- Beschluss über durchzuführende Projekte
- Beschluss zur Leistung eines außerplanmäßigen Aufwands / einer außerplanmäßigen Auszahlung
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
s. Pkt. 4 in der Vorlage |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
- Es wird beschlossen, die im Sachverhalt unter dem Punkt 2
dargestellten Projekte im Rahmen des Förderprogramms „Perspektive
Innenstadt!“ umzusetzen.
- Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9
NKomVG dem außerplanmäßigen Aufwand / der außerplanmäßigen Auszahlung für
Projekte der Stadt in Höhe von 30.000,00 € bei den neuen Produktkonten
55100.427101 / 55100.727101 (Spielplatzkonzept) zu.
Sachverhalt und Begründung:
Zu 2. (Projekte):
Nach Erstellung der Sitzungsvorlage BV 2021 1758 ist es in Abstimmung mit dem Stadtmarketing Burgdorf e.V. noch zu einer Änderung bzgl. der Verteilung der Projektkosten gekommen. Dies betrifft das Projekt „Ruhezonen in der Innenstadt“, für das aktuell Projektkosten in Höhe von 100.000,00 € eingeplant wurden. Diese Kosten werden auf 120.000,00 € nach oben korrigiert. Die Projektkosten, die der SMB vorgesehen hat, reduzieren sich entsprechend von 400.000,00 € auf 380.000,00 €.
Zu 3.
(Fördermittel)
Aufgrund der Änderung bei der Verteilung der Projektkosten, ergibt sich auch eine neue Verteilung der Fördermittel (siehe Tabelle):
|
Stadt [€] |
SMB [€] |
Gesamt [€] |
Fördermittel
insg. (755.000
€ = 90%) |
432.000,00 |
323.000,00
|
755.000,00 |
Eigenanteil
(10%) |
48.000,00 |
35.888,88 |
83.888,88 |
Projektkosten gesamt (100 %) |
480.000,00 |
358.888,88 |
838.888,88 |
Projektkosten
geplant (s. o.) |
480.000,00 |
380.000,00 |
860.000,00 |
Differenz
|
- |
21.111,12 |
21.111,12 |
Zu 4. (Haushaltsmäßige
Abwicklung für städtische Projekte)
Die zusätzlichen 20.000,00 € Haushaltsmittel werden analog zu den bisher geplanten Kosten für die Ruhezonen aus den Mitteln für die Kanal- und Straßenerneuerung der Schulstraße in Anspruch genommen.
(Pollehn)