Betreff
43. Änderung des Flächennutzungsplans "Neuer Bauhof" - Feststellung Bezug: Vorlage BV 2020 1226
Vorlage
BV 2020 1321
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.     Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 7 „Beteiligungsverfahren“ wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:

a.    der in der Zeit vom 20.01.2020 bis 03.02.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

b.    der mit Schreiben vom 07.01.2020 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

c.    der in der Zeit vom 04.05.2020 bis 15.06.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

d.    der mit Schreiben vom 23.04.2020 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

 

(Feststellungsbeschluss siehe nächste Seite)


 

2.     Feststellungsbeschluss: Die 43. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Juni 2020 sowie beiliegende Begründung werden nach Prüfung der Bedenken und Anregungen beschlossen.

Der Änderung des Flächennutzungsplans wird die Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB in der Fassung vom Juni 2020 beigefügt.

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt plant die Zusammenlegung der beiden städtischen Bauhöfe (Bauhof und Gärtnerbauhof) an einem gemeinsamen Standort zwischen der B 188 und der städtischen Kläranlage im Osten Burgdorfs.

 

Für diesen gemeinsamen Standort der Bauhöfe ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Mit VA-Beschluss am 21.04.2020 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der der Behörden zum Entwurf der entsprechenden 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf beschlossen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 04.05.2020 bis 15.06.2020.

 

Aufgrund der corona-bedingten Einschränkungen erfolgte die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in leicht modifizierter Form gegenüber der ansonsten in Burgdorf üblichen Form: Die Stadtverwaltung hat die Planunterlagen am Haupteingang des Rathauses IV platziert, so dass sie von außen sehr gut einsehbar waren. Es wurde außerdem ein Hinweis angebracht, dass eine Einsicht in die Auslegungsunterlagen (Planentwurf und Begründung) nach telefonischer Anmeldung möglich ist. Auch auf die verfügbaren Unterlagen im Internet wurde hingewiesen.

 

Im Internet waren die Unterlagen über den gesamten Beteiligungszeitraum hinweg jederzeit verfügbar. Es ist davon auszugehen, dass jede Person, die in die Planunterlagen hätte Einsicht nehmen wollen, auch hätte Einsicht nehmen und sich äußern können.

Anfragen für Einsichtnahmen sind im Auslegungszeitraum jedoch nicht eingegangen. Auch Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu der Auslegung wurden nicht abgegeben.

Da dies nicht erfolgt ist, ist die Stadt Burgdorf der Auffassung, dass eine Wiederholung dieses Verfahrensschrittes insbesondere nach dem neu geltenden Planungssicherstellungsgesetz PlanSiG nicht erforderlich ist.

 

Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 23.04.2020 mit der Bitte um Stellungnahme bis 25.05.2020.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Ausführungen der Stadt sind in Kapitel 7.5 und 7.6 der anliegenden Begründung wiedergegeben.

 

Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung haben sich hieraus nicht ergeben. Lediglich in der Begründung wurden einige Anpassungen vorgenommen, die sich im Wesentlichen aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover ergeben haben; diese Anpassungen in der Begründung sind grau hinterlegt. Aufgrund dieser lediglich redaktionellen Änderungen ist keine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich, da weder eine Änderung noch eine Ergänzung des eigentlichen Plans erfolgt ist.

 

Da weder eine wiederholte Auslegung nach PlanSiG (siehe oben) noch eine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt, kann der Rat nun die Planung mit dem Feststellungsbeschluss abschließen.

 

Nach dem Feststellungsbeschluss wird die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der zuständigen Genehmigungsbehörde (Region Hannover) zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

Anlagen:

-      43. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Bauhof“ vom Juni 2020

-      Begründung zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Bauhof“ vom Juni 2020

 

 

 

(Pollehn)