Bezugsvorlage BV 2022 0299
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: Ausgabe Ausgabe Ausgabe Summe Ausgaben Einnahme Einnahme Einnahme Summe Einnahmen |
2.397.000 € ohne südlichen Gehweg in der Hannoverschen Neustadt 2023 180.000 € 2024 1.194.000 € 2025 1.055.000 € 2.429.000 € 2025 408.000 € 2026 976.000 € 2027 286.000 € 1.670.000 € |
54100.787245 Deckung aus den Sachkoten 53810.787261 (Kanal Birkenweg), 54100.787209 (Straßenausbau Birkenweg) und 54200.787201 (Straßenausbau Vor dem Celler Tor) für den ersten Bauabschnitt und die Planung des zweiten Bauabschnitts |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1.
Der
Ausbau der Fahrradstraßen, der Bahnhofstraße sowie des Läuferwegs soll wie im
Schlussbericht erfolgen und ist Grundlage für die weiteren Planungsleistungen.
2.
Der
wassergebundene Weg zwischen Wasserwerksweg und Im Stillen Winkel soll wie in
der Vorlage dargestellt ausgebaut werden.
3.
Der
Ausbau der Fahrradstraßen erfolgt in zwei Bauabschnitten, siehe Kapitel 7.2.
4.
Die
weiteren Planungsleistungen für den ersten Bauabschnitt sollen kurzfristig
vergeben werden.
5.
Die
fehlenden Haushaltsmittel für den ersten Bauabschnitt in Höhe von ca. 659.000
€ sowie die Planungskosten für den
zweiten Bauabschnitt in Höhe von rd. 175.000 € werden durch Deckung aus den
Sachkonten 53810.787261 (Kanal Birkenweg), 54100.787209 (Straßenausbau
Birkenweg) und 54200.787201 (Straßenausbau Vor dem Celler Tor) bereitgestellt.
6.
Die
Hannoversche Neustadt und die Bahnhofstraße sollen in das Programmjahr 2024 für
die Städtebauförderung aufgenommen werden. Es soll eine vollständige
Überplanung der Hannoverschen Neustadt zwischen Feldstraße und Wallgartenstraße
erfolgen.
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Im Rahmen der Erarbeitung des Schulwegkonzeptes wurde in den Workshops mehrfach die Notwendigkeit betont, dass für die Anbindung des neuen Standortes der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (RBG) Alternativrouten für den Radverkehr zur Straße "Vor dem Celler Tor" entwickelt werden sollen. Die Radverkehrsanlagen in der Straße "Vor dem Celler Tor" werden den erwarteten Schülerverkehr, der sich oft in Pulks bewegt, nicht aufnehmen können.
Für die Anbindung von Westen wurden verschiedene Möglichkeiten der Anbindung geprüft. In den Workshops zur Schulwegplanung wurden die Ausweisung einer Fahrradzone oder die Einrichtung von Fahrradstraßen angeregt.
Der Verwaltungsausschuss hat am 04.10.2022 beschlossen, dass die Anbindung der RBG von Westen, bzw. Süden über Fahrradstraßen erfolgen soll. Schnell war jedoch klar, dass weitere Ziele in das Fahrradstraßennetz integriert werden sollen, z.B. das Hallen-/Freibad als wichtiges Ziel sowie die Innenstadt von Westen und Norden aus, siehe Vorlage BV 2022 0299. Im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr wurde am 26.09.2022 die Einrichtung der Fahrradstraßen begrüßt, jedoch der Hinweis gegeben, dass "die problematischen Stellen, wie z.B. Bahnhofstraße – Hannoversche Neustadt, besser eingebunden werden."
2 Planungsprozess
Fahrradstraßen
Nachdem der Verwaltungsausschuss sich am 04.10.2022 (BV 2022 0299) für die Einrichtung von Fahrstraßen zur RBG ausgesprochen hat, wurden die Planungen für Fahrradstraßen in den Straßen "Hannoversche Neustadt", "Wallgartenstraße", "Blücherstraße", "Wasserwerksweg" sowie der Straße "Am Nassen Berg" stufenweise konkretisiert. Auch die Zuwegung von der Bahnhofstraße zur Hannoverschen Neustadt wurde bei den weiteren Planungen betrachtet.
Am 16.11.2022 wurden die Einwohner:innen im Rahmen einer Einwohnerversammlung über die Einrichtung von Fahrradstraßen informiert. Anregungen und Hinweise wurden für die weiteren Planungen aufgenommen. Das Protokoll und die Präsentation stehen im Ratsinformationssystem zur Einsicht bereit.
Bis zum Februar 2023 wurden die Planungen zu den Fahrradstraßen ausgearbeitet. Es wurden im Zuge dessen gesonderte Gespräche mit den Wirtschaftsbetrieben Burgdorf, der Abteilung für Familien und Kinder, der Lebenshilfe e.V. Burgdorf, der Schule am Wasserwerk sowie der RBG geführt, um die speziellen Belange der Einrichtungen berücksichtigen zu können.
