Betreff
Bebauungsplan 4-07 "Hornweg"
- Beschluss Entwurf u. Beteiligung § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
BV 2023 0392
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4-07 „Hornweg“ (Stand 30.01.2023) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Zur Abrundung des Ortsteils Schillerslages plant die Stadt Burgdorf eine künftige beidseitige Bebauung des bislang einseitig bebauten Hornwegs im Nordwesten Schillerslages. Insgesamt entstehen hier ca. 9 neue Bauplätze.

 

Hierfür hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf bereits am 10.12.2019 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ gefasst (BV 2019 1100). Ziel ist es, das entsprechende Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren durchzuführen (§ 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB), im Rahmen dessen die Erstellung eines Umweltberichts unterbleiben kann und der vorgenommene Eingriff in Natur und Landschaft als bereits erfolgt gilt und somit nicht ausgeglichen werden muss.

 

Am 26.01.2021 beschloss der Verwaltungsausschuss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden auf Basis des ausgearbeiteten Vorentwurfs für den Bebauungsplan (BV 2020 1438). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels Auslegung im Zeitraum vom 08. bis 22. Februar 2021. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 28.01.2021 mit der Bitte um Stellungnahme bis 01.03.2021.

 

Im Anschluss erfolgte eine grundlegende Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts (vgl. Vorlage M 2021 1574 einschließlich Ergänzungsvorlagen).

 

Ursprünglich setzte die Anwendung des § 13b BauGB voraus, dass der Satzungsbeschluss nach Abschluss des Verfahrens spätestens bis zum 31.12.2021 erfolgt. Mit der letzten Novellierung des Baugesetzbuchs wurde diese Frist bis 31.12.2024 verlängert. Allerdings muss hierfür bei fortgeführten Verfahren ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst werden, und zwar bis 31.12.2022. Dieser neue Aufstellungsbeschluss wurde vom Verwaltungsausschuss am 15.11.2022 gefasst (BV 2022 0326).

 

Auf Basis des überarbeiteten städtebaulichen Konzepts wurde nun der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ ausgearbeitet (siehe Anlage zu dieser Vorlage). Mit diesem Entwurf kann nun die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgen.

 

Aufgrund der Vielzahl der Änderungen in Plan und Begründung der anliegenden Entwurfsfassung gegenüber der Vorentwurfsfassung sind die Änderungen – anders als sonst üblich - nicht farblich hervorgehoben oder anderweitig gekennzeichnet.

 

Das neue städtebauliche Konzept ist in Kapitel 3 der anliegenden Begründung beschrieben.

In Kapitel 6 sind die Äußerungen aus dem frühzeitigem Beteiligungsverfahren wiedergegeben.

 

Die Begründung wurde u.a. um einen Kurzbericht zum Thema Klimaschutz ergänzt (Anlage 5 der Begründung).

 

Mit einem Beschluss über den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans wird die alte Beschlussvorlage über das städtebauliche Konzept (BV 2021 1574/3, am 04.10.2021 im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung um Bau bis auf weiteres vertagt) hinfällig, da mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag auch die Frage des städtebaulichen Konzepts entschieden wird.

 

Anlagen:    Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“, Entwurf (Stand Januar 2023)        
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“, Entwurf (Stand Januar 2023)

 

(Pollehn)