Bezugsvorlage: BV 2020 1340, M 2020 1340/1
hier: Stellungnahme der Region Hannover zum Beschluss des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen, Fahrbahnbreite der K 117
Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
1 Planungsvereinbarung
Umgestaltung K 117
Die Vorlage BV 2020 1340 zum Abschluss
einer Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung der
Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen (K 117) wurde am 09.11.2020 im
Ortsrat Ramlingen-Ehershausen beraten.
Der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen lehnte den Abschluss
der Vereinbarung ab und fasste folgenden Beschluss:
Die vorgelegte
Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung und Sanierung der
Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen soll dahingehend überarbeitet
werden, dass die Forderung des Ortsrates nach Abschaffung des Schutzstreifens
und Herrichtung eines Geh-/Radweges Berücksichtigung findet. Die Sanierung der
Ortsdurchfahrt und die Übernahme der Baulast für den Gehweg wird ausdrücklich
begrüßt.
Die Region Hannover gab
folgende Stellungnahme ab.
"Nach StVO (Straßenverkehrsordnung) ist bei dem vorhandenen DTVw
(durchschnittlicher täglicher Verkehr an Werktagen, Mo-Fr) in Höhe von 3.681
Kfz/24 (MSVw (maßgebliche stündliche Verkehrsstärke an Werktagen, Mo-Fr) 387
Kfz/h) in der OD Ehlershausen die Führung der Radfahrenden auf der Fahrbahn
angezeigt. Nach der in der StVO verankerten ERA ist zudem die Markierung von
Schutzstreifen empfohlen. Die Breite der Fahrbahn ist nur für einen einseitigen
Schutzstreifen ausreichend, so dass in die entgegengesetzte Fahrtrichtung
voraussichtlich Piktogramme markiert werden. Dies begründet sich darin, dass
die nach gültigem Verkehrsrecht auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrenden oft
keine richtige Akzeptanz erfahren, zum Teil angehupt, bedrängt und der Straße
verwiesen werden. Dies vermindert das Sicherheitsempfinden der Radfahrenden,
die sich dadurch beim Fahren auf der Straße nicht sicher fühlen. Mit der
Markierung von Schutzstreifen und Piktogrammketten auf der Straße werden die
Rechte der Radfahrenden verdeutlicht und Konflikte mit dem Kraftfahrzeugverkehr
minimiert. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass durch die Markierung die
Akzeptanz der Radfahrenden auf der Fahrbahn deutlich erhöht ist.
Das der Vereinbarung zugrundeliegende Angebot der Region Hannover den
Gehweg zu sanieren und anschließend die Baulast der bereits heute als Gehweg
beschilderten Seitenräume an Burgdorf zu übergeben impliziert, dass es sich bei
dem Seitenraum um einen Gehweg ohne Benutzungspflicht für Radfahrende handelt.
Dies begründet sich in dem Ziel der Region Hannover, dass die Zuständigkeit
(Baulast) mit der tatsächlichen Nutzung einhergeht: Benutzungspflichtige
Radverkehrsanlagen sollen in der Baulast der Region Hannover liegen, Gehwege in
der Baulast der Kommune. Ohne Zustimmung
des Ortsrates zu der vorliegenden Vereinbarung mit Führung des Radverkehrs auf
der Straße verbleibt die Baulast der Seitenräume bei der Region Hannover, der
Ausbau der Ortsdurchfahrt ist dann nicht vorgesehen.
Ob der Gehweg in Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben wird
(Schrittgeschwindigkeit) liegt in der Entscheidung der Verkehrsbehörde."
Dies wurde über die
Mitteilungsvorlage M 2020 1340/1 dem Ortsrat zur Kenntnis gegeben. Daraufhin
wurde in der Sitzung des Ortsrates am 01.12.2020 erneut nicht über die
Beschlussvorlage BV 2020 1340 abgestimmt, sondern folgender Beschluss gefasst:
Vor dem Beschluss über die
Planungsvereinbarung mit der Region Hannover zur Umgestaltung und Sanierung der
Ortsdurchfahrten Ramlingen und Ehlershausen soll die Region gebeten werden,
darzulegen, dass die Fahrbahnbreite der K 117 auch nach der Umgestaltung und
Sanierung ausreichend dimensioniert ist, um den Schutzstreifen für Radfahrer
anzuordnen.
