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Beschlussvorschlag:
Die Auswirkungen der beantragten Erweiterung
des Bodenabbaus auf das Bebauungsplanverfahren 0-89 „Kiessee Süd“, die in der
Vorlage dargestellt sind, werden zur Kenntnis genommen. (Voraussichtlich
Verkleinerung geplanter Geltungsbereich um ca. westliches Drittel.)
Der geplanten Verlängerung/Erweiterung des
Bodenabbaus soll unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Bauleitplanung
„Kiessee Süd“ nicht widersprochen werden.
Es soll keine
Stellungnahme zu den Auswirkungen des Bodenabbauvorhabens auf das Grundwasser
abgegeben werden.
Sachverhalt und Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau (A-USB) am 29.11.2022 wurde um ergänzende Erläuterungen hinsichtlich des Einflusses der Verlängerung/Erweiterung des Bodenabbaus auf das Grundwasser gebeten, um ggf. die Stellungnahme zu ergänzen.
Mit dem aktuell vorliegenden Antrag soll der Bodenabbau, der durch die Planfeststellungsbeschlüsse vom 27.04.1989 und 18.02.1998 genehmigt wurde, erneut verlängert und geändert werden. Die letzte Verlängerung/Änderung erfolgte im Jahr 2016.
Im Rahmen der
Planfeststellungen wurde sich auch mit Fragen der Auswirkungen des Bodenabbaus
auf das Grundwasser auseinandergesetzt. Für den aktuellen Änderungsantrag
erfolgte dies nicht erneut.
Die UVP-Vorprüfung des aktuellen Antrags ergab, dass für die Verlängerung/Erweiterung
nicht von erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt / die Schutzgüter ausgegangen
wird. Der aktuelle Antrag ermöglicht eine Erweiterung des Nassabbaus auf einer
Fläche von ca. 0,82 ha. Diese Erweiterungsfläche befindet sich im ursprünglich
planfestgestellten Abbaugebiet.
In der UVS (Umweltverträglichkeitsstudie)
zur Planfeststellung 1998, die sich mit dem Abbau auf ca. 20 ha
auseinandersetzte, wurden die folgenden Auswirkungen auf das Grundwasser
beschrieben:
·
Hydraulische
Beeinflussung der Grundwasserverhältnisse in der engeren Umgebung
Grundwasserfließrichtung nach Norden zur Burgdorfer Aue mit einem Gefälle von
ca. 2%. Am oberstromigen Ufer des Abbausees erfolge eine Grundwasserabsenkung
um ca. 40 cm und am unterstromigen Ufer ein Aufstau/eine Erhöhung des
Grundwassers um ca. 40 cm. Die Reichweiten der Veränderungen des
Grundwasserspiegels werden in der UVS mit max. 23 m angegeben[1].
Seitlich wird der Grundwasserspiegel auch beeinflusst.
·
Grundwasserverluste
durch die Freilegung des Grundwassers
In der UVS wurde noch davon ausgegangen, dass die Verdunstung über
Wasserflächen höher sei als über bewachsenen Flächen.[2]
Bereits in der UVS zur Planfeststellung 1998 wurde dargestellt, dass diese
Grundwasserverluste durch die Einstellung der landwirtschaftlichen
Feldberegnung auf den abgebauten Ackerflächen relativiert wird. Nach aktueller
Einschätzung des Teams Gewässerschutz der Region Hannover[3]
ist sogar davon auszugehen, dass die Grundwasserneubildung im Bereich von
Gewässern i.d.R. höher sei als im Bereich von beregneten Ackerflächen.
·
Beeinflussung
der chemischen und physikalischen Eigenschaften des Grundwassers
Die Freilegung des Grundwassers beeinflusse die Grundwassertemperatur, die
Leitfähigkeit, den pH-Wert und den Sauerstoffgehalt mit begrenzter Reichweite.
Weiter erhöhe die Freilegung das Risiko von Schadstoffeinträgen, die in
geringem Umfang während des Abbaus zu erwarten seien.
Auf die im A-USB
am 29.11.2022 angesprochenen Grundwasserverluste durch die Entfernung der
Abbauguts wurde in der UVS zur Planfeststellung 1998 nicht eingegangen.
In den aktuellen Antragsunterlagen wird ausgeführt, dass insgesamt
ca. 180.000 m³ abgebaut werden sollen (verteilt auf 4 Jahre jährlich
45.000 m³). Es wird im Antrag nicht differenziert wieviel im Trockenabbau
und wieviel im Nassabbau gewonnen werden soll.
Nach aktueller Einschätzung des Teams Gewässerschutz der Region Hannover3
ist zu erwarten, dass ca. 80% der Mengen im Nassabbau gewonnen werden. Die
Auswirkungen der Entfernung dieser Massen auf den Grundwasserspiegel seien bei
einem solch kleinen Abbaugewässer wie an der Immenser Landstraße und im
Hinblick auf die Größe des Grundwasserkörpers vernachlässigbar gering. Diese
dürften sich im Bereich von wenigen Zentimetern bewegen und seien zeitlich
begrenzt.
Vor dem Hintergrund der voranstehenden Ausführungen empfiehlt die Verwaltung keine Stellungnahme zu den Auswirkungen des Bodenabbauvorhabens auf das Grundwasser abzugeben.
[1] Aus den Verfahrensunterlagen geht hervor, dass das Nds.
Landesamt für Bodenforschung den Höhenumfang der Veränderung des
Grundwasserspiegels (ca. 40 cm) bestätigt habe, aber eine größere Reichweite
der Veränderungen von 25 – 170 m ermittelt habe.
[2]
Aktuellere Berechnungsmodelle zur
Grundwasserneubildung differenzieren dies feiner, s. z.B.
Landnutzungsspezifische Verdunstungsfaktoren in GeoBerichte 36 des LBEG
[3]
Videogespräch Abt. 61 mit Mitarbeiter der Region
Hannover am 01.12.2022
(Pollehn)