Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-87 "Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt", Vorentwurf
Bezugsvorlage 2012 0174 (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
2013 0366
Aktenzeichen
61 26 - 00 87
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

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Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ einschließlich der Planungsalternative zu.

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorentwurf und der Planungsalternative die Verfahrensschritte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

Sachverhalt und Begründung:

Am 16.10.2012 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ beschlossen (vgl. Bezugsvorlage 2012 0174). Weiter wurde entschieden, den Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) aufzustellen.

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) entfallen. Stattdessen ist dann die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesent­lich­en Auswir­kungen der Planung zu informieren (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB). Im Hinblick darauf wurde am 22.12.12 öffentlich bekannt­ge­macht, wo sich die Öffentlichkeit informieren kann und als Frist, um sich zur Planung zu äußern, der Zeitraum 02.01.2013 bis 16.01.2013 benannt.

Im Verlauf der weiteren Planung hat es sich aber ergeben, dass nun zwei Planungsalternativen vorliegen. Entgegen der zunächst angedachten Vorgehensweise kann daher als nächster Verfahrensschritt nicht die Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs folgen (Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB), sondern es kann nur ein Vorentwurf mit Planungsalternative in das Beteiligungsverfahren gehen.

Im Rahmen der o.g. im Januar durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein Schrei­ben von Anwohnern der südlichen Mönkeburgstraße (Abschnitt zwischen dem Lebens­mittel­markt und der Kreuzung Mönkeburgstraße/Dorfstraße) eingegangen. Dieses ist in Kapitel 9.1 der Begründung wiedergegeben. Ihre Bedenken gegen die vorgesehene verkehrliche Anbindung des Plangebiets über die Mönkeburgstraße haben die Anwohner auch in der Sitzung des Bauausschusses am 11.02.2013 vorgetragen. Da die Straßen im Plan­ge­biet nicht nur der Erschließung des Baugebiets Nördlich Zilleweg dienen sollen, sondern weitere Baugebiete westlich des Ahrbergenwegs darüber angebunden werden sollen, wird zur Ermittlung der Auswirkungen dieser Erschließung derzeit eine verkehrsgutachterliche Beurteilung beauftragt (vgl. Kapitel 5.2.1 und 5.2.2 der Begründung).

Besonders hinzuweisen ist noch darauf, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanvor­ent­wurfs sowie der Planungsalternative von dem Geltungsbereich, für den am 16.10.2012 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, abweicht. Am nordwest­lichen Rand des Plan­ge­biets verbleibt nun eine dreieckige Teilfläche des Flurstücks 188/3 in der Größe von ca. 1.240 m² außerhalb des Geltungsbereichs.

Mit dem anliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans und der Planungsalternative können nun die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

 

Anlagen:

-   Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg“, Stand 21.05.2012.

-   Planungsalternative des Bebauungsplans Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg“, Stand 21.05.2012.

-   Vorentwurf der Begründung des Bebauungsplans Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg“, Stand 21.05.2012.

Zusätzlich zu den o.g. Anlagen stehen auf der Internetseite www.burgdorf.de im Bürger-/Rats­informationsportal zur Verfügung:

-   Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan „Nördlich Zilleweg“ der Stadt Burgdorf, Bonk-Maire-Hoppmann GbR im Auftrag der Stadt Burgdorf, Garbsen 2012.

-   Geotechnischer Bericht Schulbaufläche Mönkeburgstraße, ebeling umwelttechnik GmbH im Auftrag der Stadt Burgdorf, Wedemark 2009.