Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: Ausgabe Ausgabe Ausgabe Summe Ausgaben Einnahme Einnahme Einnahme Summe Einnahmen |
2.397.000 € ohne südlichen Gehweg in der Hannoverschen Neustadt 2023 180.000 € 2024 1.194.000 € 2025 1.055.000 € 2.429.000 € 2025 408.000 € 2026 976.000 € 2027 286.000 € 1.670.000 € |
54100.787245 Deckung aus den Sachkoten 53810.787261 (Kanal Birkenweg), 54100.787209 (Straßenausbau Birkenweg) und 54200.787201 (Straßenausbau Vor dem Celler Tor) für den ersten Bauabschnitt und die Planung des zweiten Bauabschnitts |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1.
Der
Ausbau der Fahrradstraßen sowie des Läuferwegs soll wie im Schlussbericht
erfolgen und ist Grundlage für die weiteren Planungsleistungen.
2.
Der
wassergebundene Weg zwischen Wasserwerksweg und Im Stillen Winkel soll wie in
der Vorlage dargestellt ausgebaut werden.
3.
Der
Ausbau der Fahrradstraßen erfolgt in zwei Bauabschnitten.
1.
BA: (Wallgartenstraße, Blücherstraße, Am Nassen Berg, Wasserwerksweg).
2.
BA: (Hannoversche Neustadt).
4.
Die
weiteren Planungsleistungen für den ersten Bauabschnitt sollen kurzfristig
vergeben werden.
5.
Die
fehlenden Haushaltsmittel für den ersten Bauabschnitt in Höhe von ca. 659.000
€ sowie die Planungskosten für den
zweiten Bauabschnitt in Höhe von rd. 175.000 € werden durch Deckung aus den
Sachkonten 53810.787261 (Kanal Birkenweg), 54100.787209 (Straßenausbau
Birkenweg) und 54200.787201 (Straßenausbau Vor dem Celler Tor) bereitgestellt.
6.
Die
Hannoversche Neustadt und die Bahnhofstraße sollen in das Programmjahr 2024 für
die Städtebauförderung aufgenommen werden.
7.
Es soll
eine Überplanung der Hannoverschen Neustadt unter Einbeziehung des südlichen
Gehweges zwischen Feldstraße und Wallgartenstraße erfolgen.
8.
Die
unter Punkt 2. der Vorlage aufgeführten Anregungen und Hinweise sollen im
weiteren Verlauf der Planung geprüft werden.
(Pollehn)
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Im Ausschuss am 12.06.2023 für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften u. Verkehr sowie für Schulen, Kultur und Sport wurde die Diskussion über die Einrichtung von Fahrradstraßen mit der Vorlage BV 2023 0479 fortgesetzt.
Im Laufe der Diskussion wurden Anregungen und Hinweise zu allen vorgestellten Fahrradstraßen im Ausschuss geäußert. Die Planung soll unter Einbezug der formulierten Anregungen fortgesetzt werden.
Die Fahrradstraßen sind der Ausgangspunkt für weitere Radverkehrsplanungen in der Innenstadt. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen die Weiterführung und Anschlüsse an das Radwegenetz in die anderen Stadtteile (Süd-, West- und Oststadt) konkretisiert werden.
Die Umgestaltung der Bahnhofstraße soll vorerst zurückgestellt werden, da sie im Zusammenhang mit dem Bahnhofsumfeld im Rahmen der städtebaulichen Rahmenplanung betrachtet werden soll.
2 Anregungen und Hinweise
2.1 Im Läuferweg soll geprüft werden, ob der Radweg auf der vorhandenen Gehweg-
trasse geführt und ein zusätzlicher neuer wassergebundener Weg als Gehweg
angelegt werden kann.
2.2 Die Entfernung der Drängelgitter am Läuferweg soll zurückgestellt werden bis
verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Güterbahnhof erfolgen
können.
2.3 Die Führung der Radfahrer in der Einmündung Läuferweg/Marris-Mühlenweg so
wie in der Verlängerung Mariss-Mühlenweg in Richtung Norden soll geprüft und
nach Möglichkeit für die Radfahrer verbessert werden.
2.4 Vor der Realisierung des zweiten Abschnitts
der Fahrradstraße (Hannoversche
Neustadt) sollen am Wall bereits Halteplätze für Elterntaxis eingerichtet werden.