Betreff
43. Änderung des Flächennutzungsplans "Neuer Bauhof" - Entwurf
Bezug: Vorlage BV 2019 1111
Vorlage
BV 2020 1226
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

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ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Bauhof“ wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt plant die Zusammenlegung der beiden städtischen Bauhöfe (Bauhof und Gärtnerbauhof) an einem gemeinsamen Standort zwischen der B 188 und der städtischen Kläranlage im Osten Burgdorfs.

 

Für diesen gemeinsamen Standort der Bauhöfe ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Mit VA-Beschluss am 10.12.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Vorentwurf der entsprechenden 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels Auslegung im Zeitraum vom 20.01.2020 bis 03.02.2020. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 07.01.2020 mit der Bitte um Stellungnahme bis 10.02.2020.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Ausführungen der Stadt sind in Kapitel 7 der anliegenden Begründung wiedergegeben.

 

Wesentliche Änderung des nun ausgearbeiteten Entwurfs für die Änderung des Flächennutzungsplans gegenüber der Vorentwurfsfassung ist die Darstellung gewerblicher Bauflächen anstelle von Flächen für Gemeinbedarf.

 

Hintergrund ist die Absicht der Stadt Burgdorf, im späteren Bebauungsplan Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ für den neuen Standort des Bauhofs ein Gewerbegebiet GE festzusetzen, und nicht eine „Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Bauhof“. Ein Bauhof ist in einem Gewerbegebiet als öffentlicher Betrieb eine allgemein zulässige Nutzung. Zusätzlich ergibt sich bei einer Gewerbegebietsfestsetzung anstelle einer Gemeinbedarfsfestsetzung eine höhere Flexibilität im Falle gewünschter ergänzender oder zusätzlicher Nutzungen in dem Gebiet.

 

Eine weitere Änderung betrifft den Entfall der Teiländerungsfläche T2. Die dort geplanten Salzsilos sollen jetzt auf der Fläche für den neuen Bauhof untergebracht werden.

 

Entsprechend wurde auch die Begründung geändert bzw. ergänzt. Anders als sonst üblich wurde aber aus Gründen der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die Streichung des Begriffs „Fläche für Gemeinbedarf“ und die Ergänzung des Begriffs „gewerbliche Baufläche“ in der Begründung jeweils gesondert farblich hervorzuheben. Gleiches gilt für den Entfall der Teiländerungsfläche T2, da dieses die einzigen Änderungen gegenüber der Vorentwurfsfassung darstellen.

 

 

 

Anlagen:

-      Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Bauhof“ vom März 2020

-      Begründung zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Bauhof“ vom März 2020

 

 

(Pollehn)