Betreff
Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen (K 117)
Bezugsvorlage: A 2020 1193
hier: Stellungnahme der Region Hannover zum Beschluss des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen
Vorlage
M 2020 1340/1
Aktenzeichen
66.011.011
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage BV 2020 1340 zum Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen (K 117) wurde am 09.11.2020 im Ortsrat Ramlingen-Ehershausen beraten.

 

Der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen lehnte den Abschluss der Vereinbarung ab und fasste folgenden Beschluss:

 

Die vorgelegte Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung und Sanierung der Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen soll dahingehend überarbeitet werden, dass die Forderung des Ortsrates nach Abschaffung des Schutzstreifens und Herrichtung eines Geh-/Radweges Berücksichtigung findet. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt und die Übernahme der Baulast für den Gehweg wird ausdrücklich begrüßt.

 

Die Region Hannover wurde zur Stellungnahme aufgefordert, ob dem Beschluss des Ortsrates Ramlingen-Ehlerhausen gefolgt werden kann.

 

Die Antwort der Region Hannover lautet:

 

"Nach StVO ist bei dem vorhandenen DTVw in Höhe von 3.681 Kfz/24 (MSVw 387 Kfz/h) in der OD Ehlershausen die Führung der Radfahrenden auf der Fahrbahn angezeigt. Nach der in der StVO verankerten ERA ist zudem die Markierung von Schutzstreifen empfohlen. Die Breite der Fahrbahn ist nur für einen einseitigen Schutzstreifen ausreichend, so dass in die entgegengesetzte Fahrtrichtung voraussichtlich Piktogramme markiert werden. Dies begründet sich darin, dass die nach gültigem Verkehrsrecht auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrenden oft keine richtige Akzeptanz erfahren, zum Teil angehupt, bedrängt und der Straße verwiesen werden. Dies vermindert das Sicherheitsempfinden der Radfahrenden, die sich dadurch beim Fahren auf der Straße nicht sicher fühlen. Mit der Markierung von Schutzstreifen und Piktogrammketten auf der Straße werden die Rechte der Radfahrenden verdeutlicht und Konflikte mit dem Kraftfahrzeugverkehr minimiert. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass durch die Markierung die Akzeptanz der Radfahrenden auf der Fahrbahn deutlich erhöht ist.

Das der Vereinbarung zugrundeliegende Angebot der Region Hannover den Gehweg zu sanieren und anschließend die Baulast der bereits heute als Gehweg beschilderten Seitenräume an Burgdorf zu übergeben impliziert, dass es sich bei dem Seitenraum um einen Gehweg ohne Benutzungspflicht für Radfahrende handelt. Dies begründet sich in dem Ziel der Region Hannover, dass die Zuständigkeit (Baulast) mit der tatsächlichen Nutzung einhergeht: Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen sollen in der Baulast der Region Hannover liegen, Gehwege in der Baulast der Kommune. Ohne Zustimmung des Ortsrates zu der vorliegenden Vereinbarung mit Führung des Radverkehrs auf der Straße verbleibt die Baulast der Seitenräume bei der Region Hannover, der Ausbau der Ortsdurchfahrt ist dann nicht vorgesehen.

Ob der Gehweg in Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben wird (Schrittgeschwindigkeit) liegt in der Entscheidung der Verkehrsbehörde."

 

Der Stellungnahme der Region Hannvoer kann entnommen werden, dass eine Abschaffung des Schutzstreifens nicht erfolgen wird und die Planungsvereinbarung dahingehend nicht geändert wird. Dem Beschluss des Ortrates Ramlingen-Ehlershausen kann daher nicht entsprochen werden, von daher wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Ursprungsvorlage zu folgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)