Betreff
Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt"
- Beschluss über durchzuführende Projekte
- Beschluss zur Leistung eines außerplanmäßigen Aufwands / einer außerplanmäßigen Auszahlung
Vorlage
BV 2021 1758
Aktenzeichen
61-2021/001130
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

s. Pkt. 4 in der Vorlage

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein (s. 2. zum Beschlussvorschlag)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Es wird beschlossen, die im Sachverhalt unter dem Punkt 2 dargestellten Projekte im Rahmen des Förderprogramms „Perspektive Innenstadt!“ umzusetzen.

 

  1. Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG dem außerplanmäßigen Aufwand / der außerplanmäßigen Auszahlung für Projekte der Stadt in Höhe von 30.000,00 € bei den neuen Produktkonten 55100.427101 / 55100.727101 (Spielplatzkonzept) zu.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1 Einleitung

Mit Schreiben vom 07.09.2021 wurde die Stadt Burgdorf in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ aufgenommen. Die Stadt verfügt nun über ein virtuelles Budget in Höhe von 755.000,00 €, das sie – vorbehaltlich positiv beschiedener Projektanträge durch die NBank – für Projekte zur Stärkung und Entwicklung der Innenstadt zur Minderung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie einsetzen kann. Mit der Sitzungsvorlage M 2021 1734 wurde die Politik bereits über die Aufnahme in das Programm sowie die anstehenden Projekte informiert.

 

Für die Antragstellung der Maßnahmen wird von der NBank ein Nachweis über den politischen Willen zur Umsetzung der beantragten Projekte in Form eines Ratsbeschlusses sowie der Nachweis der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefordert. Dies soll über die vorliegende Beschlussvorlage erfolgen.

 

2 Projekte

Die Stadtverwaltung hat einige Projekte für die Umsetzung im Rahmen des Förderprogramms „Perspektive Innenstadt!“ vorgesehen. Dabei gilt es zu beachten, dass aufgrund der kurzen Laufzeit des Programms auch nur schnell zu realisierende Projekte umgesetzt werden können. Dies sind einerseits kleinteilige investive Maßnahmen (z.B. Ergänzung des Stadtmobiliars), die Erstellung von Konzepten für Schlüsselflächen (z.B. Nutzungskonzept Rolandstraße) oder die Durchführung von Veranstaltungen. Maßnahmen, die eine lange Planungs- oder Umsetzungszeit benötigen, können nicht im Rahmen des Sofortprogramms realisiert werden, sondern sollten eher über die Städtebauförderung gefördert werden (vorbehaltlich einer Programmaufnahme).

 

Aufgrund der kurzen Vorbereitungs- und Durchführungszeit bleibt die Verwaltung der Auffassung, dass sie eigenständig über die Prioritäten bei der Reihenfolge der Projekte entscheidet. Wesentlich bei diesen Entscheidungen wird sein, inwieweit ein Projekt realistisch bis zum 31.03.2023 fertiggestellt werden kann, da andernfalls keine Förderung erfolgt und die Kosten von der Stadt selbst beglichen werden müssen. Eine Verlängerung der Laufzeit wird es nicht geben.

 

Im Folgenden sind die Projekte der Stadt Burgdorf und des Stadtmarketing Burgdorf e.V. (SMB), über die ein Beschluss gefasst werden soll, dargestellt. Die Kosten wurden zum Teil angepasst und umverteilt:

 

Maßnahme/Projekte (Gesamtkosten)

Angemeldete Kosten

Konkretisierte Kosten

Nutzungskonzept Rolandstraße

 

Die Fläche zwischen Rolandstraße, Bahnhofstraße und historischem Friedhof stellt eine bis heute untergenutzte Potenzialfläche in direkter Innenstadtlage dar. Mithilfe eines Nutzungskonzepts sollen hier mögliche Nutzungen für das Areal identifiziert werden, um so die Innenstadt zu stärken.

150.000 €

50.000 €

Städtebaulicher Rahmenplan

 

Für eine langfristige und zukunftsfähige Entwicklung der Innenstadt sollen durch die Erstellung eines Rahmenplans Maßnahmen erarbeitet werden, die zu einer Stärkung der gesamten Innenstadt beitragen und auch langfristig als Leitlinie für das städtische Handeln fungieren können.

