Betreff
LEADER Region - Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Lehrte und Gemeinde Isernhagen
Beauftragung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) nach LEADER und Beantragung von Fördermitteln
Vorlage
BV 2021 1669
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, für die geplante Bewerbung zur Anerkennung als LEADER-Region für die Förderperiode ab 2023 in Zusammenarbeit mit den Partnerstädten Burgwedel und Lehrte sowie der Partnergemeinde Isernhagen ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) zu beauftragen und hierfür Fördermittel beim Amt für Regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) einzuwerben.

 

Es wird beschlossen, dass nach Erstellung des REK über die Ergebnisse und die weitere Antragstellung zum LEADER-Programm erneut beraten wird.

 

i.V.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Förderung des ländlichen Raums aus Mitteln der europäischen Union geht in eine neue Runde:

Am 18.06.2021 fand zum Start des Auswahlverfahrens für zukünftige LEADER-Regionen eine Auftaktveranstaltung statt, in der das niedersächsische Landwirtschaftsministerium über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen informierte.

Die Präsentation (und weitere Unterlagen) ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/eu_forderung_zur_entwicklung_im_landlichen_raum/leader/start-des-leader-antragsverfahrens-2021-201135.html

Mit dem LEADER-Programm werden seit 1991 modelhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert und Regionen unterstützt, die unter aktiver Beteiligung der lokalen Bevölkerung und Interessensgruppen regionale Entwicklungskonzepte erstellen und diese mit einem Regionalmanagement umsetzen. Die Konzeptinhalte bestimmt jede Region in einem intensiven Abstimmungs- und Entwicklungsprozess selbst (s. u.).

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) bildet die Voraussetzung für die Bewerbung als LEADER-Region (hier: Förderperiode ab 2023). Alle zukünftigen LEADER-Region müssen sich dann einem Auswahlprozess auf der Basis ihrer Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) stellen.

Anders als in der laufenden Förderperiode, ist ab 2023 eine Beteiligung aller Regionen in Niedersachsen gewünscht, ein flächendeckender Ansatz wird angestrebt.

 

Inhalte eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK):

Mit der Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) sollen Stärken und Schwächen der beteiligten Kommunen im Rahmen einer „SWOT – Analyse“ (Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken) herausgearbeitet und darauf aufbauend ein regionales Leitbild zu folgenden Themen entwickelt werden:

 

·         gleichwertige Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung

·         attraktive und lebendige Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen

·         Natur,- Umwelt und Klimaschutz

·         Möglichkeiten der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme

·         demographische Entwicklung und

·         Möglichkeiten der Digitalisierung und Datennutzung.

 

Aus dem Leitbild werden dann Zielsetzungen und Handlungsfelder abgeleitet (insg. max. 8). Die Erstellung des REK erfolgt durch eine aktive Einbindung der Bevölkerung, wesentlicher Akteure und Interessenvertreter.

 

Förderung:

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die Erstellung der Regionalen Entwicklungskonzepte nach LEADER. Der Antrag hierfür ist beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) zu stellen und bis zum 23. Juli 2021 einzureichen.

 

Einzelheiten zum Fördererlass und seinen Bestimmungen sind der Anlage 1 zu entnehmen: Gefördert werden die Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK). Die Höhe der Zuwendung beträgt 75% der förderfähigen Ausgaben. Je nach Erfahrung der Regionen beträgt die Höchstförderung 70.000 €. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuwendung deklariert.

 

 

Schon bestehende aber selbstverständlich auch neue Regionen können in den folgenden Monaten Regionale Entwicklungskonzepte erstellen und fortschreiben, die dann im Frühjahr 2022 als Bewerbung für das LEADER-Programm eingereicht werden.

 

Die (neue) LEADER Region Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und Isernhagen

Die Städte Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und die Gemeinde Isernhagen haben sich unter Beratung des zuständigen ArL (Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser) und der Region Hannover (s. Anlage 2) als LEADER Region zusammengeschlossen, um gemeinsam Fördermittel aus dem Förderprojekt LEADER einzuwerben. Der Zusammenschluss resultiert historisch aus dem ehemaligen Landkreis Burgdorf. Mit der Bewerbung zur Anerkennung als LEADER Region wollen die vier o.g. Kommunen durch die Umsetzung interkommunaler Projekte u.a. die Lebensqualität im ländlichen Raum als LEADER Region steigern. Die LEADER Förderung bezieht sich auf soziale, wirtschaftliche, kulturelle und touristische Projekte. Dazu zählen u.a. Infrastrukturprojekte (Radverkehr, etc.), soziale und kulturelle Einzelprojekte/ Neubauten, naturräumliche Erholungsprojekte etc. Die Grundlage für die Ausdifferenzierung der Projektvielfalt stellt das o. g. REK dar.

 

Finanzielle Mittel für das REK

Die Gesamtkosten für ein REK sind derzeit noch nicht beziffert. Die Angebotsabfrage läuft bis zum 09.07.2021. Die Einnahmen über Fördermittel betragen max. 70.000 € (s. o.). Alles, was darüber hinausgeht, haben die Beteiligten Kommunen (anteilig) aus ihrem Haushalt zu tragen.

 

Weiteres Vorgehen

Die Kommunen holen zunächst die erforderlichen Gremienbeschlüsse ein zur Beauftragung des Regionalen Entwicklungskonzeptes und Einwerbung von Fördermitteln. Als nächstes beantragt eine Kommune stellvertretend für alle vier die Förderung beim Amt für Regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL). Der Antrag ist bis zum 23.07.2021 einzureichen. Die Entscheidung zur Förderung der REK-Erstellung soll ab August 2021 getroffen werden. Die Stadt Burgdorf, Abteilung Stadtplanung und Umwelt, hat bereits stellvertretend für alle Partner eine Angebotsfrage zur Ermittlung der Kosten für ein REK gestartet. Insgesamt sind drei Vergleichsangebote einzuholen und die voraussichtlichen Kosten im Antrag auf Förderung anzugeben. Nach erfolgter Bewilligung durch das ArL Leine – Weser kann die Beauftragung erfolgen. Das REK muss bis zum 30.04.2022 vorliegen. In Anbetracht der im Erlass formulierten umfangreichen Anforderungen an das REK ist das Zeitfenster bis zur Fertigstellung sehr klein.

Das erstellte REK bildet dann im Weiteren die Basis für das Antrags- und Auswahlverfahren als LEADER Region. Nach erfolgreicher Prüfung kann ab 2023 die Projektförderung in diesen Regionen starten. Hierzu wird mit zeitlichem Vorlauf dann erneut in den politischen Gremien beraten.

 

 

 

 

Anlagen:

1. Erlass über die Gewährung von Zuwendungen zur Erstellung eines

Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) nach LEADER nebst Anlage 1 zum

Fördererlass

 

2. Präsentation zur Videokonferenz der potenziellen LEADER Region,

Teilnehmer Burgdorf, Burgwedel, Lehrte, Isernhagen am 24.06.2021 

 

(Kugel)