Bezugsvorlage: A 2020 1193
hier: Stellungnahme der Region Hannover zum Beschluss des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen
Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Die Vorlage BV 2020 1340 zum Abschluss
einer Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung der
Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen (K 117) wurde am 09.11.2020 im
Ortsrat Ramlingen-Ehershausen beraten.
Der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen lehnte den Abschluss
der Vereinbarung ab und fasste folgenden Beschluss:
Die vorgelegte
Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung und Sanierung der
Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen soll dahingehend überarbeitet
werden, dass die Forderung des Ortsrates nach Abschaffung des Schutzstreifens
und Herrichtung eines Geh-/Radweges Berücksichtigung findet. Die Sanierung der
Ortsdurchfahrt und die Übernahme der Baulast für den Gehweg wird ausdrücklich
begrüßt.
Die Region Hannover wurde zur Stellungnahme
aufgefordert, ob dem Beschluss des Ortsrates Ramlingen-Ehlerhausen gefolgt
werden kann.
Die Antwort der Region Hannover lautet:
"Nach StVO ist bei dem vorhandenen DTVw in Höhe von 3.681 Kfz/24
(MSVw 387 Kfz/h) in der OD Ehlershausen die Führung der Radfahrenden auf der
Fahrbahn angezeigt. Nach der in der StVO verankerten ERA ist zudem die
Markierung von Schutzstreifen empfohlen. Die Breite der Fahrbahn ist nur für
einen einseitigen Schutzstreifen ausreichend, so dass in die entgegengesetzte
Fahrtrichtung voraussichtlich Piktogramme markiert werden. Dies begründet sich
darin, dass die nach gültigem Verkehrsrecht auf der Fahrbahn fahrenden
Radfahrenden oft keine richtige Akzeptanz erfahren, zum Teil angehupt, bedrängt
und der Straße verwiesen werden. Dies vermindert das Sicherheitsempfinden der
Radfahrenden, die sich dadurch beim Fahren auf der Straße nicht sicher fühlen.
Mit der Markierung von Schutzstreifen und Piktogrammketten auf der Straße
werden die Rechte der Radfahrenden verdeutlicht und Konflikte mit dem
Kraftfahrzeugverkehr minimiert. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass durch die
Markierung die Akzeptanz der Radfahrenden auf der Fahrbahn deutlich erhöht ist.
Das der Vereinbarung zugrundeliegende Angebot der Region Hannover den
Gehweg zu sanieren und anschließend die Baulast der bereits heute als Gehweg
beschilderten Seitenräume an Burgdorf zu übergeben impliziert, dass es sich bei
dem Seitenraum um einen Gehweg ohne Benutzungspflicht für Radfahrende handelt.
Dies begründet sich in dem Ziel der Region Hannover, dass die Zuständigkeit
(Baulast) mit der tatsächlichen Nutzung einhergeht: Benutzungspflichtige
Radverkehrsanlagen sollen in der Baulast der Region Hannover liegen, Gehwege in
der Baulast der Kommune. Ohne Zustimmung
des Ortsrates zu der vorliegenden Vereinbarung mit Führung des Radverkehrs auf
der Straße verbleibt die Baulast der Seitenräume bei der Region Hannover, der
Ausbau der Ortsdurchfahrt ist dann nicht vorgesehen.
Ob der Gehweg in Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben wird
(Schrittgeschwindigkeit) liegt in der Entscheidung der Verkehrsbehörde."
Der Stellungnahme der Region
Hannvoer kann entnommen werden, dass eine Abschaffung des Schutzstreifens nicht
erfolgen wird und die Planungsvereinbarung dahingehend nicht geändert wird. Dem
Beschluss des Ortrates Ramlingen-Ehlershausen kann daher nicht entsprochen
werden, von daher wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Ursprungsvorlage
zu folgen.
(Pollehn)