Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Anlass und Stand: Was haben wir vor - Wo stehen wir?
Die Städte Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und die Gemeinde Isernhagen bewerben sich zusammen als neue LEADER-Region für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027. Für die Anerkennung als LEADER-Region ist im ersten Schritt bis zum 30.04.2022 ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) zu erarbeiten.
Ab 2023 stehen der Region voraussichtlich circa 2 Mio. € für die kommenden fünf Jahre für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Außerdem erhält die Region Fördermittel für die Einrichtung eines Regionalmanagements und einer Geschäftsstelle.
Am LEADER-Prozess zur REK-Erarbeitung haben sich bisher 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen vier Kommunen beteiligt. Die öffentlichen Veranstaltungen haben pandemiebedingt virtuell als Online-Konferenzen stattgefunden:
§ Öffentlicher Auftakt: 24.11.2021
§ Strategiekonferenz: 12.1.2022
§ Projektwerkstatt: 16.2.2022
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist ab 2023 das Entscheidungs- und Steuerungsgremium der LEADER-Region, das unter anderem über die Fördermittel entscheidet. Sie umfasst aktuell rund 30 Personen aus den Kommunen und von Wirtschafts- und Sozialpartnern (sogenannte WiSo-Partner) und befindet sich zurzeit in Gründung (1. LAG-Sitzung am 17.12.2021). Die Konstituierung ist für die 2. LAG-Sitzung am 09.03.2022 vorgesehen.
Die LAG berät in ihren nächsten beiden Sitzungen im März und April 2022 über die Entwicklungsstrategie des Regionalen Entwicklungskonzeptes und die Förderbedingungen. Die Entwicklungsstrategie gliedert sich in ein Leitbild mit Entwicklungszielen und in Handlungsfelder mit Handlungsfeldzielen. Außerdem definiert das REK Fördertatbestände sowie Leit- und Startprojekte für den Start in die Umsetzungsphase. Auf der Grundlage der Fördertatbestände kann für konkrete Projekte in der Region Aue-Wulbeck oder Kooperationsprojekte mit anderen LEADER-Regionen ab 2023 eine Förderung aus dem LEADER-Kontingent beantragt werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der LEADER-Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums (noch in Abstimmung) bindend, die weitere Details unter anderem zu den förderfähigen Kosten regelt.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Das REK wird nach Fertigstellung und Einreichung beim Landwirtschaftsministerium den Räten voraussichtlich im Mai zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage der eingereichten REK wählt das Land die LEADER-Regionen aus. Die Anerkennung der REK erfolgt spätestens zum 01.01.2023 mit Beginn der Förderperiode. Eine erste Prüfung nimmt das ArL Leine-Weser bis 31.07.2022 vor.
Mit der erfolgreichen Auswahl als LEADER-Region wird der Region ihr LEADER-Budget zugewiesen. Dann beantragt die LEADER-Region Fördermittel für ein LEADER-Regionalmanagement und die Geschäftsstelle, um die LAG und die beteiligten Kommunen im LEADER-Umsetzungsprozess zu unterstützen.
Ziel des Landes ist es, dass die geförderten LEADER-Regionalmanagements Anfang 2023 implementiert sind, damit die LEADER-Regionen mit Start der neuen LEADER-Förderperiode (01.01.2023) in die Umsetzung gehen können.
Das LEADER-Regionalmanagement und die Geschäftsstelle wird mit einem Fördersatz von 80 % vom Land gefördert. Die Geschäftsstelle bei der Stadt Lehrte wird stellvertretend für die LEADER-Region das Regionalmanagement ausschreiben.
Für die Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung der LEADER-Fördermittel sollten die beteiligten Kommunen ab 2023 einen jährlichen Haushaltsansatz für die LEADER-Umsetzung vorbehaltlich der Auswahl als LEADER-Region und vorbehaltlich der Haushaltslage einplanen für
à ihren Anteil an Regionalmanagement und Geschäftsstelle und die Arbeit der LAG (ca. 7.000 € jährlich für die sogenannten „laufenden Kosten der LAG“, Annahme 80 %-Förderung)
à ihre eigenen Projekte, die sie mit LEADER umsetzen will (Vorfinanzierung als Ausgabe, Förderung nach Projektabschluss als Einnahme).
à die Kofinanzierung von Projekten privater Projektträger, von denen die Kommune profitiert und die mit LEADER umgesetzt werden sollen (bspw. Projekte von Vereinen). Bei regionsweiten Projekten kann die Hälfte der Kofinanzierung aus dem REKO-Fonds der Region Hannover kommen (s.u.)
à ihren Anteil an etwaigen regionsweiten gemeinsamen Projekten der LEADER-Region/interkommunalen Projekten
Über die Beantragung kommunaler und interkommunaler LEADER-Projekte erfolgt eine Beratung und Entscheidung in den politischen Gremien im Einzelfall.
