Beauftragung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) nach LEADER und Beantragung von Fördermitteln
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird damit beauftragt, für die geplante Bewerbung zur Anerkennung als LEADER-Region für die Förderperiode ab 2023 in Zusammenarbeit mit den Partnerstädten Burgwedel und Lehrte sowie der Partnergemeinde Isernhagen ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) zu beauftragen und hierfür Fördermittel beim Amt für Regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) einzuwerben.
Es wird beschlossen,
dass nach Erstellung des REK über die Ergebnisse und die weitere Antragstellung
zum LEADER-Programm erneut beraten wird.
i.V.
Sachverhalt und Begründung:
Die Förderung des ländlichen Raums aus Mitteln der europäischen Union
geht in eine neue Runde:
Am 18.06.2021 fand zum Start des Auswahlverfahrens für zukünftige
LEADER-Regionen eine Auftaktveranstaltung statt, in der das niedersächsische
Landwirtschaftsministerium über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
informierte.
Die Präsentation (und weitere Unterlagen) ist unter folgendem Link
abrufbar:
Mit dem LEADER-Programm werden seit 1991 modelhaft innovative Aktionen im
ländlichen Raum gefördert und Regionen unterstützt, die unter aktiver
Beteiligung der lokalen Bevölkerung und Interessensgruppen regionale
Entwicklungskonzepte erstellen und diese mit einem Regionalmanagement umsetzen.
Die Konzeptinhalte bestimmt jede Region in einem intensiven Abstimmungs- und
Entwicklungsprozess selbst (s. u.).
Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) bildet die Voraussetzung für die
Bewerbung als LEADER-Region (hier: Förderperiode ab 2023). Alle zukünftigen
LEADER-Region müssen sich dann einem Auswahlprozess auf der Basis ihrer
Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) stellen.
Anders als in der laufenden Förderperiode, ist ab 2023 eine Beteiligung
aller Regionen in Niedersachsen gewünscht, ein flächendeckender Ansatz wird
angestrebt.
Inhalte eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK):
Mit der Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) sollen
Stärken und Schwächen der beteiligten Kommunen im Rahmen einer „SWOT – Analyse“
(Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken) herausgearbeitet und darauf aufbauend ein
regionales Leitbild zu folgenden Themen entwickelt werden:
·
gleichwertige
Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung
·
attraktive
und lebendige Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
·
Natur,-
Umwelt und Klimaschutz
·
Möglichkeiten
der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
·
demographische
Entwicklung und
·
Möglichkeiten
der Digitalisierung und Datennutzung.
Aus dem Leitbild werden dann Zielsetzungen und Handlungsfelder abgeleitet
(insg. max. 8). Die Erstellung des REK erfolgt durch eine aktive Einbindung der
Bevölkerung, wesentlicher Akteure und Interessenvertreter.
Förderung:
Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die Erstellung der
Regionalen Entwicklungskonzepte nach LEADER. Der Antrag hierfür ist beim Amt
für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) zu stellen und bis zum 23.
Juli 2021 einzureichen.
Einzelheiten zum Fördererlass und seinen Bestimmungen sind der Anlage 1
zu entnehmen: Gefördert werden die Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung
eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK). Die Höhe der Zuwendung beträgt
75% der förderfähigen Ausgaben. Je nach Erfahrung der Regionen beträgt die
Höchstförderung 70.000 €. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare
Zuwendung deklariert.
Schon bestehende aber selbstverständlich auch neue Regionen können in den
folgenden Monaten Regionale Entwicklungskonzepte erstellen und fortschreiben,
die dann im Frühjahr 2022 als Bewerbung für das LEADER-Programm eingereicht
werden.
Die (neue) LEADER Region Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und Isernhagen
Die Städte Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und die Gemeinde Isernhagen haben
sich unter Beratung des zuständigen ArL (Amt für regionale Landesentwicklung
Leine-Weser) und der Region Hannover (s. Anlage 2) als LEADER Region
zusammengeschlossen, um gemeinsam Fördermittel aus dem Förderprojekt LEADER
einzuwerben. Der Zusammenschluss resultiert historisch aus dem ehemaligen
Landkreis Burgdorf. Mit der Bewerbung zur Anerkennung als LEADER Region wollen
die vier o.g. Kommunen durch die Umsetzung interkommunaler Projekte u.a. die
Lebensqualität im ländlichen Raum als LEADER Region steigern. Die LEADER
Förderung bezieht sich auf soziale, wirtschaftliche, kulturelle und
touristische Projekte. Dazu zählen u.a. Infrastrukturprojekte (Radverkehr,
etc.), soziale und kulturelle Einzelprojekte/ Neubauten, naturräumliche
Erholungsprojekte etc. Die Grundlage für die Ausdifferenzierung der
Projektvielfalt stellt das o. g. REK dar.
Finanzielle Mittel für das REK
Die Gesamtkosten für ein REK sind derzeit noch nicht beziffert. Die Angebotsabfrage
läuft bis zum 09.07.2021. Die Einnahmen über Fördermittel betragen max. 70.000
€ (s. o.). Alles, was darüber hinausgeht, haben die Beteiligten Kommunen
(anteilig) aus ihrem Haushalt zu tragen.
Weiteres Vorgehen
Die Kommunen holen zunächst die erforderlichen Gremienbeschlüsse ein zur
Beauftragung des Regionalen Entwicklungskonzeptes und Einwerbung von
Fördermitteln. Als nächstes beantragt eine Kommune stellvertretend für alle
vier die Förderung beim Amt für Regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL).
Der Antrag ist bis zum 23.07.2021 einzureichen. Die Entscheidung zur Förderung
der REK-Erstellung soll ab August 2021 getroffen werden. Die Stadt Burgdorf,
Abteilung Stadtplanung und Umwelt, hat bereits stellvertretend für alle Partner
eine Angebotsfrage zur Ermittlung der Kosten für ein REK gestartet. Insgesamt
sind drei Vergleichsangebote einzuholen und die voraussichtlichen Kosten im
Antrag auf Förderung anzugeben. Nach erfolgter Bewilligung durch das ArL Leine
– Weser kann die Beauftragung erfolgen. Das REK muss bis zum 30.04.2022
vorliegen. In Anbetracht der im Erlass formulierten umfangreichen Anforderungen
an das REK ist das Zeitfenster bis zur Fertigstellung sehr klein.
Das erstellte REK bildet dann im Weiteren die Basis für das Antrags- und
Auswahlverfahren als LEADER Region. Nach erfolgreicher Prüfung kann ab 2023 die
Projektförderung in diesen Regionen starten. Hierzu wird mit zeitlichem Vorlauf
dann erneut in den politischen Gremien beraten.
Anlagen:
1. Erlass über die Gewährung von Zuwendungen zur Erstellung eines
Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) nach LEADER nebst Anlage 1 zum
Fördererlass
2. Präsentation zur Videokonferenz der potenziellen LEADER Region,
Teilnehmer Burgdorf, Burgwedel, Lehrte, Isernhagen am 24.06.2021
(Kugel)