Am 22.02.2023 wurden die konkretisierten Planungen den Einwohner:innen und interessierten Bürger:innen sowie Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des Runden Tischs Radverkehr vorgestellt. Die dort gegebenen Hinweise und Anregungen wurden in die Planungen aufgenommen. Im Anschluss an die gemeinsame Informationsveranstaltung wurden den folgenden Trägern öffentlicher Belange sowie allen Teilnehmer:innen an der Einwohnerversammlung/Runder Tisch Radverkehr Gelegenheit gegeben, schriftlich zu den vorgestellten Planungen Stellung zu nehmen:
Fraktionen
Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher
Abteilungen für Familien und Kinder, Stadtplanung, für Schulen, Kultur und Sport
Grundschule Burgdorf, Schule am Wasserwerk, Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule,
Stadtelternrat
Lebenshilfe e.V. Burgdorf, Kita Freibad
Wirtschaftsbetriebe Burgdorf,
Gleichstellungsbeauftragte, Klimaschutzmanager
Seniorenrat, Behindertenbeauftragte Region Hannover,
Initiative sicherer Schulweg, Bürgerinitiative sicherer Schulweg für Hülptingsen,
Polizeiinspektion Burgdorf, Feuerwehr (Stadtbrandmeister, Ortsbrandmeister Burgdorf), Straßenverkehrsbehörde,
Region Hannover, Regiobus,
ADFC, ADAC, Verkehrsclub Deutschland,
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Hannover, Landvolkkreisverband Hannover
Stadtmarketing Burgdorf, Aktionskreis Einkaufsstadt Burgdorf e.V. (AKEB), Verkehrs- und Verschönerungsverein Burgdorf (VVV)
Eine Rückmeldung erfolgte von der Lebenshilfe e.V. Burgdorf, von 4 Bürger:innen, der Stadtplanung, der Region Hannover – Team ÖPNV, der Region Hannover – Team Infrastruktur und Straße, der Feuerwehr, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Hannover.
Die eingegangenen Einwendungen und Hinweise und die Erwiderung sind in der Anlage 1 aufgeführt. Der Brief der Lebenshilfe e.V. und der Antwortbrief der Stadt Burgdorf sind in der Anlage 2 der Vorlage beigefügt.
Der Erläuterungsbericht zur Einrichtung der Fahrradstraßen liegt digital im Ratsinformationssystem vor, ebenso die Lagepläne 1-8.
3 Planungen in Bezug auf
das Städtebauförderprogramm
Die Bahnhofstraße und die Straße Hannoversche Neustadt sowie die Wallgartenstraße befinden sich im Gebiet des Städtebauförderprogramms.
Insbesondere für die Hannoversche Neustadt werden im städtebaulichen Rahmenplan u.a. ein Austausch der Kugelahorne, mehr unversiegelte Flächen sowie mehr Aufenthaltsqualität in Form von Spielangeboten und Sitzgelegenheiten empfohlen. Diese Anforderungen sollen in den Nebenanlagen der Straße umgesetzt werden. In der jetzt vorgestellten Planung zu den Fahrradstraßen sind schon erste Vorschläge in die Pläne aufgenommen worden. In der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, werden diese speziellen Anforderungen an den Straßenraum auf Basis einer Entwurfsvermessung dann konkretisiert.
Der südliche Gehweg ist nicht Gegenstand der Planungen zur Fahrradstraße und wurde daher bisher auch nicht überplant. Eine Umgestaltung des südlichen Gehwegs im Sinne des Städtebaulichen Rahmenplans (mehr Grün, mehr Aufenthaltsqualität durch Spiel- und Bewegungselemente sowie Sitzgelegenheiten) könnte jedoch in der nächsten Planungsphase berücksichtigt werden, siehe Punkt 7.1 und 7.2 dieser Vorlage.
4 Generelle Anforderungen
an die Fahrradstraßen
·
Nur ausdrücklich zugelassener Kfz-Verkehr darf
dort fahren. Die Fahrradstraßen werden mit dem Zusatzschild Anlieger frei
beschildert. So können der Liefer- und Kundenverkehr sowie die Anwohner:innen
die zukünftigen Fahrradstraßen befahren.
· Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in den Fahrradstraßen 30 km/h.
· Die Fahrgassen sind für die Begegnung Rad-Pkw ausreichend breit (möglichst 4,0-4,5 m), oder es werden genügend Bereiche mit Ausweich- und Begegnungsmöglichkeiten geschaffen. Es wird blockweises Längsparken angeordnet.
In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde kann die Ausschilderung dieses blockweisen Längsparkens mit Zeichen StVO 290.1 „Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“ und dem Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen frei“ erfolgen.
· Schräg- oder Querparkplätze werden zu Längsparkplätzen umgebaut.
· Die Fahrradstraßen erhalten Vorrang gegenüber einmündenden Erschließungsstraßen.
Die Ausbildung der Vorfahrt erfolgt entsprechend dem in der Südstadt eingesetztem Prinzip, siehe folgende Abbildungen:
Der Einmündungsbereich der untergeordneten Zufahrt wird aufgepflastert und erhält einen abgesenkten Bord zur bevorrechtigten Fahrradstraße. Durch Gehwegnasen im Einmündungsbereich wird die Fahrbahn auf das erforderliche Maß verschmälert. Dadurch wird verhindert, dass bis in den Einmündungsbereich geparkt wird. Gleichzeitig wird damit für den Fußverkehr das Überqueren der Straße erleichtert. Im Zuge der weiteren Entwurfsplanung ist zu prüfen, an welchen Einmündungen Gehwegüberfahrten ausgebildet werden sollen und wo taktile Elemente zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit eingesetzt werden können. Die Einengungen reduzieren außerdem das Geschwindigkeitsniveau und erhöhen die Aufmerksamkeit der Kfz-Fahrenden.
· Grundsätzlich werden Sicherheitstrennstreifen neben Längsparkstreifen markiert, um das Einhalten ausreichender Abstände zu den parkenden Kfz zu fördern (Vermeidung von sogenannten Dooringunfällen). Die Sicherheitstrennstreifen sind zuzüglich der Fahrgassenbreiten zu berücksichtigen.
· Die Fahrradstraßen werden zu Beginn und in regelmäßigen Abständen im Streckenverlauf mit einem Fahrradpiktogramm entsprechend dem in der Südstadt markiert.
5 Besondere Anforderungen
an die Planung der Fahrradstraßen
Im Entwurf zum Erläuterungsbericht (siehe Anlage 8, nur digital bereitgestellt) werden die Maßnahmen und Besonderheiten der einzelnen Straßenzüge ausführlich beschrieben. Hier werden die Punkte aufgegriffen, die aus Sicht der Fachabteilung besonders wichtig sind.