150.000 €

150.000 €

Maßnahme/Projekte (Gesamtkosten)

Angemeldete Kosten

Konkretisierte Kosten

Spielplatzkonzept

 

Mithilfe eines Spielplatzkonzepts „Innenstadt“ sollen Standorte für einen innenstadtnahen Spielplatz und einzelne Spielstandorte identifiziert werden, die Besucher*innen in die Innenstadt locken und zum Verweilen animieren.

50.000 €

30.000 €

Spielgeräte „Bürgermeister-Schuster-Park“

 

Zur Aufwertung des Bürgermeister-Schuster-Parks sollen hier die vorhandenen Spielgeräte ergänzt und dadurch die Aufenthaltsqualität, insbesondere für Familien, erhöht werden.

80.000 €

0 €

Ruhezonen Innenstadt

 

Mithilfe von neuem Stadtmobiliar, wie beispielsweise Liegen, City-Decks und Tische und Bänke, soll die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht werden.

70.000 €

100.000 €

Aufwertung Mühlenstraße

 

Im Bereich ab der Poststraße in Richtung Stadtpark entlang der Aue befinden sich mehrere große Bäume, die für Schatten an den Verkehrsflächen sorgen, gut fürs Klima sind und dadurch auch die Aufenthaltsqualität beeinflussen. Die Standortbedingungen sollen mit Wurzelbrücken im Wurzelbereich verbessert, die Barrierefreiheit hergestellt und die Aufenthaltsqualität mit einem sicheren Geländer attraktiver und sicherer gestaltet werden.

Bisher nicht angemeldet

130.000 €

Maßnahmen Stadt gesamt

500.000 €

460.000 €

Anteil Förderung (90%)

450.000 €

414.000 €

Eigenanteil (10%)

50.000 €

46.000 €

 

Innenstadtstärkende Maßnahmen zur Umsetzung durch den SMB

 

 

·         Digitales Angebot Einzelhandel, Gastronomie & Tourismus (Digitaler Marktplatz Burgdorf)

·         Veranstaltungen zur Stärkung der Innenstadt

·         Werbekampagne Außenwirkung

 

 

Maßnahmen SMB gesamt

400.000 €

400.000 €

Anteil Förderung (90%)

360.000 €

360.000 €

Eigenanteil (10%)

40.000 €

40.000 €

 

Maßnahmen Stadt + SMB gesamt

900.000 €

860.000 €

 

 

 

 

 

 

                  = Projekte der Stadt                                       = Projekte des SMB

 

Die bisherige Projektkostenanmeldung ging von 500.000 € Gesamtkosten Stadt und 400.000 € Gesamtkosten SMB aus. Dadurch, dass die Kosten für die Anmeldung der Haushaltsmittel noch einmal konkretisiert wurden, geht die Stadt bei ihren Projekten derzeit nur noch von 460.000 € Gesamtkosten aus. Die konkretisierten Kosten liegen also derzeit unter den „angemeldeten Kosten“ (Differenz: 40.000 €). Die Ansätze für den SBM sind gleichgeblieben. Es wird vorgeschlagen, die restlichen 40.000 € dem Stadtmarketing e. V. zur Umsetzung von Projekten zu übertragen.

 

3 Fördermittel

Die Stadt Burgdorf (insgesamt) erhält laut Fördermittelzusage ein virtuelles Budget von 755.000 €. Addiert man hier den Eigenanteil in Höhe von 10 % auf, sind aktuell Projektkosten in Höhe von 838.889 € förderfähig. Es verbleiben damit Kosten in Höhe von ca. 61.111 €, die derzeit nicht über eine Förderung abgedeckt wären (838.889 € + 61.111 € = 900.000 €).

 

Laut Aussagen des Nds. Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung können die Budgets der Kommunen noch aufgestockt werden, wenn andere Kommunen ihre zugewiesenen Mittel nicht aufbrauchen können. Diese Mittel werden dann umverteilt.

 

Derzeit plant die Verwaltung, dass alle eigenen Projekte Vorrang vor den Projekten des SMB haben. Bei der aktuellen Kalkulation würden somit im günstigsten Fall 414.000 € (90% von 460.000 €) aus den zugesagten (virtuellen) Fördermitteln von der Stadt in Anspruch genommen. Die restlichen Fördermittel in Höhe von 341.000 € könnten vom SMB in Anspruch genommen werden. Gemessen an der derzeitigen Kalkulation für die Projekte des SMB (400.000 € gesamt – davon 360.000 € Förderung und 40.000 € Eigenanteil) entstünde derzeit ein Defizit in Höhe von ca. 21.111 € (19.000 € Förderung + 2.111 € Eigenanteil), welches durch Eigenmittel des SMB aufgestockt werden müsste, sollten die geplanten Projekte mit den kalkulierten Kosten so umgesetzt werden, wie ursprünglich geplant.
Im Falle einer Aufstockung des virtuellen Budgets (s. o.), können die zusätzlichen Fördermittel dann ebenfalls an den SMB weitergegeben werden.

