Betreff
LEADER: Aktueller Stand zum REK Aue-Wulbeck
Vorlage
M 2022 0133
Aktenzeichen
61.014.012-2021/001201
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlass und Stand: Was haben wir vor - Wo stehen wir?

Die Städte Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und die Gemeinde Isernhagen bewerben sich zusammen als neue LEADER-Region für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027. Für die Anerkennung als LEADER-Region ist im ersten Schritt bis zum 30.04.2022 ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) zu erarbeiten.

Ab 2023 stehen der Region voraussichtlich circa 2 Mio. € für die kommenden fünf Jahre für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Außerdem erhält die Region Fördermittel für die Einrichtung eines Regionalmanagements und einer Geschäftsstelle.

Am LEADER-Prozess zur REK-Erarbeitung haben sich bisher 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen vier Kommunen beteiligt. Die öffentlichen Veranstaltungen haben pandemiebedingt virtuell als Online-Konferenzen stattgefunden:

§  Öffentlicher Auftakt: 24.11.2021

§  Strategiekonferenz: 12.1.2022

§  Projektwerkstatt: 16.2.2022

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist ab 2023 das Entscheidungs- und Steuerungsgremium der LEADER-Region, das unter anderem über die Fördermittel entscheidet. Sie umfasst aktuell rund 30 Personen aus den Kommunen und von Wirtschafts- und Sozialpartnern (sogenannte WiSo-Partner) und befindet sich zurzeit in Gründung (1. LAG-Sitzung am 17.12.2021). Die Konstituierung ist für die 2. LAG-Sitzung am 09.03.2022 vorgesehen.

Die LAG berät in ihren nächsten beiden Sitzungen im März und April 2022 über die Entwicklungsstrategie des Regionalen Entwicklungskonzeptes und die Förderbedingungen. Die Entwicklungsstrategie gliedert sich in ein Leitbild mit Entwicklungszielen und in Handlungsfelder mit Handlungsfeldzielen. Außerdem definiert das REK Fördertatbestände sowie Leit- und Startprojekte für den Start in die Umsetzungsphase. Auf der Grundlage der Fördertatbestände kann für konkrete Projekte in der Region Aue-Wulbeck oder Kooperationsprojekte mit anderen LEADER-Regionen ab 2023 eine Förderung aus dem LEADER-Kontingent beantragt werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der LEADER-Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums (noch in Abstimmung) bindend, die weitere Details unter anderem zu den förderfähigen Kosten regelt.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Das REK wird nach Fertigstellung und Einreichung beim Landwirtschaftsministerium den Räten voraussichtlich im Mai zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage der eingereichten REK wählt das Land die LEADER-Regionen aus. Die Anerkennung der REK erfolgt spätestens zum 01.01.2023 mit Beginn der Förderperiode. Eine erste Prüfung nimmt das ArL Leine-Weser bis 31.07.2022 vor.

Mit der erfolgreichen Auswahl als LEADER-Region wird der Region ihr LEADER-Budget zugewiesen. Dann beantragt die LEADER-Region Fördermittel für ein LEADER-Regionalmanagement und die Geschäftsstelle, um die LAG und die beteiligten Kommunen im LEADER-Umsetzungsprozess zu unterstützen.

Ziel des Landes ist es, dass die geförderten LEADER-Regionalmanagements Anfang 2023 implementiert sind, damit die LEADER-Regionen mit Start der neuen LEADER-Förderperiode (01.01.2023) in die Umsetzung gehen können.

Das LEADER-Regionalmanagement und die Geschäftsstelle wird mit einem Fördersatz von 80 % vom Land gefördert. Die Geschäftsstelle bei der Stadt Lehrte wird stellvertretend für die LEADER-Region das Regionalmanagement ausschreiben.

Für die Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung der LEADER-Fördermittel sollten die beteiligten Kommunen ab 2023 einen jährlichen Haushaltsansatz für die LEADER-Umsetzung vorbehaltlich der Auswahl als LEADER-Region und vorbehaltlich der Haushaltslage einplanen für

à ihren Anteil an Regionalmanagement und Geschäftsstelle und die Arbeit der LAG (ca. 7.000 € jährlich für die sogenannten „laufenden Kosten der LAG“, Annahme 80 %-Förderung)

à ihre eigenen Projekte, die sie mit LEADER umsetzen will (Vorfinanzierung als Ausgabe, Förderung nach Projektabschluss als Einnahme).

à die Kofinanzierung von Projekten privater Projektträger, von denen die Kommune profitiert und die mit LEADER umgesetzt werden sollen (bspw. Projekte von Vereinen). Bei regionsweiten Projekten kann die Hälfte der Kofinanzierung aus dem REKO-Fonds der Region Hannover kommen (s.u.)

à ihren Anteil an etwaigen regionsweiten gemeinsamen Projekten der LEADER-Region/interkommunalen Projekten

Über die Beantragung kommunaler und interkommunaler LEADER-Projekte erfolgt eine Beratung und Entscheidung in den politischen Gremien im Einzelfall.

Weitere Information und Links

à Kurz-Präsentation mit Folienauswahl zu LEADER in der Region Aue-Wulbeck: siehe Anlage

à Info-Padlet der LEADER-Region mit Protokollen und Präsentationen der Veranstaltungen aus dem Beteiligungsprozess: LEADER-Region Aue-Wulbeck (https://padlet.com/korishannover/rekaw)

à LEADER kurz erklärt: https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/dorf-region/leader/leader-kurz-erklaert/

à REKO-Fonds: Regionaler Kofinanzierungsfonds (REKO) Hannover

(https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Politik/Politische-Gremien/Europa/Veranstaltungen,-Meldungen,-Newsletter/Meldungen/Regionaler-Kofinanzierungsfonds-REKO)

à https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/eu_forderung_zur_entwicklung_im_landlichen_raum/leader/

 

Das LEADER 1x1 – im Überblick

LEADER

LEADER ist ein Akronym von Liaison entre actions de développement de l'économie rurale (frz.) und bedeutet zu Deutsch „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. LEADER ist ein Förderinstrument der EU, mit dem Ziel die eigenständige regionale Entwicklung in den ländlichen Räumen zu stärken. Typisch für LEADER ist der methodische Ansatz: Kommunen schließen sich auf freiwilliger Basis zusammen, um ihre Region gemeinsam mit ortsansässigen Akteuren aus der Wirtschaft und Zivilgesellschaft voranzubringen.