5.1 Ausbau der Schulstraße
Das Ausbauprogramm der Schulstraße berücksichtigt bereits die Planungen zur Fahrradstraße. Da die Fahrradstraße bevorrechtigt werden soll, wird an der Einmündung zur Schulstraße/Hannoversche Neustadt ein durchgezogener Bord eingebaut. Der Gehweg in der Hannoverschen Neustadt wird höhengleich über die Einmündung geführt.
5.2 Hannoversche Neustadt
Die Hannoversche Neustadt besitzt aufgrund ihrer innenstadtnahen Lage und der anliegenden Nutzungen eine andere Charakteristik als die weiteren Fahrradstraßen. Auch in der laufenden Diskussion zum Rahmenplan Innenstadt spielt sie eine besondere Rolle. Vorgesehen ist, sie als „Klimastraße“ mit einer intensiveren Begrünung umzugestalten und städtebaulich aufzuwerten. Im Rahmen der Fahrradstraßenplanung können diese noch wenig konkretisierten Planungsansätze im Sinne von Gestaltungsanregungen aufgegriffen werden, die im Rahmen eines Gesamtkonzeptes in den weiteren Planungen zu konkretisieren sind.
Der vorliegende Planungsansatz strebt an, die vielfältigen Funktionen der Straße (innenstadtnahe Erschließungsstraße, Einkaufsstraße, Schulwegverbindung zur anliegenden Grundschule, Hauptverbindung im Radverkehrsnetz) zu berücksichtigen und sie als Fahrradstraße in Verbindung mit einer städtebaulichen Aufwertung zur Stärkung der Aufenthaltsfunktion umzugestalten. Dafür ist ein weitgehender Umbau des Straßenraums erforderlich. Zum jetzigen Stand der Vorplanung wird der südliche Seitenraum der Straße einschließlich der Borde weitgehend erhalten und nicht umgestaltet. Einzelne Umbauaspekte sind nachfolgend aufgeführt:
·
Im
westlichen Abschnitt von der Bahnhofstraße bis zur Feldstraße können die Borde
und die
Seitenräume beidseitig bestehen bleiben, da die Fahrbahn hier ausreichend breit
ist. Eingriffe in das Parken gibt es nur im Bereich des Kindergartens, wo
parken durch Elemente der Straßenraumausstattung ganz unterbunden werden
sollte.
·
An
der Kreuzung zur Feldstraße soll auf ganzer Fahrbahnbreite ein gut befahrbarer
Belag eingerichtet werden und die Hannoversche Neustadt als durchgehender
Straßenzug betont werden. Entsprechend ist eine deutliche Beschilderung der
hier beginnenden Sperrung für den Kfz-Verkehr in Richtung Osten erforderlich.
In Verlängerung des Gehweges von der Straße am Wall ist die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges zu erwägen. Dieser begründet sich durch die häufige Nutzung
dieser Verbindung durch Senioren:innen, die zu den nördlich liegenden
Senioreneinrichtungen wollen.
·
Im
weiteren Verlauf wird die Fahrbahn auf 4,75 m (einschließlich Muldenrinne)
verbreitert, so dass ein sicheres Begegnen von Radfahrenden mit Kfz möglich
ist. Der unebene Pflasterbelag der Fahrbahn sollte durchgehend durch einen
glatten bituminösen für Radfahrende geeigneten Belag ersetzt werden. Aus
gestalterischen Gründen wird die Verwendung eines stark aufgehellten Belags
empfohlen. Im Seitenraum wird das Parken reduziert und eine größere
Aufenthaltsfreundlichkeit geschaffen. Ausstattungselemente wie Bänke, Freisitz
für die Gastronomie o.ä. sollen in einem Multifunktionsstreifen so eingerichtet
werden, dass entlang der Gebäude ein ausreichender Gehweg zur Fortbewegung
verbleibt. Der bestehende Parkscheinautomat in Höhe Haus-Nr. 41 muss versetzt
werden.
Mögliche
Umgestaltung der Hannoverschen Neustadt (Fotomontage PGV-Alrutz)
·
Zwischen
Neue Torstraße und Schulstraße wird auch der südliche Seitenraum unter Erhalt
der dort befindlichen Parkstände ausgebaut. In Höhe Neue Torstraße ist eine
Einengung der Fahrbahn aufgrund der straßenräumlichen Gegebenheiten nicht zu
vermeiden. Bis zur Schulstraße ist auch der öffentliche Gehweg nur schmal,
jedoch können, wie auch derzeit, zu Fuß Gehende auch die niveaugleich
befestigten privaten Hausvorflächen mitbenutzen.
·
Die
Ausbildung der Einmündung der Schulstraße wird mit der laufenden Entwurfsplanung
für die Schulstraße abgestimmt.
·
Im
Abschnitt Schulstraße bis Wallgartenstraße soll das Parken weitgehend ganz
herausgenommen werden, um dem Problem der „Elterntaxis“ zur Grundschule zu
begegnen. Lediglich ein Behindertenparkplatz und ein dem Laden von E-Autos
vorbehaltener Parkplatz sollen verbleiben. Durch beidseitig angeordnete Poller
und Ausstattungselemente soll hier eine Inanspruchnahme der Seitenräume von Pkw
ganz vermieden werden. Aber auch eine Überwachung, insbesondere zum
Schulbeginn, ist zu empfehlen. Um das Halten auf der Fahrbahn zu unterbinden,
soll ein zeitlich beschränktes absolutes Halteverbot angeordnet werden.
·
Östlich
der Wallgartenstraße sollen 10 der dortigen Senkrechtparkplätze als
Elternhaltestelle für die Grundschule ausgewiesen werden. Die Entfernung zur
Schule beträgt von hier nur rund 100 m.
