Betreff
Bebauungsplan Nr. 4-07 "Hornweg"
- erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB
Vorlage
BV 2022 0326
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

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ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss zur Aufstellung Bebauungsplans Nr. 4-07 „Hornweg“ im Ortsteil Schillerslage wird erneut gefasst.

 

Ziel ist die Abrundung des nördlichen Ortsrandes von Schillerslage durch Wohnbebauung.

 

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die in der Anlage umgrenzten Flächen.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden (§ 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB).

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Bereits am 10.12.2019 hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf beschlossen, den im Betreff genannten Bebauungsplan aufzustellen (siehe Bezugsvorlage BV 2019 1100).

Das entsprechende Aufstellungsverfahren sollte nach § 13b BauGB erfolgen (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, näheres siehe Bezugsvorlage), um aufgrund der geringen Flächengröße das Verfahren möglichst schlank zu halten.

 

Ursprünglich setzte die Anwendung des § 13b BauGB voraus, dass der Satzungsbeschluss nach Abschluss des Verfahrens spätestens bis zum 31.12.2021 erfolgt.

 

Mit der letzten Novellierung des Baugesetzbuchs wurde diese Frist bis 31.12.2024 verlängert. Allerdings muss hierfür bei fortgeführten Verfahren ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst werden, und zwar bis 31.12.2022.

 

Es ist daher ein erneuter Aufstellungsbeschluss zu fassen, um das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach §13b i.V.m. §13a BauGB fortführen und abschließen zu können.

 

Parallel wird aktuell seitens der Verwaltung die Entwurfsfassung des Bebauungsplans finalisiert.

 

 

Anlage: geplanter Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“

 

(Pollehn)