Betreff
LEADER: Abgabe des regionalen Entwicklungskonzepts (REK)
Vorlage
M 2022 0160
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt

 

Der Rat der Stadt Burgdorf hat am 08.07.2021 beschlossen, die Bewerbung zur Anerkennung als LEADER-Region für die Förderperiode ab 2023 in Zusammenarbeit mit den Partnerkommunen Burgwedel, Lehrte und Isernhagen durchzuführen und hierfür ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erstellen zu lassen. Im März wurde die Politik zuletzt über den bisherigen Prozess informiert (M 2022 0133).

 

Seither arbeiteten die Kommunen der LEADER-Region Aue-Wulbeck intensiv mit den Wirtschafts- und Sozialpartner*innen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) an der Fertigstellung des Regionalen Entwicklungskonzepts. Am 20.04.2022 konnten so im Rahmen der 3. LAG-Sitzung sowohl die Geschäftsordnung der LAG als auch das Regionale Entwicklungskonzept inkl. der Startprojekte (siehe unten) beschlossen werden, so dass die Voraussetzungen für eine Bewerbung als LEADER-Region erfüllt wurden.

 

Das nunmehr abgestimmte REK beinhaltet neben einer Analyse der regionalen Rahmenbedingungen auch ein Leitbild für die künftige Entwicklung im ländlichen Raum der LEADER-Region. Im gesamten Bearbeitungsprozess wurden unter Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere Startprojekte identifiziert, die im ersten Jahr der Aufnahme (2023) umgesetzt werden und damit eine öffentliche Wahrnehmung in der Region erzeugen sollen. Das Burgdorfer Startprojekt soll die Umgestaltung des Lindenbrinks im Ortsteil Otze sein (siehe hierzu BV 2022 0178).

 

Das REK wurde dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser als prüfende Behörde fristgerecht zum 29.04.2022 vorgelegt. Eine Prüfung der Unterlagen und die Mitteilung der Entscheidung über die Bewerbung wird bis zum 31.12.2022 getroffen. Die Aufnahme erfolgt zum 01.01.2023. Die Förderperiode läuft dann bis zum 31.12.2027 (5 Jahre). Im Rahmen der Prüfung können noch Änderungen am REK durch die Programmbehörde gefordert werden, so dass das in der Anlage beigefügte REK nicht zwingend die Endfassung darstellt.

 

Anlage:                  Regionales Entwicklungskonzept (Stand: 29.04.2022)

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

(Kugel)