·
Dort,
wo ein unerlaubtes Parken im Seitenraum zu erwarten ist, sollten Poller dies
verhindern. Dabei wird der Einsatz schlanker Stahlpoller empfohlen. Die
bestehenden Betonpoller sollten ersetzt werden.
·
Bei
der Begrünung werden in der vorliegenden Planung nur wenige neue Bäume
vorgesehen. Ob im Rahmen des Konzeptes der Klimastraße eine weitere Begrünung
möglich ist, ist im weiteren Planungsprozess zu prüfen.
Zurzeit ist in der Hannoverschen Neustadt Tempo 20 km/h vorgeschrieben. In Fahrradstraßen gilt grundsätzlich Tempo 30. Ob eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h in einer Fahrradstraße möglich ist, muss mit der obersten Verkehrsbehörde, dem Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung noch geklärt werden. Wünschenswert wäre vor der Schule, dass weiterhin Tempo 20 bestehen bleiben kann. Das gilt auch für den südlichen Abschnitt der Wallgartenstraße.
Städtebauliche Rahmenplanung:
In den Planungen zur Fahrradstraße in der Hannoverschen Neustadt sind jetzt lediglich die Maßnahmen zur Einrichtung einer Fahrradstraße enthalten. In den Plänen sind schon erste Hinweise aufgenommen worden, die Straße mit mehr Grün- und Aufenthaltsflächen auszustatten. Der südliche Gehweg wird jedoch nur im Bereich der dortigen Parkplätze verändert und neugepflastert. Ebenso sind zwischen der Bahnhofstraße und Feldstraße keine Veränderungen in den Nebenanlagen zurzeit geplant. Da der südliche Gehweg ebenfalls, z.B. im Bereich der Baumscheiben, Sanierungsbedarf aufweist, sollte auch dieser Teil der Hannoverschen Neustadt zwischen Feldstraße und Wallgartenstraße wie im städtebaulichen Rahmenplan aufgezeigt, aufgewertet werden. Eine grundlegende Überplanung der Hannoverschen Neustadt in allen Nebenanlagen zwischen Feldstraße und Wallgartenstraße könnte in der nächsten Planungsphase (Leistungsphase 3 nach HOAI) erarbeitet werden. Wenn dem gefolgt wird, würde das für die Hannoversche Neustadt zwischen Feldstraße und Wallgartenstraße einen Komplettumbau bedeuten, was zu deutlich höheren Kosten führen würde, siehe Punkte 7.1 und 7.2.
5.3 Bahnhofstraße –
Einmündung Hannoversche Neustadt
Die Fahrradstraße in der Hannoverschen Neustadt soll insbesondere an das Radwegenetz zum Bahnhof und in Richtung Südstadt angebunden werden.
Die Bahnhofstraße ist nicht als Fahrradstraße vorgesehen. Sie dient jedoch als wichtige Anbindung für die Hannoversche Neustadt sowohl vom Bahnhofsbereich (insbesondere Bahnhofstunnel) als auch von Süden (Kreisverkehr Hermann Hoffmann und Rolandstraße/Finanzamtstunnel). Der Abschnitt Rolandstraße bis Bahnhofstunnel wurde deshalb mit in die Planung einbezogen.
Nördlich der Hannoverschen Neustadt bietet der Straßenraum der Bahnhofstraße keine Flächenreserven für eine eigenständige Radverkehrsanlage. Hier sollen Piktogramme auf der Fahrbahn auf den Radverkehr aufmerksam machen und ergänzend zur Tempo 30-Regelung zur Sicherung des Radverkehrs beitragen. Dazu ist jedoch die Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Am Knotenpunkt mit der Hannoverschen Neustadt soll den Radfahrenden - besonders zu Zeiten erhöhten Verkehrsaufkommens - die Möglichkeit zu einem sicheren Queren geboten werden. Dazu wird eine nur bei Bedarf durch Druckknopf zu aktivierende sogenannte „Dunkelanlage“ empfohlen. Radfahrende, die von Norden kommend nach links in die Hannoversche Neustadt einbiegen sowie Radfahrende, die aus der Hannoverschen Neustadt nach links in die Bahnhofstraße einbiegen, haben die Möglichkeit, sich hierfür Grün anzufordern und den Verkehr im Zuge der Bahnhofstraße für den Querungsvorgang aufzuhalten. Radfahrende, die sich dies zutrauen, haben aber weiterhin die Möglichkeit, diese Fahrvorgänge auch ohne Aktivierung der Lichtsignalanlage (LSA) durchzuführen. Die Schaltung der LSA ist mit dem Busverkehr der Regiobus abzustimmen.
Zwischen Hannoversche Neustadt und Rolandstraße sollen die Radfahrenden eine sichere Radverkehrsführung in der Bahnhofstraße erhalten. Die aus Radverkehrssicherheit beste Lösung ist die Anlage beidseitiger Radfahrstreifen zulasten der Parkstände. Diese Lösung ist auch dem Lageplan zugrunde gelegt. Soll einseitig ein Parkstreifen erhalten bleiben, kommt auch die Anlage von Schutzstreifen in Betracht. Dies erfordert aber auch eine stärkere Umprofilierung der Fahrbahn einschließlich des zur Fahrbahn umgenutzten Parkstreifens und damit höhere Umbaukosten. Neben der in Abb. 6-8 im Bericht gezeigten Lösung kommen auch ein jeweils einseitiger Radfahrstreifen und ein Schutzstreifen in Betracht. Die Fachabteilung favorisiert die beidseitigen Radfahrstreifen, da die Radfahrer dort auch das höchste subjektive Sicherheitsempfinden haben.
Die Querung von der Rolandstraße in die Bahnhofstraße kann im „Schatten“ der bestehenden Mittelinsel erfolgen.
