Betreff
Einrichtung von Fahrradstraßen "neuer Schul- und Sporthallenstandort, Hallen-/Freibad und Innenstadt"
Vorlage
BV 2023 0479/1
Aktenzeichen
66.011.009
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

 

 

Ausgabe

Ausgabe

Ausgabe

Summe Ausgaben

Einnahme

Einnahme

Einnahme

Summe Einnahmen

2.397.000 €

ohne südlichen Gehweg in der Hannoverschen Neustadt

2023          180.000 €

2024       1.194.000 €

2025       1.055.000 €

              2.429.000 €

2025          408.000 €

2026          976.000 €

2027          286.000 €

              1.670.000 €

54100.787245

Deckung aus den Sachkoten 53810.787261 (Kanal Birkenweg), 54100.787209 (Straßenausbau Birkenweg) und 54200.787201 (Straßenausbau Vor dem Celler Tor) für den ersten Bauabschnitt und die Planung des zweiten Bauabschnitts

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja nur teilweise

 nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Der Ausbau der Fahrradstraßen sowie des Läuferwegs soll wie im Schlussbericht erfolgen und ist Grundlage für die weiteren Planungsleistungen.

2.         Der wassergebundene Weg zwischen Wasserwerksweg und Im Stillen Winkel soll wie in der Vorlage dargestellt ausgebaut werden.

3.         Der Ausbau der Fahrradstraßen erfolgt in zwei Bauabschnitten.

      1. BA: (Wallgartenstraße, Blücherstraße, Am Nassen Berg, Wasserwerksweg).

      2. BA: (Hannoversche Neustadt).

4.         Die weiteren Planungsleistungen für den ersten Bauabschnitt sollen kurzfristig vergeben werden.

5.         Die fehlenden Haushaltsmittel für den ersten Bauabschnitt in Höhe von ca. 659.000 € sowie die Planungskosten für den zweiten Bauabschnitt in Höhe von rd. 175.000 € werden durch Deckung aus den Sachkonten 53810.787261 (Kanal Birkenweg), 54100.787209 (Straßenausbau Birkenweg) und 54200.787201 (Straßenausbau Vor dem Celler Tor) bereitgestellt.

6.         Die Hannoversche Neustadt und die Bahnhofstraße sollen in das Programmjahr 2024 für die Städtebauförderung aufgenommen werden.

7.         Es soll eine Überplanung der Hannoverschen Neustadt unter Einbeziehung des südlichen Gehweges zwischen Feldstraße und Wallgartenstraße erfolgen.

8.         Die unter Punkt 2. der Vorlage aufgeführten Anregungen und Hinweise sollen im weiteren Verlauf der Planung geprüft werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

(Pollehn)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

1             Allgemeines

Im Ausschuss am 12.06.2023 für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften u. Verkehr sowie für Schulen, Kultur und Sport wurde die Diskussion über die Einrichtung von Fahrradstraßen mit der Vorlage BV 2023 0479 fortgesetzt.

 

Im Laufe der Diskussion wurden Anregungen und Hinweise zu allen vorgestellten Fahrradstraßen im Ausschuss geäußert. Die Planung soll unter Einbezug der formulierten Anregungen fortgesetzt werden.

 

Die Fahrradstraßen sind der Ausgangspunkt für weitere Radverkehrsplanungen in der Innenstadt. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen die Weiterführung und Anschlüsse an das Radwegenetz in die anderen Stadtteile (Süd-, West- und Oststadt) konkretisiert werden.

 

Die Umgestaltung der Bahnhofstraße soll vorerst zurückgestellt werden, da sie im Zusammenhang mit dem Bahnhofsumfeld im Rahmen der städtebaulichen Rahmenplanung betrachtet werden soll.

 

2             Anregungen und Hinweise

2.1          Im Läuferweg soll geprüft werden, ob der Radweg auf der vorhandenen Gehweg-

          trasse geführt und ein zusätzlicher neuer wassergebundener Weg als Gehweg

          angelegt werden kann.

 

2.2          Die Entfernung der Drängelgitter am Läuferweg soll zurückgestellt werden bis

          verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Güterbahnhof erfolgen

          können.

 

2.3          Die Führung der Radfahrer in der Einmündung Läuferweg/Marris-Mühlenweg so

          wie in der Verlängerung Mariss-Mühlenweg in Richtung Norden soll geprüft und

          nach Möglichkeit für die Radfahrer verbessert werden.

 

2.4          Vor der Realisierung des zweiten Abschnitts der Fahrradstraße (Hannoversche

          Neustadt) sollen am Wall bereits Halteplätze für Elterntaxis eingerichtet werden.