In der Diskussion im Ortsrat wurde außerdem auf die
Regularien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
hingewiesen, die Schutzstreifen nicht auf Fahrbahnen unter 7 Metern Breite
vorsieht.
Die Region Hannover hat am 28.12.2020 zur angesprochenen
Problematik folgende Hinweise gegeben:
"Bei der Broschüre „Schutzstreifen für den Radverkehr in
Ortsdurchfahrten“ handelt es sich um eine Broschüre der Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, worin die Landesbehörde die eigenen Ansätze zur
Gestaltung von Schutzstreifen darlegt.
Die Broschüre ist für uns nicht maßgebend. Grundlage für unsere Planung
sind die gesetzlichen Vorgaben aus der StVO (Straßenverkehrsordnung) sowie die
darin verankerte ERA (Empfehlung für die Anlage von Radverkehrsanlagen von der
FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen) sowie weitere
Richtlinien, DIN-Vorschriften usw..
Nach der ERA ist bei der Markierung von Schutzstreifen eine
Restfahrbahnbreite von 4,50 m für das Begegnen von Kraftfahrzeugen
ausreichend. Der Schutzstreifen hat eine Breite von mindestens 1,25 m (Regelmaß
1,50m). Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn und kann im Bedarfsfall
überfahren werden. Das bedeutet, einseitige Schutzstreifen können theoretisch
bereits ab einer Fahrbahnbreite von 5,75 m markiert werden, beidseitige ab
einer Fahrbahnbreite von 7,0 m.
Die Region Hannover kombiniert in der Regel keine Mindestmaße, so dass
einseitige Schutzstreifen normalerweise bei einer Fahrbahnbreite ab 6,25 m
(mindestens jedoch 6,00 m) markiert werden. In die entgegengesetzte
Fahrtrichtung werden Piktogrammketten berücksichtigt. Beidseitige
Schutzstreifen kommen in der Regel ab einer Fahrbahnbreite von 7,50 m
(mindestens jedoch 7,00 m) zum Einsatz.
In Ehlershausen beträgt die vorhandene Fahrbahnbreite rund 6,50 m, die
Restfahrbahnbreite ist mit 4,50 m berücksichtigt. Die Gestaltung entspricht den
gültigen Richtlinien.
Dieser Ansatz entspricht dem der
Landesbehörde. Die Broschüre geht in allen betrachteten Fällen von der
Markierung von beidseitigen
Schutzstreifen aus, für diesen Fall ist die ermittelte Breite von mindestens
7,00 m (4,50 + 2 * 1,25 m) richtig."
1.1 Zusammenfassung
Die Region Hannover hat
dargelegt, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Markierung eines einseitigen
Schutzstreifens (Fahrbahnbreite mindestens 5,75 m) in Ehlershausen mit einer
Fahrbahnbreite von 6,50 m mehr als deutlich eingehalten werden.
Es wird empfohlen, dem
Beschlussvorschlag der Ursprungsvorlage BV 2030 1340 zu folgen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die anliegende Planungsvereinbarung
mit der Region Hannover zur Umgestaltung und Sanierung der Ortsdurchfahrten
Ramlingen und Ehlershausen abzuschließen.
2 Lichtsignalanlagen
in der Ortsdurchfahrt K 117
In der Ortsratsitzung am
01.12.2020 wurde angeregt, dass die Lichtsignalanlagen an K 117 mit akustischen
Signalen für Blinde ausgestattet werden. Die Anregung wurde an die Region
Hannover weitergeleitet und es erfolgte folgende Antwort:
"Der barrierefreie Ausbau würde im Zuge der
Gesamtmaßnahme der Ortsdurchfahrt erfolgen." Ob Akustiken schon vorab
nachgerüstet werden können, kann aktuell noch nicht beurteilt werden.
(Pollehn)