Die geplanten Radfahrstreifen schließen dann an den Radweg Richtung Weststadt an und an die Schutzsteifen aus Richtung Kreisverkehr.
Eine Zählung der Radfahrenden aus dem Bahnhofstunnel auf der Ostseite hatte zum Ergebnis, dass rd. 30 Schüler:innen durch den Bahnhofstunnel, über die dortige Lichtsignalanlage und über die Wilhelmstraße sowie über die Hannoversche Neustadt in Richtung alten Standort RGB fuhren. Es ist zu erwarten, dass auch zum neuen Standort der RBG nicht mehr Radfahrende diese Anfahrt zur Schule nutzen werden. Das heißt, für den Schülerverkehr haben die Bahnhofstraße sowie der westliche Abschnitt der Hannoverschen Neustadt eine eher untergeordnete Bedeutung. Für die Erreichbarkeit der Innenstadt und die Anbindung an die östlichen Wohnquartiere haben die Straßen jedoch eine hohe Bedeutung im Radverkehrsnetz.
5.4 Wallgartenstraße
Am Knotenpunkt mit der Hannoverschen Neustadt wird die Planung auf den kurzfristigen Maßnahmenbedarf einer Ausrichtung der Fahrradstraßen auf die Anbindung der RBG ausgerichtet. Hierzu wird eine abknickende Vorfahrt vom westlichen Arm der Hannoverschen Neustadt in die Wallgartenstraße vorgesehen. Im Hinblick auf die Planungsoptionen einer Verlängerung der Fahrradstraßen nach Osten und nach Süden werden jedoch keine baulichen Aufpflasterungen ausgeführt, um sich zukünftige Anpassungen der Vorfahrtregelung offen zu halten. Die Vorfahrtregelung wird deshalb nur markiert (Roteinfärbung). Als bauliche Maßnahme wird der derzeitige „radfahrunfreundliche“ Natursteinpflasterbelag gegen einen bituminösen Belag ausgetauscht. Dieser Austausch bezieht auch die Pflasterfläche in der Wallgartenstraße bis zur Straße Am Wall ein.
Im südlichen Abschnitt der Wallgartenstraße zwischen Hannoverschen Neustadt und Gartenstraße sind bis auf die Markierung eines Sicherheitstrennstreifens zu den vorhandenen Parkplätzen keine Veränderungen notwendig.
Im nördlichen Abschnitt der Wallgartenstraßen zwischen Garten- und Heinrichstraße kommt das Prinzip des „Blockparkens“ zur Anwendung
5.5 Querung der Gartenstraße
Die Querung der Gartenstraße bleibt wegen der Verkehrsfunktion dieser Straße untergeordnet. Dem Radverkehr im Zuge der Wallgartenstraße soll die Möglichkeit geboten werden, durch eine Detektion (Erkennung von Radfahrenden) die Querung im Schutz der Fußgängerlichtsignalanlage in der Gartenstraße vollziehen zu können. Dafür sind in beiden Zufahrten Kameras vorgesehen, die den Radverkehr „erkennen“ können und den Verkehr in der Gartenstraße durch Grün für den Fußverkehr an der vorhandenen Fußgängerlichtsignalanlage anhalten. Ergänzend wird in der östlichen Gartenstraße ein zweifeldiges Signal mit der Steuerung Dunkel-Gelb-Rot-Dunkel entsprechend dem Prinzip der „Nicht vollständigen Signalisierung“ nach RiLSA 2015 installiert, so dass der Kreuzungsbereich frei von Kfz-Verkehr bleibt, wenn Radfahrende queren.
5.6 Am Nassen Berg mit Kita
und Frei-/Hallenbad
Die Schrägparkplätze vor dem Frei-/Hallenbad werden in Längsparkplätze umgewandelt. Daneben stehen zukünftig am Fahrbahnrand nicht mehr so viele Parkplätze zu Verfügung wie bisher. Die Längsparkplätze im Bereich der Kita sollen zeitlich begrenzt für den Hol- und Bringverkehr reserviert werden. Im Sommer ist bei schönem Wetter der Parkdruck in diesem Bereich sehr hoch. Durch Wegfall von Parkplätzen wird sich die Situation noch verschärfen. Entlastung bringen diesbezüglich die Planungen der Wirtschaftsbetriebe, zusätzliche Radabstellanlagen und Pkw-Stellplätze auf den Flächen der ehemaligen Umkleiden zu schaffen. Die Planungen dazu sind zurzeit in Bearbeitung und werden mit den Planungen der Fahrradstraße abgestimmt.
5.7 Lebenshilfe e.V. Burgdorf
und Schule Am Wasserwerk im Wasserwerksweg
Zurzeit wird im Wasserwerksweg im Straßenseitenraum auf befestigten und unbefestigten Flächen in Längs- und Schrägaufstellung geparkt. Das ist zukünftig nach Einrichtung der Fahrradstraße nicht mehr möglich. Dadurch gehen in diesem Bereich ca. 10 Parkplätze verloren. In der angrenzenden Blücherstraße werden jedoch bis auf Höhe des Papenkamps 8 zusätzliche Parkplätze geschaffen. Darüber hinaus soll gegenüber der Lebenshilfe e.V. Burgdorf ein wassergebundener Weg in 1,50 m Breite und ca. 125 m Länge ausgebaut werden, um über die Straße Im Stillen Winkel die Parkplätze im Papenkamp auf kurzem Wege fußläufig erreichen zu können. Dieser würde, wie schon jetzt der Trampelpfad belegt, auch für die dortigen Anwohner eine attraktive Wegeverbindung darstellen.
Die Lebenshilfe e.V. Burgdorf hat ihre Bedenken gegen die Planung der Fahrradstraßen schriftlich formuliert. Den Bedenken kann leider nicht gefolgt werden, siehe Anlage 2.
