Finanz. Auswirkungen in Euro |
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FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Als Bestandteil des Haushaltsplans 2017 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 113 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG). Entsprechend § 5 der Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) gliedert sich der Stellenplan in einen Teil A (Beamte) und in einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen entwickeln sich die Planstellen wie folgt:
Jahr |
2015 |
2016 |
2017 |
Veränderung
gegenüber
Vorjahr |
Planstellen Beamte |
34 |
34 |
35 |
+ 1 |
Planstellen
Beschäftigte |
351,5 |
371,75 |
397,5 |
+ 25,75 |
Planstellen gesamt |
385,5 |
405,75 |
432,5 |
+
26,75 |
davon
Kindertagesstätten |
118,75 |
120,5 |
125 |
+ 4,5 |
Entwicklung
der Personalkosten gesamt lt. Jahresabschluss
Jahr |
2013 |
2014 |
2015 |
Personalkosten |
16.591.982 € |
17.424.743 € |
18.567.255 € |
Anstieg gegenüber Vorjahr |
486.760 € |
832.761 € |
1.142.512 € |
Entwicklung
der Personalkosten bei den Kindertagesstätten lt. Jahresabschluss
Jahr |
2013 |
2014 |
2015 |
Personalkosten |
3.349.708 € |
3.738.505 € |
4.044.971 € |
Anstieg gegenüber Vorjahr |
153.765 € |
388.797 € |
306.466 € |
Hinweise:
· Als Berechnungsgrundlage für die Personalkosten für den Bereich der Beschäftigten wurden die Werte der Stufe 3 der Entgelttabellen zugrunde gelegt. Hinzugerechnet wurden die Jahressonderzahlung sowie die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)). Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten wurde der Status „35 Jahre, verh., 1 Kind“ zugrunde gelegt.
· Der Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst von 2016 ist in den Stellenplan eingearbeitet. So sind z. B die Stellen ErzieherInnen nunmehr mit S 8a statt S 6 TVöD eingestellt.
· Die Stellen sind in 0,25 Schritte eingeteilt. Der Stellenumfang gibt die maximale Besetzung vor. Eine 0,25 Stelle kann im Beschäftigtenbereich (39 Wochenstunden) mit max. 9,25 Wochenstunden, eine 0,5 Stelle mit 19,5 Wochenstunden, eine 0,75 Stelle mit max. 29,25 Wochenstunden besetzt werden.
· Die Tabellen zum Entwurf des Stellenplans 2017 werden entsprechend den Beratungen zum Ratsbeschluss vorbereitet und zur Verfügung gestellt.
Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:
Anlage 1 Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen inkl. Personalkosten
Anlage 2 Änderungen im Stellenumfang
Anlage 3 Tarifrechtliche Anpassungen und tatsächliche Auswirkungen