Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
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FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Als Bestandteil des Haushaltsplans 2017 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 ist die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes verabredet worden. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, beim Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauergrenze aufzuheben. Auch die dazu erforderliche Finanzierung soll sichergestellt werden. Zu den finanziellen Belastungen der Länder besteht noch Beratungsbedarf beim Bund.
Diese weitreichende
und sehr kurzfristige Änderung des UVG hat erhebliche Auswirkungen für die
Kommunen, die für die Umsetzung des UVG verantwortlich sind. Es ist von einer
deutlichen Fallzahlensteigerung auszugehen, da
1)
der Bezugszeitraum von 72 auf bis zu 216 Monate
angehoben wird.
2)
erstmals Kinder und Jugendliche, die bereits das
12. Lebensjahr vollendet haben, anspruchsberechtigt sind.
Mit einer
Verdoppelung der Fallzahlen wird derzeit gerechnet, so dass eine zusätzliche
Stelle für die Bearbeitung der Unterhaltsvorschussangelegenheiten erforderlich
ist. Die Besetzung der Stelle steht in Abhängigkeit mit der Einbringung und
Verabschiedung des Gesetzesentwurfes. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte
Dezember 2016 verabschiedet. Mit der Region Hannover ist im Falle einer
Änderung der von dort jährlich zu erbringende Personalkostenzuschuss neu zu
vereinbaren. Insbesondere ist eine Änderung der Bemessungsgrundlage (derzeit
0,87 €/EinwohnerIn) erforderlich.
Für die Jugendverwaltungsabteilung wird von daher eine 1,0 Stelle der Vergütungsgruppe BAT Vb / EG 9 TVöD beantragt.
Mit dieser weiteren vorgeschlagenen Änderung entwickeln sich die Planstellen wie folgt:
Jahr |
2015 |
2016 |
2017 |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
Planstellen Beamte |
34 |
34 |
35 |
+/- 1 |
Planstellen
Beschäftigte |
351,5 |
371,75 |
398,5 |
+ 26,75 |
Planstellen gesamt |
385,5 |
405,75 |
433,5 |
+
27,75 |
davon
Kindertagesstätten |
118,75 |
120,5 |
125 |
+ 4,5 |
Anlage Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen inkl. Personalkosten