Langfristig soll nach Umzug der Schule Am Wasserwerk auf der Nordseite der Straße ein Gehweg gebaut werden. Dann würden alle Parkplätze entlang der Straße wegfallen. Die Lebenshilfe e.V. Burgdorf muss dann mit Unterstützung der Stadt versuchen, Stellplätze auf ehemaligen Schulflächen zu erlangen. Zurzeit müssen Fußgänger die Fahrbahn benutzen. Mit der Inbetriebnahme der RBG wird sich in diesem Bereich der Fußgängerverkehr aufgrund der Schüler und der Turnhallennutzung erhöhen, so dass die Anlage eines Gehweges erforderlich wird. Es besteht für Fußgänger jedoch auch die Möglichkeit, übergangsweise die Gehwege an der Straße Vor dem Celler Tor zu nutzen.
5.8 Knotenpunkt
Wasserwerksweg, Vor dem Celler Tor, Adolf-Michelssen-Straße
Wie in der Vorlage BV 2022 0194 zur Planung der weiteren Radverkehrsanlagen in der Straße Vor dem Celler Tor bereits hingewiesen, wird eine Vollsignalisierung des Knotenpunkts zur Führung des Rad- und Fußverkehrs aus dem Wasserwerksweg und aus der Adolf-Michelssen-Straße in Abstimmung mit der Region Hannover geplant.
5.9 Ausbau Läuferweg und
Brücke über die Bahn
Die Anbindung der Fahrradstraße Am Nassen Berg in Richtung Westen erfolgt über die vorhandene Brücke über die Bahn. Die Brücke darf aus Sicherheitsgründen nicht vom Radverkehr befahren werden. Radfahrende müssen absteigen und ihr Fahrrad schieben. Auf den Abstimmungsterminen zur Fahrradstraße wurde immer wieder betont, dass ein Gelingen der Führung der Radfahrenden über die Fahrradstraße in Richtung Norden und Süden (Richtung Innenstadt) von der Ertüchtigung der Brücke für den Radverkehr abhängt. Die Verbesserung der Querung der Bahn für Radfahrende ist daher zentraler Bestandteil, um den Radverkehr auf die Fahrradstraßen bündeln zu können und diese für Radfahrende attraktiv zu machen.
Auf der Westseite der Bahn soll zwischen dem Marris-Mühlenweg und der Brücke neben dem vorhandenen Weg ein separater Radweg als Zuführung zur Brücke gebaut werden.
6 Parkplatzbilanz
Durch die Schaffung von Begegnungsstellen und die Umwandlung von Schrägparkplätzen in Längsparkplätze fallen im Bereich der gesamten Fahrradstraßen rd. 84 Parkplätze im öffentlichen Raum weg. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Abschnitte:
Tabelle 1: Parkplatzbilanz
Streckenabsschnitt |
Länge (m) |
von |
bis |
vorhandene
Parkplätze |
Parkplätze
nach Umbau |
Differenz |
Wallgartenstraße |
165 |
Hann. Neustadt |
Gartenstraße |
23 |
23 |
0 |
Wallgartenstraße |
290 |
Gartenstraße |
Heinrichstraße |
40 |
18 |
-22 |
Blücherstraße |
330 |
Heinrichstraße |
Am Nassen Berg |
50 |
50 |
0 |
Blücherstraße |
185 |
Am Nassen Berg |
Papenkamp |
22 |
12 |
-10 |
Blücherstraße |
175 |
Papenkamp |
Wasserwerksweg |
7 |
15 |
+8 |
Wasserwerksweg* |
240 |
Vor dem Celler Tor |
Blücherstraße |
24 |
14 |
-10 |
Am Nassen Berg |
150 |
Scharnhorststraße |
Blücherstraße |
22 |
18 |
-4 |
Am Nassen Berg |
235 |
Blücherstraße |
Vor dem Celler Tor |
31 |
12 |
-19 |
Hann. Neustadt |
110 |
Bahnhofstraße |
Feldstraße |
10 |
8 |
-2 |
Hann. Neustadt |
180 |
Feldstraße |
Schulstraße |
11 |
10 |
-1 |
Hann. Neustadt |
150 |
Schulstraße |
Wallgartenstraße |
11 |
2 |
-9 |
Bahnhofstraße |
70 |
Hann. Neustadt |
Rolandstraße |
15 |
0 |
-15 |
gesamt |
2.280 |
|
|
266 |
182 |
-84 |
*Übergangsphase,
so lange Schulstandort bleibt |
Die Schaffung von Begegnungsbereichen bei nicht ausreichender Fahrbahnbreite wird durch blockweises Parken erreicht. In Anbetracht des in Teilbereichen bestehenden Parkdrucks und der zu erwartenden Durchsetzungswiderstände wurde hier ein Kompromiss gewählt, bei dem die Parkstände in 2er bis maximal 4er-Blocks markiert werden. Die sich dazwischen ergebenden Lücken lassen unter Einbezug von Grundstückszufahrten hinreichend lange Bereiche, die ein Begegnen Rad-Kfz mit ausreichendem Sicherheitsabstand ermöglichen. Angesichts der geringen Kfz-Verkehrsstärken und der geradlinigen übersichtlichen Streckenführungen erlaubt dies für den Radverkehr bei fallweiser Anpassung der Geschwindigkeit ein Befahren der Straßenzüge mit sehr geringen Einschränkungen.
Da nach mehrfachen Beobachtungen vor Ort (auch abends) nicht alle Parkplätze immer belegt sind, dürfte sich eine Verlagerung von geparkten Kfz in die Nebenstraßen in Grenzen halten.
7 Kosten und Finanzierung
7.1 Förderung der
Fahrradstraßen
Kommunalrichtlinie des Bundes:
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden 65 % der förderfähigen Ausgaben gefördert. Förderfähige Ausgaben sind z.B.
