,98 € |
230.564,57 € |
Einnahmen, mit Spenden/
Erbschaften/ Zuschüsse |
791.475,84 € |
318.010,45 € |
301.101,24 € |
481.529,02 € |
332.085,12 € |
Einnahmen, ohne
Spenden/ Erbschaften/ Zuschüsse |
96.013,42 € |
78.397,42 € |
84.601,19 € |
154.425,74 € |
96.357,03 € |
Ergebnis (absolut,
inkl. Tierarztkosten, Spenden, Erbschaften, Zuschüsse) |
239.316,19 € |
- 243.657,71 € |
- 251.040,40 € |
- 43.268,14 € |
70.833,60 € |
Die einzelnen
Positionen können der Anlage (wirtschaftliche Ergebnisse) entnommen werden.
Das
(wirtschaftliche) Zahlenwerk führt zu einem erheblichen Auswertungs- und
Zeitaufwand. Daneben führen die unbeständigen Ergebnisse zu einer erschwerten
Kalkulation des Fundtierzuschusses, sodass keine pauschalen Empfehlungen
ausgesprochen werden können.
Förderung von Baumaßnahmen:
Daneben sollte dem
Tierschutzverein angeboten werden, ob die Entgelte bzw. jährlichen Pauschalen
für die Unterbringung von Fundtieren - durch projektbezogene Zuschüsse für
Baumaßnahmen - reduziert bzw. gehalten werden können. In diesem Fall könnten
die (kreditfinanzierten) Pauschalen durch bedarfs- und zeitgerechte Zuschüsse
kompensiert werden. In diesem Zusammenhang könnten etwaige
Gebäudeabschreibungen aus der Zuschussberechnung außer Acht gelassen
werden.
Ausgleich etwaiger Defizite:
Der Tierschutzverein
soll angehalten werden, etwaige Defizite durch betriebswirtschaftliche
Maßnahmen und Akquise von weiteren Zuwendungsgebern auszugleichen. Aufgrund der
dargelegten defizitären Ergebnisse sollte eine konsequente
Haushaltskonsolidierung geprüft und angeschoben werden. In diesen
Aufgabenkritiken sollten alle denkbaren und rechtlich zulässigen Optionen
geprüft und abgewogen werden. Ein jährlicher Defizitausgleich durch die
beteiligten Kommunen kann aufgrund der eigenen Haushaltslage nicht
sichergestellt werden.
Sitz im Vorstand des Tierschutzvereins:
Aufgrund der
beträchtlichen Kostenerstattungen für die Aufgaben nach dem Fundtierrecht soll
den beteiligten Kommunen ein Sitz im Vorstand des Tierschutzvereins angeboten
werden. In diesem Fall wäre der Posten einer Beisitzerin/ eines Beisitzers
angebracht. Die Mitarbeit im Vorstand des Tierschutzvereins gewährleistet eine
Transparenz untereinander und kann die Handlungsfähigkeit aller Akteure
erhöhen. Eine entsprechende
Satzungsänderung sollte durch den Tierschutzverein herbeigeführt geführt
werden.
Vorschusszahlung
für den bereits geleisteten Aufwand:
Der Tierschutzverein stellt seine
Dienstleistungen ganzjährig zur Verfügung. In der Vergangenheit ist die
jährliche Pauschale zum 01.06. des Jahres entrichtet worden. Die
Vorschusszahlung soll zunächst die weitere Handlungs- bzw. Zahlungsfähigkeit
des Tierschutzvereins bis zum endgültigen Vertragsschluss gewährleisten.
(Pollehn)