 

Die nachfolgende Tabelle fasst die Verteilung der derzeit zugesagten Fördergelder, die aufzubringenden Eigenanteile und Projektgesamtkosten noch einmal zusammen:

 

 

Stadt

[€]

SMB

[€]

Gesamt

[€]

Fördermittel insg.

(755.000 € = 90%)

414.000,00

341.000,00

755.000,00

Eigenanteil (10%)

46.000,00

37.888,88

83.888,88

Projektkosten gesamt

(100 %)

460.000,00

378.888,88

838.888,88

Projektkosten geplant (s. o.)

460.000,00

400.000,00

860.000,00

Differenz

-

21.111,12

21.111,12

 

 

4 Haushaltsmäßige Abwicklung für städtische Projekte

Da das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ sehr kurzfristig vom Land Niedersachsen ins Leben gerufen wurde, hatte die Verwaltung keine Möglichkeit, die Mittel im Doppelhaushalt für 2021/2022 vorzusehen. Um die Projekte dennoch umsetzen zu können, ist die Inanspruchnahme von Deckungsmitteln bzw. die Bereitstellung von außerplanmäßigem Aufwand/ außerplanmäßiger Auszahlung erforderlich.

 

 

 

Für die Maßnahmen ‚Nutzungskonzept Rolandstraße‘ und ‚Städtebaulicher Rahmenplan‘ werden insgesamt 200.000,00 € aus dem Ergebnishaushalt benötigt. Die Mittel stehen auf den Produktkonten 51100.427100 / 727100 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen / -auszahlungen) vorerst als Deckung zur Verfügung. Diese müssen dann aber über den 1. Nachtragshaushalt 2022 wieder bereitgestellt werden.

 

Für die Projekte „Ruhezonen in der Innenstadt“ und „Aufwertung der Mühlenstraße“ sind ca. 230.000 € aus dem investiven Haushalt erforderlich.

 

In dem Haushalt für 2022 sind Haushaltsmittel für die Kanal- und Straßenerneuerung der Schulstraße angemeldet worden (150.000 € für den Kanal und 200.000 € für die Straße). Die Schulstraße befindet sich in dem Gebiet, für das die Stadt beim Land Niedersachsen den Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung eingereicht hat. Voraussichtlich im Sommer 2022 könnte Burgdorf in das Förderprogramm aufgenommen werden. Da dann für den Straßenendausbau auch Fördermittel mit in Anspruch genommen werden können, sollte davor nicht mit der Straßen- und Kanalerneuerung begonnen werden. Mit dem Ausbau kann dadurch nicht vor 2023 begonnen werden, so dass von diesen Mitteln 230.000,00 € als Deckung für die Ruhezonen Innenstadt (Produktkonto 54100.783172 – Vermögensgegenstände über 1.000,00 € - BGA) und für die Aufwertung der Mühlenstraße (Produktkonto 54100.787211 – Stadtstraßenerneuerung) in Anspruch genommen werden können. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden für den nächsten Haushalt in 2023/2024 neu angemeldet.

 

Für das Projekt „Spielplatzkonzept“ werden 30.000 € im Ergebnishaushalt benötigt. Diese müssen für das Jahr 2022 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, da die Maßnahmen vor Verabschiedung des 1. Nachtragshaushalts 2022 beauftragt werden müssen. Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. Die Deckung dieses zeitlich und sachlich außerplanmäßigen Aufwands / dieser außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 30.000,00 € ist durch Minderaufwand / Minderauszahlung bei den Produktkonten 61200.451700 / 61200.751700 (Zinsaufwendungen / -auszahlungen an Kreditinstitute) gewährleistet.

 

5 Ausblick

Mit dem Beschluss über die Durchführung der Projekte und der Sicherstellung der verfügbaren Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils wird die Stadt Burgdorf umgehend erste Projekte bei der NBank beantragen. Die Politik wird im Verlauf des kommenden Jahres regelmäßig über die aktuellen Fortschritte informiert. Über neue Projekte, die nicht oben genannt wurden, werden ggf. neue politische Beschlüsse erforderlich.

 

(Pollehn)