LEADER-
Region
Aue-Wulbeck

Die Abgrenzung der Region Aue-Wulbeck orientiert sich historisch am ehemaligen Altkreis Burgdorf. Verbindende Elemente sind außerdem die Flussläufe von Aue und Wulbeck (als Nebengewässer der Wietze), woraus der Name der LEADER-Region entstanden ist.

LAG

Die Lokale Aktionsgruppe, kurz: LAG, ist das Entscheidungs- und Steuerungsgremium der LEADER-Region.

Die LAG setzt sich zusammen aus Vertreter:innen der beteiligten Kommunen sowie Wirtschafts- und Sozialpartner:innen (z.B.: Stadtmarketing, ADFC, Naturschutzbeauftragte, Seniorenbeirat, Landjugend, Landvolk). Beratende Mitglieder sind das ArL Leine-Weser und die Region Hannover sowie die Klimaschutzmanager der Kommunen und die Klimaschutzagentur der Region Hannover.

Aufgabe der LAG ist, das REK nach der Anerkennung als LEADER-Region umzusetzen. Sie entscheidet über die Vergabe von LEADER-Fördermitteln aus dem LEADER-Budget für Projekte.

Geschäftsstelle und ReM

Prozessbegleitend stehen der LAG ein LEADER-Regionalmanagement und eine -Geschäftsstelle zur Seite, die den LEADER-Prozess begleiten und unterstützen (u.a. Sitzungen und Entscheidungen vorbereiten) sowie die Förder- und Projektberatung und das Finanzmanagement übernehmen.

REK

Das regionale Entwicklungskonzept, kurz: REK, ist die strategische Leitlinie für den LEADER-Prozess. Kern des Konzeptes ist die Entwicklungsstrategie mit Zielen sowie Vorgaben für die Zusammenarbeit (Projektauswahlkriterien, Geschäftsordnung der LAG etc.). Außerdem legt es „Fördertatbestände“ fest und fungiert damit als Förderrichtlinie für die LEADER-Region. Die LAG definiert darin ihre Förderbedingungen: was wird gefördert, wer darf die Förderung in Anspruch nehmen (Zuwendungsempfänger), wie hoch ist der Fördersatz für Projekte, wie hoch ist die Höchstfördersumme, welche Bagatellgrenzen gelten (Mindest-Zuwendung) etc.

LEADER-Budget

Jede LEADER-Region erhält für die Laufzeit der Förderperiode ein sogenanntes LEADER-Budget, das ihr für die Umsetzung des REK zur Verfügung steht. 25 % des Budgets sind für LEADER-Regionalmanagement und -Geschäftsstelle und 75 % für die Umsetzung von Projekten vorgesehen, die zur Verwirklichung der Entwicklungsstrategie beitragen.

Das LEADER-Budget wird in sogenannten Jahrestranchen ausgeschüttet. Die Region erhält also jedes Jahr eine vorher vom Land festgelegte Summe für die Umsetzung ihrer Projekte. Diese Mittel müssen innerhalb einer bestimmten Zeit (n+2, also das Jahr der Tranche plus zwei Jahre für die Umsetzung und Abrechnung der Projekte) ausgegeben werden.

Kofinanzierung

Jeder EU-Euro aus dem LEADER-Budget muss mit Mitteln der öffentlichen Hand gegenfinanziert, sprich: kofinanziert, werden, und zwar aktuell mindestens im Verhältnis 1:4. Diese Mittel können von Kommunen, vom Land oder Bund oder von Stiftungen oder Vereinen kommen, die als öffentliche Kofinanzierer anerkannt sind (z.B. Sparkassen-Stiftung oder BINGO-Umweltstiftung).

Beispiel bei einem angenommenen Fördersatz von 50 % und förderfähigen Gesamtprojektkosten von 100.000 €: Das Projekt erhält einen LEADER-Zuschuss von 50.000 €. Die erforderliche öffentliche Kofinanzierung (1/4 des LEADER-Zuschusses) beträgt somit 12.500 €.

Kofinanzierung von
LEADER-
Projekten

&

ReKo-Fonds

Für die Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung der LEADER-Fördermittel sollte jede der beteiligten Kommunen ab 2023 einen Haushaltsansatz einplanen, in den sie jährlich einen noch festzulegenden Betrag zur weiteren Verwendung als kommunale Kofinanzierung einstellt (s.o.).

Außerdem unterstützt die Region Hannover die Projektträger bei der Kofinanzierung, d. h. sie gibt Zuwendungen aus dem Regionalen Kofinanzierungsfonds (ReKo) für die erforderliche öffentliche Kofinanzierung zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie von Stiftungen, die zur räumlich-strukturellen Entwicklung beitragen bzw. darauf hinwirken. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung für alle förderfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstfördersatz von 50 % der förderfähigen Ausgaben gemäß Hauptzuwendungsbescheid gewährt. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Verbände mit Sitz in der Region Hannover.
Nächste Frist: Förderanträge können bis zum 1. März 2022 eingereicht werden (schriftlich oder an REKO@region-hannover.de)

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)