Betreff
Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren zwischen dem Deutschen Tierschutzbund - Ortsverein Hannover e.V. und der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2022 0185
Aktenzeichen
32.072.002
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

32.130,00 € (2022)

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Das wirtschaftliche Ergebnis des Deutschen Tierschutzbundes - Ortsverein Hannover e.V. (Tierschutzverein) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Aufgaben nach §§ 965 ff. BGB werden weiterhin auf den Tierschutzverein übertragen. Nachfolgende Maßgaben sind bei den Vertragsverhandlungen zu berücksichtigen:

·         Die Zahlung einer jährlichen Pauschale ist zu favorisieren.

·         Die Vertragslaufzeit soll sich über mehrere Jahre erstrecken.

·         Die defizitäre Haushalts-/ Wirtschaftssituation beider Vertragspartner ist angemessen zu berücksichtigen. Notwendige Haushaltsmittel sind für den Doppelhaushalt 2023/24 anzumelden.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Gemeinden sind als Fundbehörde zuständig für Fundtiere. Nach § 90 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Grundsätzlich sind die Gemeinden daher nach den §§ 965 ff. BGB verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen, ordnungsgemäß unterzubringen und zu betreuen.

 

Fundtiere sind Tiere, die als verloren aufgegriffen werden und bereits in der Obhut von Menschen gehalten wurden.

 

Die Stadt Burgdorf hat zur Erfüllung ihrer rechtlichen Aufgaben den Tierschutzverein mit der Aufnahme von Fundtieren beauftragt (die Städte Lehrte und Sehnde sowie die Gemeinde Uetze haben den Tierschutzverein ebenfalls mit der Aufgabe betraut, die Kommunen stimmen sich im Hinblick auf die Vertragsgestaltung jeweils ab). Der Tierschutzverein übernimmt dadurch die gesetzlichen Verpflichtungen der Kommunen. Die Tiere werden vom Tierschutzverein tierschutzgerecht untergebracht, und - nach ausschließlich eigener Entscheidung - tierärztlich versorgt sowie an den Eigentümer zurückvermittelt.

 

 

Zur Abgeltung der dem Tierschutzverein durch die Übernahme der ihm obliegenden Pflichten entstandenen Kosten zahlt(e) die Stadt Burgdorf eine jährliche Pauschale.

 

 

Jahr

2013

2014 - 2017

2018

2019

2020

2021

2022

jährliche Pauschale in €

12.271

21.271 bis 24.542

27.000

27.000

29.700

30.600

32.130

Fundtiertage

(Burgdorf)

./.

./.

1906

3027

3288

./.*

./.*

Anzahl an Fundtieren

(Burgdorf)

./.

./.

31

57

46

./.*

./.*

Ausgaben mit Tierarztkosten in €

./.

./.

523.411,82

561.434,80

552.141,64

./.*

./.*

(Ausgaben)Anteil auf Fundtiere in €

(gesamt)

./.

./.

276.099,74

299.581,61

379.818,23

./.*

./.*

(Ausgaben)Anteil auf Fundtiere in €

(Burgdorf)

./.

./.

56.600,45

96.645,03

72.507,30

./.*

./.*

* liegt noch nicht (gesammelt) vor

 

Die Forderung des Tierschutzvereins ist eine 100%ige Kosten- bzw. Ausgabenerstattung für die Unterbringung der Fundtiere von den Kommunen. 

 

Etwaige Einnahmen des Tierschutzvereins (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Erbschaften) sind hierbei nicht berücksichtigt worden.

 

Die Stadtverwaltung favorisiert die Zahlung einer jährlichen Pauschale. Mit dieser Abrechnungsmodalität wird der Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten (z.B. Rechnungslegung und –anweisung) minimiert. Die Vertragslaufzeit sollte über mehrere Jahre angedacht werden.

 

Am 07.03.2022 haben sich die Vertreter*innen der vier Ordnungsämter (Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze) sowie des Tierschutzvereins zur Aushandlung des Fundtiervertrages getroffen. In diesem konstruktiven Gespräch konnte keine Einigung über die Höhe der zu zahlenden Pauschale erzielt werden.

 

Die Berechnungsmodelle, die Auflistung der (Fund-)Tiere sowie die wirtschaftlichen Ergebnisse (soweit vorhanden) des Tierschutzvereines sind als Anlage beigefügt. Frau Gundula Brügger, 1. Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes - Ortsverein Hannover e.V., steht für Rückfragen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.

 

 

Hinweis zum Standortnachteil der Stadt Burgdorf:

Aufgrund der örtlichen Nähe des Tierheimes werden etwaige (Fund-)Tiere vermutlich eher in das Tierheim gebracht. Bürgerinnen und Bürger, die einen längeren Weg auf sich nehmen müssen (z.B. aus Sehnde), werden das Tierheim vermutlich seltener anfahren. Auch nach den hier stattfindenden Pferdemärkten werden vermehrt Tiere, wie Meerschweinchen, Hasen und Enten, als "gefunden" im Tierheim abgegeben.    

 

 

(Pollehn)

 

Anlage:                Berechnungsmodelle, Auflistung der Fundtiere und wirtschaftliche

                               Ergebnisse vom Deutschen Tierschutzbund - Ortsverein Hannover e.V.