Betreff
Kiessee Süd, Verlängerung/Ausweitung Bodenabbau bis Ende 2026
Bezugsvorlagen
M 2018 0523 Abschätzung des Unterhaltungsaufwandes einer öffentlichen Grünanlage / Badestelle
2017 0402 Konzept Erholungsnutzung
2016 0005 B-Plan 0-89 "Kiessee Süd" und60. FNP-Änderung, Aufstellungsbeschlüsse
2016 1014 Städtebaulicher Vertrag zur Übertragung von Planungsleitungen
Vorlage
M 2021 1490
Aktenzeichen
61 26 - 00 89
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Die Firma Lehmann hat mitgeteilt, dass sie einen Antrag zur Verlängerung der zzt. bis zum 31.12.2022 befristeten Boden-Abbauberechtigung stellen will. Es soll eine Verlängerung bis zum 31.12.2026 beantragt werden. Zudem soll der Bodenabbau auf die am nördlichen Rand des Gewässers vorhandenen Lager- und Betriebsflächen ausgeweitet werden. Dort soll Trockenabbau oberhalb der Gewässerlinie erfolgen. Vorgesehen ist die Entwicklung eines von der Zufahrt (62,00 m NN) zum Gewässerrand abfallenden, gewellten Geländes.

Grundsätzlich bestehen aus Sicht der Stadtverwaltung keine Bedenken gegen die Verlängerung/Ausweitung des Bodenabbaus. Die Geländegestaltung am Nordufer soll nach den aktuellen Vorüberlegungen so erfolgen, dass später ggf. eine Freizeit- und Sportnutzung ermöglicht werden könnte.

Wie bisher stehen der Nachnutzung als Freizeit- und Sportgelände jedoch die in den Abbaugenehmigungen festgelegten Nachnutzungsziele entgegen, die grundsätzlich vorsehen, dass die ehemaligen Abbauflächen der freien Entwicklung von Natur- und Landschaft überlassen werden. Entsprechend ist in den bisherigen Abbaugenehmigungen als Rekultivierungsmaßnahme für den Bereich der Lagerflächen am Nordufer festgelegt, dass Sukzessionsflächen zu entwickeln sind. Ob bzw. in welchem Umfang diese Rekultivierungsmaßnahme in dem angestrebten Änderungsverfahren zur Verlängerung/Ausweitung des Bodenabbaus geändert wird, ist noch nicht bekannt.

Um eine Nachnutzung für Freizeit-/Sportzwecke später ggf. zu ermöglichen, ist, wenn die Nutzungsabsichten konkretisiert worden sind, in nachfolgenden Verfahren (z.B. Bauleitplanung oder evtl. auch nur Baugenehmigung nach § 35 BauGB) zu klären, wie diese Nutzungen realisiert werden können. Die dann ermöglichten Eingriffe in die in den Abbaugenehmigungen festgelegten Rekultivierungsmaßnahmen zur Entwicklung von Natur- und Landschaft sind dann andernorts auszugleichen.

In den nächsten Wochen wird die Firma Lehmann die Antragsunterlagen für die Verlängerung/Ausweitung des Bodenabbaus ausarbeiten lassen und bei der Region Hannover einreichen. Die Stadt wird im weiteren Verfahren beteiligt.

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)