Bezugsvorlage M 2021 1490
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Beschlussvorschlag:
Die Auswirkungen der beantragten Erweiterung
des Bodenabbaus auf das Bebauungsplanverfahren 0-89 „Kiessee Süd“, die in der
Vorlage dargestellt sind, werden zur Kenntnis genommen. (Voraussichtlich
Verkleinerung geplanter Geltungsbereich um ca. westliches Drittel.)
Der geplanten Verlängerung/Erweiterung des
Bodenabbaus soll unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Bauleitplanung
„Kiessee Süd“ nicht widersprochen werden.
Sachverhalt und Begründung:
In der Anlage 1 sind Informationen zum bisherigen Verlauf der Bauleitplanung „Kiessee Süd“ aufgelistet. Mit der Bezugsvorlage M 2021 1490 wurde bereits berichtet, dass die Firma Lehmann eine Verlängerung/Ausweitung des Bodenabbaus an der Immenser Landstraße plant. Zwischenzeitlich wurde der Antrag zur Änderung der Abbaugenehmigung zwischen der Firma Lehmann und der Region Hannover abgestimmt und liegt nun der Stadt zur Stellungnahme vor (Fristende 05.12.2022 – Fristverlängerung wird beantragt).
Der Bodenabbau soll auf die in der folgenden Abbildung rot gekennzeichnete Fläche südwestlich der eigentlichen Betriebsfläche ausgeweitet werden. Der Größte Teil des Abbaus im Bereich dieser Erweiterungsfläche liegt künftig unter der Wasseroberfläche. (Vergleiche die anliegenden Pläne aus dem Antrag zur Änderung der Abbaugenehmigung.)
Erweiterung
Bodenabbau Luftbild 2019 u.
aktuelle Liegenschaftskarte
Fortgesetzt werden soll der Abbau auch im Bereich der südwestlichen Wasserfläche und im Landbereich, der südwestlich an die rote Markierung anschließt. In diesem Landbereich, der im Abbauplan mit T1 gekennzeichnet ist (s. nachfolgende Abbildung oder Anlagen), befände sich derzeit ein Spülfeld. Dort soll oberflächennah abgebaut werden (Trockenabbau), so dass hier später als wertvolle Kompensationsmaßnahme eine Flachwasserzone entstünde. Für einen tieferen Nassabbau sei dieser Bereich laut Erkundungen der Firma Lehmann (nur geringmächtigen Sande im Untergrund) nicht geeignet[1].
Bodenabbau, Rekultivierung und Rückbau der Betriebsfläche sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein1. (Regelungen zum Rückbau der Betriebsfläche sind nicht Teil des Vorliegenden Antrags.)
Die folgende Gegenüberstellung von Abbauplan und Plangebiet des Bebauungsplans 0-89 „Kiessee Süd“ zeigt, dass die Erweiterung des Bodenabbaus (N2 u. T2) im bisher geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt.
Laut dem nachfolgend wiedergegebenen Konzept aus 2017 für die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsnutzung gab es die Vorüberlegung, in dem Bereich der Erweiterung des Bodenabbaus eine Stellplatzanlage anzuordnen. Dies wird nicht mehr möglich sein, wenn der Sandabbau, wie nun geplant, hier fortgesetzt wird.
Grundsätzlich genießt der weitere Bodenabbau Vorrang vor den Überlegungen für eine Folgenutzung, denn der Planungsraum befindet sich in einem Vorranggebiet Rohstoffgewinnung (Sand), s. schwarz gepunktete Fläche in dem nachfolgenden Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms.
Für die Bauleitplanung Kiessee Süd bedeutet die Erweiterung des Bodenabbaus, dass diese Fläche voraussichtlich aus dem geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans 0-89 herausgenommen werden würde. Näheres wäre bei Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens zu klären.
Anlagen:
1. Bauleitplanung „Kiessee Süd“, Informationen zum bisherigen Verlauf
2.
Pläne aus dem Antrag zur Änderung der
Abbaugenehmigung
- Abbauplan
- Rekultivierungsplan
- Querprofile zum Rekultivierungsplan für die Erweiterungsfläche
(Pollehn)