Betreff
Bauleitplanung Kiessee Süd - Verlängerung/Erweiterung Bodenabbau bis 31.12.2027 - hier Auswirkungen auf das Grundwasser
Vorlage
BV 2022 0355/1
Aktenzeichen
61 26 - 00 89
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Auswirkungen der beantragten Erweiterung des Bodenabbaus auf das Bebauungsplanverfahren 0-89 „Kiessee Süd“, die in der Vorlage dargestellt sind, werden zur Kenntnis genommen. (Voraussichtlich Verkleinerung geplanter Geltungsbereich um ca. westliches Drittel.)

Der geplanten Verlängerung/Erweiterung des Bodenabbaus soll unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Bauleitplanung „Kiessee Süd“ nicht widersprochen werden.

 

Es soll keine Stellungnahme zu den Auswirkungen des Bodenabbauvorhabens auf das Grundwasser abgegeben werden.     

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau (A-USB) am 29.11.2022 wurde um ergänzende Erläuterungen hinsichtlich des Einflusses der Verlängerung/Erweiterung des Bodenabbaus auf das Grundwasser gebeten, um ggf. die Stellungnahme zu ergänzen.

 

Mit dem aktuell vorliegenden Antrag soll der Bodenabbau, der durch die Planfeststellungsbeschlüsse vom 27.04.1989 und 18.02.1998 genehmigt wurde, erneut verlängert und geändert werden. Die letzte Verlängerung/Änderung erfolgte im Jahr 2016.

Im Rahmen der Planfeststellungen wurde sich auch mit Fragen der Auswirkungen des Bodenabbaus auf das Grundwasser auseinandergesetzt. Für den aktuellen Änderungsantrag erfolgte dies nicht erneut.     
Die UVP-Vorprüfung des aktuellen Antrags ergab, dass für die Verlängerung/Erweiterung nicht von erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt / die Schutzgüter ausgegangen wird. Der aktuelle Antrag ermöglicht eine Erweiterung des Nassabbaus auf einer Fläche von ca. 0,82 ha. Diese Erweiterungsfläche befindet sich im ursprünglich planfestgestellten Abbaugebiet.

In der UVS (Umweltverträglichkeitsstudie) zur Planfeststellung 1998, die sich mit dem Abbau auf ca. 20 ha auseinandersetzte, wurden die folgenden Auswirkungen auf das Grundwasser beschrieben:

·         Hydraulische Beeinflussung der Grundwasserverhältnisse in der engeren Umgebung
Grundwasserfließrichtung nach Norden zur Burgdorfer Aue mit einem Gefälle von ca. 2%. Am oberstromigen Ufer des Abbausees erfolge eine Grund­wasser­absenkung um ca. 40 cm und am unterstromigen Ufer ein Aufstau/eine Erhöhung des Grundwassers um ca. 40 cm. Die Reichweiten der Veränderungen des Grundwasserspiegels werden in der UVS mit max. 23 m angegeben[1]. Seitlich wird der Grundwasserspiegel auch beeinflusst.

·         Grundwasserverluste durch die Freilegung des Grundwassers  
In der UVS wurde noch davon ausgegangen, dass die Verdunstung über Wasserflächen höher sei als über bewachsenen Flächen.[2] Bereits in der UVS zur Planfeststellung 1998 wurde dargestellt, dass diese Grundwasserverluste durch die Einstellung der landwirtschaftlichen Feldberegnung auf den abgebauten Ackerflächen relativiert wird. Nach aktueller Einschätzung des Teams Gewässerschutz der Region Hannover[3] ist sogar davon auszugehen, dass die Grundwasserneubildung im Bereich von Gewässern i.d.R. höher sei als im Bereich von beregneten Ackerflächen.

·         Beeinflussung der chemischen und physikalischen Eigenschaften des Grundwassers
Die Freilegung des Grundwassers beeinflusse die Grundwassertemperatur, die Leitfähigkeit, den pH-Wert und den Sauerstoffgehalt mit begrenzter Reichweite. Weiter erhöhe die Freilegung das Risiko von Schadstoffeinträgen, die in geringem Umfang während des Abbaus zu erwarten seien.

Auf die im A-USB am 29.11.2022 angesprochenen Grundwasserverluste durch die Entfernung der Abbauguts wurde in der UVS zur Planfeststellung 1998 nicht eingegangen.   
In den aktuellen Antragsunterlagen wird ausgeführt, dass insgesamt ca. 180.000 m³ abgebaut werden sollen (verteilt auf 4 Jahre jährlich 45.000 m³). Es wird im Antrag nicht differenziert wieviel im Trockenabbau und wieviel im Nassabbau gewonnen werden soll.       
Nach aktueller Einschätzung des Teams Gewässerschutz der Region Hannover3 ist zu erwarten, dass ca. 80% der Mengen im Nassabbau gewonnen werden. Die Auswirkungen der Entfernung dieser Massen auf den Grundwasserspiegel seien bei einem solch kleinen Abbaugewässer wie an der Immenser Landstraße und im Hinblick auf die Größe des Grundwasserkörpers vernachlässigbar gering. Diese dürften sich im Bereich von wenigen Zentimetern bewegen und seien zeitlich begrenzt.

 

Vor dem Hintergrund der voranstehenden Ausführungen empfiehlt die Verwaltung keine Stellungnahme zu den Auswirkungen des Bodenabbauvorhabens auf das Grundwasser abzugeben.

 



[1] Aus den Verfahrensunterlagen geht hervor, dass das Nds. Landesamt für Bodenforschung den Höhenumfang der Veränderung des Grundwasserspiegels (ca. 40 cm) bestätigt habe, aber eine größere Reichweite der Veränderungen von 25 – 170 m ermittelt habe.

[2] Aktuellere Berechnungsmodelle zur Grundwasserneubildung differenzieren dies feiner, s. z.B. Landnutzungsspezifische Verdunstungsfaktoren in GeoBerichte 36 des LBEG

https://www.lbeg.niedersachsen.de/boden_grundwasser/grundwasser/grundwasserneubildung/grundwasserneubildung-618.html

 

[3] Videogespräch Abt. 61 mit Mitarbeiter der Region Hannover am 01.12.2022

(Pollehn)