- die Beräumung und das Herrichten der
Fläche,
- Tiefbau-, Pflaster- und Asphaltarbeiten
sowie Markierungsarbeiten,
- die Umgestaltung des Straßenraumes zu
Gunsten des Radverkehrs,
- Flächen für den Fußverkehr, sofern Radwege
gemeinsam oder getrennt genutzt werden,
- die Errichtung oder das Umprogrammieren
von Lichtsignalanlagen – sofern der Radverkehr nachweislich bevorzugt
wird.
Die Planungskosten, die Herstellung von zusätzlichen Parkplätzen sowie der Bau des wassergebundenen Weges sind zum Beispiel nicht förderfähig im Rahmen der Kommunalrichtlinie.
Städtebauförderung:
Mit Aufnahmebescheid vom 27.10.2022 wurde die Gesamtmaßnahme „Innenstadt Burgdorf“ in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Burgdorf“ ist als Satzung vom Stadtrat in der Sitzung am 23.02.2023 beschlossen worden. Die Satzung ist am 23.03.2023 in Kraft getreten.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Herstellung neuer oder die Änderung vorhandener Erschließungsanlagen. Dabei sind die Belange des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehören z.B. versickerungsfähige Oberflächengestaltung, Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen. Reine Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Deren Umsetzung sind als
Maßnahmen im Städtebaulichen Rahmenplan bzw. der für die Sanierung
aufgestellten Kosten- und Finanzierungsübersicht (§149 BauGB) enthalten. Die
dortigen Maßnahmen werden zu 2/3 im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst.
Finanzschwache Kommunen können bei der jährlichen Programmanmeldung einen
Antrag auf Reduzierung des Eigenanteils auf 10 % (entspricht einer 90%igen
Förderung) stellen. Ein Anspruch auf die Reduzierung des Eigenanteils besteht
nicht. Auch die anfallenden Planungskosten sind förderfähig. Die
Städtebauförderung ist jedoch eine nachgelagerte Förderung, das heißt zuerst
müssen vorhandene Förderprogramme ausgeschöpft werden. Die verbleibenden Kosten
werden dann zu 2/3 (oder bei Antragsgenehmigung 90 %) gefördert. Wenn es keine
anderen Fördermöglichkeiten gibt, dann werden die Kosten vollständig zu 2/3
(bzw. 90 %) aus dem Topf der Städtebauförderung gefördert. Wie hoch der
tatsächliche Förderbetrag aus dem Topf der Städtebauförderung ist, entscheidet
nach Abschluss der Maßnahme und nach Erstellung der Verwendungsnachweise die
NBank.
Die Maßnahmen der Fahrradstraße sollen in die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Städtebauförderung aufgenommen werden. Eine Rückmeldung über die Aufnahme erfolgt jedoch erst ca. im April nächsten Jahres. Der Umbau der Hannoverschen Neustadt und der Umbau in der Bahnhofstraße sollen parallel dazu für das Programmjahr 2024 angemeldet werden. Das heißt, dass mit einem Umbau der Hannoverschen Neustadt und der Bahnhofsstraße frühestens Ende 2024 begonnen werden könnte, da vorher keine Fördergelder aus der Städtebauförderung zur Verfügung stehen. Davon ausgenommen sind Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 6, die förderunschädlich bereits beauftragt werden können.
Bei der Erneuerung der „Hannoverschen Neustadt“, mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung und Straßenentwässerung (Oberflächenentwässerung), handelt es sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach den Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf.
Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet löst das Baugesetzbuch ein zeitlich begrenztes Sonderrecht aus.
Anstelle von Straßenausbaubeiträgen werden im Sanierungsgebiet von den Grundstückseigentümer:innen sogenannte Ausgleichsbeträge nach der Durchführung der mehrjährigen Gesamtmaßnahme erhoben. Dieser Betrag basiert auf der sanierungsbedingten Erhöhung des Bodenrichtwerts, welcher vom unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstücksangelegenheiten vor und nach der Sanierung ermittelt wird.
Um die Fördergelder im Rahmen der Städtebauförderung in Anspruch nehmen zu können, sollten für die Umsetzung der Fahrradstraßen zwei Bauabschnitte gebildet werden, siehe Tabelle in der Anlage 3.
Der erste Bauabschnitt wären die Wallgartenstraße, die Blücherstraße, die Straßen "Am Nassen Berg" und der Wasserwerksweg. Der zweite Bauabschnitt wären die Hannoversche Neustadt und die Bahnhofstraße.
7.2 Kosten für Umsetzung der
Fahrradstraßen
Die Kosten für die Einrichtung der Fahrradstraßen setzen sich wie in Tabelle in der Anlage 3 aufgeführt zusammen.
Für die Einrichtung der Fahrradstraße stehen unter dem Sachkonto 54100.787245 insgesamt 715.000 € für die Planung und den Bau der Fahrradstraßen zur Verfügung. Die Kostenschätzung zum Haushalt 2023/2024 basierte auf den Richtwerten aus der Einrichtung der Fahrradstraße in der Südstadt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen stand noch nicht fest, dass in der Hannoverschen Neustadt ein nahezu kompletter Umbau erforderlich wird. Die Bahnhofstraße, der Umbau von Parkplätzen sowie der wassergebundene Weg waren noch nicht in die Planungen einbezogen, die Anpassungen der Signaltechnik sowie die umfangreichen Markierungsmaßnahmen waren ebenfalls noch nicht berücksichtigt worden. Der Haushaltsansatz für 2023 bildet daher die Kosten mehr als unzureichend ab.
Erster Bauabschnitt
(Wallgartenstraße, Blücherstraße, Am Nassen Berg, Wasserwerksweg):
Die Kosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich voraussichtlich auf 1.374.000 €. Um die Umsetzung des ersten Bauabschnitts bis zum Schulstart der RBG am neuen Standort gewährleisten zu können, sollen die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 659.000 € durch Deckung aus den Sachkonten 53810.787261 (Kanal Birkenweg) und 54100.787209 (Straßenausbau Birkenweg) bereitgestellt werden.