Weitere Information und Links
à Kurz-Präsentation mit Folienauswahl zu
LEADER in der Region Aue-Wulbeck: siehe Anlage
à Info-Padlet der LEADER-Region mit Protokollen und Präsentationen der Veranstaltungen aus dem Beteiligungsprozess: LEADER-Region Aue-Wulbeck (https://padlet.com/korishannover/rekaw)
à LEADER kurz erklärt: https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/dorf-region/leader/leader-kurz-erklaert/
à REKO-Fonds: Regionaler Kofinanzierungsfonds (REKO) Hannover
(https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Politik/Politische-Gremien/Europa/Veranstaltungen,-Meldungen,-Newsletter/Meldungen/Regionaler-Kofinanzierungsfonds-REKO)
Das LEADER 1x1 – im Überblick
LEADER |
LEADER ist
ein Akronym von Liaison entre actions de développement
de l'économie rurale (frz.) und bedeutet zu Deutsch „Verbindung zwischen
Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. LEADER ist ein
Förderinstrument der EU, mit dem Ziel die eigenständige regionale Entwicklung
in den ländlichen Räumen zu stärken. Typisch für LEADER ist der methodische
Ansatz: Kommunen schließen sich auf freiwilliger Basis zusammen, um ihre
Region gemeinsam mit ortsansässigen Akteuren aus der Wirtschaft und
Zivilgesellschaft voranzubringen. |
LEADER- |
Die Abgrenzung
der Region Aue-Wulbeck orientiert sich historisch am ehemaligen Altkreis
Burgdorf. Verbindende Elemente sind außerdem die Flussläufe von Aue und
Wulbeck (als Nebengewässer der Wietze), woraus der Name der LEADER-Region
entstanden ist. |
LAG |
Die Lokale Aktionsgruppe, kurz: LAG, ist
das Entscheidungs- und Steuerungsgremium der LEADER-Region. Die
LAG setzt sich zusammen aus Vertreter:innen der beteiligten Kommunen sowie
Wirtschafts- und Sozialpartner:innen (z.B.:
Stadtmarketing, ADFC, Naturschutzbeauftragte, Seniorenbeirat, Landjugend,
Landvolk). Beratende Mitglieder sind das ArL Leine-Weser und die Region
Hannover sowie die Klimaschutzmanager der Kommunen und die Klimaschutzagentur
der Region Hannover. Aufgabe
der LAG ist, das REK nach der Anerkennung als LEADER-Region umzusetzen. Sie
entscheidet über die Vergabe von LEADER-Fördermitteln aus dem LEADER-Budget
für Projekte. |
Geschäftsstelle und ReM |
Prozessbegleitend
stehen der LAG ein LEADER-Regionalmanagement
und eine -Geschäftsstelle zur
Seite, die den LEADER-Prozess begleiten und unterstützen (u.a. Sitzungen und
Entscheidungen vorbereiten) sowie die Förder- und Projektberatung und das
Finanzmanagement übernehmen. |
REK |
Das regionale Entwicklungskonzept, kurz:
REK, ist die strategische Leitlinie für den LEADER-Prozess. Kern des
Konzeptes ist die Entwicklungsstrategie mit Zielen sowie Vorgaben für die
Zusammenarbeit (Projektauswahlkriterien, Geschäftsordnung der LAG etc.).
Außerdem legt es „Fördertatbestände“ fest und fungiert damit als Förderrichtlinie für die LEADER-Region.
Die LAG definiert darin ihre Förderbedingungen: was wird gefördert, wer darf
die Förderung in Anspruch nehmen (Zuwendungsempfänger), wie hoch ist der
Fördersatz für Projekte, wie hoch ist die Höchstfördersumme, welche
Bagatellgrenzen gelten (Mindest-Zuwendung) etc. |
LEADER-Budget |
Jede LEADER-Region erhält für die
Laufzeit der Förderperiode ein sogenanntes LEADER-Budget, das ihr für die Umsetzung des REK zur Verfügung
steht. 25 % des Budgets sind für LEADER-Regionalmanagement
und -Geschäftsstelle und 75 % für die Umsetzung von Projekten
vorgesehen, die zur Verwirklichung der Entwicklungsstrategie beitragen. Das
LEADER-Budget wird in sogenannten Jahrestranchen
ausgeschüttet. Die Region erhält also jedes Jahr eine vorher vom Land
festgelegte Summe für die Umsetzung ihrer Projekte. Diese Mittel müssen
innerhalb einer bestimmten Zeit (n+2, also das Jahr der Tranche plus zwei
Jahre für die Umsetzung und Abrechnung der Projekte) ausgegeben werden. |
Kofinanzierung |
Jeder
EU-Euro aus dem LEADER-Budget muss mit Mitteln
der öffentlichen Hand gegenfinanziert, sprich: kofinanziert, werden, und
zwar aktuell mindestens im Verhältnis
1:4. Diese Mittel können von Kommunen, vom Land oder Bund oder von
Stiftungen oder Vereinen kommen, die als öffentliche Kofinanzierer anerkannt
sind (z.B. Sparkassen-Stiftung oder BINGO-Umweltstiftung). Beispiel bei
einem angenommenen Fördersatz von 50 % und förderfähigen
Gesamtprojektkosten von 100.000 €: Das Projekt erhält einen
LEADER-Zuschuss von 50.000 €. Die erforderliche öffentliche
Kofinanzierung (1/4 des LEADER-Zuschusses) beträgt somit 12.500 €. |
Kofinanzierung von & ReKo-Fonds |
Für die Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung der
LEADER-Fördermittel sollte jede der beteiligten Kommunen ab 2023 einen
Haushaltsansatz einplanen, in den sie jährlich einen noch festzulegenden
Betrag zur weiteren Verwendung als kommunale Kofinanzierung einstellt (s.o.).
Außerdem unterstützt die Region
Hannover die Projektträger bei der Kofinanzierung, d. h. sie gibt
Zuwendungen aus dem Regionalen Kofinanzierungsfonds (ReKo) für die
erforderliche öffentliche Kofinanzierung zur Inanspruchnahme von
Förderprogrammen auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie von Stiftungen, die
zur räumlich-strukturellen Entwicklung beitragen bzw. darauf hinwirken. Die
Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der
Anteilfinanzierung für alle förderfähigen Ausgaben bis zu einem
Höchstfördersatz von 50 % der förderfähigen Ausgaben gemäß
Hauptzuwendungsbescheid gewährt. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und
Verbände mit Sitz in der Region Hannover.
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(Pollehn)