Die Planungen für die Kanal- und Straßensanierung im Birkenweg können aufgrund fehlender personellen Kapazitäten in der Abteilung Tiefbau nicht in 2024 umgesetzt werden. Haushaltsmittel für den Birkenweg sollen, sofern die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, für den Haushalt 2025 erneut angemeldet werden.
Die Stadt erhält über die Kommunalrichtlinie und die Städtebauförderung (zurzeit 2/3 Zuschuss zugrunde gelegt) voraussichtlich rd. 779.000 € an Fördergeld, so dass die Stadt für den ersten Bauabschnitt rd. 595.000 € an Eigenmitteln aufwenden müsste. Die Planungs- und Baukosten muss die Stadt jedoch vorfinanzieren. Fördergelder werden dann voraussichtlich in 2025 und 2026 für den ersten Bauabschnitt fließen, siehe Tabelle in der Anlage 3.
Zweiter Bauabschnitt
(Hannoversche Neustadt und Bahnhofsstraße):
Für den zweiten Bauabschnitt, der vollständig im Sanierungsgebiet liegt, werden die Kosten mit rd. 1.055.000 € geschätzt. Die Kosten beinhalten jedoch nicht die Erneuerung des südlichen Gehwegs zwischen Feldstraße und Wallgartenstraße sowie Umbaumaßnahmen zwischen der Bahnhof- und Feldstraße in der Hannoverschen Neustadt.
Über die Städtebauförderung und die Kommunalrichtlinie könnten voraussichtlich rd. 891.000 € Fördergelder eingeworben werden. Der Eigenanteil würde ca. 164.000 € betragen. Die Fördergelder würden voraussichtlich in 2026 und 2027 für den zweiten Bauabschnitt abgerufen werden können. Auch hier ist jedoch eine Vorfinanzierung der Stadt erforderlich.
Falls der südliche Gehweg ebenfalls erneuert werden sollte, würden sich die Kosten für die Hannoversche Neustadt noch erhöhen.
Die Planungskosten für einen vollständigen Ausbau (mit südlichem Gehweg) der Hannoverschen Neustadt zwischen Feld- und Wallgartenstraße werden mit rd. 175.000 € geschätzt. Für die Erteilung eines Planungsauftrages für den 2. BA stehen zurzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Um die Planungen fortsetzen zu können, sollen die Haushaltsmittel durch Deckung aus den Sachkonten 53810.787261 (Kanal Birkenweg), 54100.787209 (Straßenausbau Birkenweg) siehe oben und durch Einsparung auf dem Sachkonto 54200.787201 (Straßenausbau Vor dem Celler Tor) bereitgestellt werden. Die Baukosten sind für den Haushalt 2025 anzumelden.
8 Terminliche Umsetzung
Die RBG zieht zum Schuljahr 2024/2025 an den neuen Standort (05. August 2024). Bis zum Schulstart sollen die für den Schülerverkehr wesentlichen Teile der Fahrradstraße fertiggestellt sein. Die Fahrradstraßen "Wallgartenstraße", "Blücherstraße", "Wasserwerksweg" sowie "Am Nassen Berg" und der Radweg am Läuferweg und der wassergebundene Weg sollen bis zum Schulstart fertig sein. Der Umbau der Hannoverschen Neustadt zur Fahrradstraße sowie die Maßnahmen in der Bahnhofstraße sollen erst in 2025 starten, damit Fördergelder im Rahmen Städtebauförderung in Anspruch genommen werden können. Diese Straßen sind für den Schülerverkehr zur RBG nachrangig und können daher auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut werden.
9 Weiteres Vorgehen
· Stellung des Förderantrages im Rahmen der Kommunalrichtlinie zum Klimaschutz für die Fahrradstraßen "Wallgartenstraße", "Blücherstraße", "Wasserwerksweg" sowie "Am Nassen Berg", Radweg Läuferweg (1. Bauabschnitt).
· Vergabe der weiteren Planungsleistungen und Vermessung für die Fahrradstraßen und Maßnahmen im ersten und zweitem Bauabschnitt.
· Aufnahme des vollständigen Umbaus der Hannoversche Neustadt zwischen Feldstraße sowie der Wallgartenstraße und Bahnhofstraße in das Programmjahr 2024 der Städtebauförderung.
10 Schlussbemerkungen
Die Umsetzung der Fahrradstraßen im ersten und zweiten Bauabschnitt im Jahr 2024 und 2025 wird nur möglich sein, wenn die personellen Kapazitäten in der Abteilung Tiefbau durch die Besetzung vakanter Stellen (ab Juli insgesamt 4 unbesetzte Stellen) geschaffen werden können.
Anlagen:
Anlage 1: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger:innen und Erwiderung durch die Stadt Burgdorf
Anlage 2: Schreiben Lebenshilfe e.V. vom 24.02.2023 und Schreiben Stadt Burgdorf vom 21.03.2023
Anlage 3: Tabelle Kostenzusammenstellung
Ergänzende Materialien:
Werden nur digital über Session bereitgestellt und liegen der Papierfassung der Vorlage nicht bei:
Anlage 4: Protokoll Einwohnerversammlung am 16.11.2022
Anlage 5: Präsentation Einwohnerversammlung am 16.11.2022
Anlage 6: Protokoll Einwohnerversammlung/Runder Tisch Radverkehr
am 22.02.2023
Anlage 7: Präsentation Einwohnerversammlung/Runder Tisch Radverkehr
am 22.02.2023
Anlage 8: Entwurf Abschlussbericht Anbindung des neuen Standortes der RBG von Westen für den Radverkehr einschließlich Anhang 1-4
(Pollehn)