Einleitung

„Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union 2002 erst­mals eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Wie in der Folge auch das BImSchG (34. BImSchV) zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Um­ge­bungslärm zu vermeiden und zu vermindern.        
Dazu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

·         strategische Lärmkarten zu erstellen, 2007, 2012 und dann alle 5 Jahre [Zuständigkeit Land Niedersachsen und Eisenbahnbundesamt]

·         die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren [Zuständigkeit Land Niedersachsen und Stadt Burgdorf],

·         Aktionspläne aufzustellen [Zuständigkeit Stadt Burgdorf],         
wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung [Stadt Burgdorf] festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelt­ein­wir­kungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und

·         die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren [Zuständigkeit Stadt Burgdorf > Land Niedersachsen und Bund].

Unter strategischen Lärmkarten werden nicht nur "klassische Schallimmissionspläne" ver­stan­den, wie sie von 1985 bis 2002 in zirka 80 Kommunen Niedersachsens vom da­ma­ligen NLÖ [Niedersächsisches Landesamt für Ökologie] erstellt worden sind, sondern auch tabellarische Angaben z. B. zu Über­schrei­tungen relevanter Auslösewerte, die geschätzte Zahl der betroffenen Personen oder Ge­bäude“ (Auszug aus den Erläuterungen des Landes Niedersachsen, Gewerbe­aufsichtsamt Hildesheim zu den Lärm­kar­ten, Juni 2012).

 

Hauptverkehrsstraßen

Lärmkarten

Im Juli 2012 hat das Land Niedersachsen die Lärmkarten 2012 für Hauptverkehrsstraßen über den Internet­karten­dienst des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) bereitgestellt[1]. Ausdrucke für den Bereich Burg­dorf s. Anlage 1.

Die Berechnung der Lärmkarten erfolgte für ganz Niedersachsen mit Ausnahme der Ballungsräume durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (GAA-Hi). Es wurden keine Lärmmessungen durchgeführt. Grundlage der Berechnungen waren z.B. die folgenden Daten, die von ver­schiedenen Behörden bereitgestellt wurden:

·         Verkehrsmenge,

·         zulässige Höchstgeschwindigkeit,

·         vorhandene Lärmschutzbauwerke (nach Angaben des NLSTBV[2] und örtlicher Höheneinschätzung durch die Stadtplanungsabteilung),

·         Gebäudehöhen (dafür wurde das aus der Luftreinehalteplanung vorhandene Gebäudemodell durch die Stadtplanungsabteilung im näheren Umfeld der Hauptverkehrsstraßen fortgeschrieben),

·         kartografisches Höhenmodell des Landes.

Nach den Vorgaben des MU wurden in die Lärmkarten nur Bundes- und Landesstraßen einbezogen, die eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von > 7.250 Kfz/24h aufweisen. Kreis- und Gemeindestraßen wurden mit Ausnahme kurzer Lückenschlüsse nicht in die Berechnung einbezogen (auch nicht wenn die Verkehrsmenge > 7.250 Kfz/24h ist).

Im Gebiet der Stadt Burgdorf wurden folgende Straßenabschnitte (mit folgenden Verkehrsmengen) berücksichtigt:

·         B 3 nördlich Kreuzung Ehlershausen (15.696 Kfz/24h3)
B 3 südlich Ehlershausen bis Schillerslage (18.624 Kfz/24h3),
B 3 südlich Schillerslage bis B 188 (18.448 Kfz/24h3),
B 3 südlich B 188 bis A 37 (23.036 Kfz/24h3),
A 37 (32.072 Kfz/24h[3]).

·         B 188 westlich B 3 bis Burgdorf West (B 443) (17.402 Kfz/24h3),
B 188 Burgdorf West bis Burgdorf Nord (V. d. Celler Tor) (17.333 Kfz/24h3),
B 188 Burgdorf Nord bis Burgdorf Mitte (Sorgenser Str./L311) (13.023 Kfz/24h3),
B 188 Burgdorf Mitte bis Burgdorf Ost (Gewerbegebiete Hülptingsen) (12.769 Kfz/24h3),
B 188 westlich Burgdorf Ost (9.769 Kfz/24h3).

·         B 443 südlich B 188 bis Weserstraße (8.064 Kfz/24h3),
B 443 Schillerslager Landstraße südlich Weserstraße bis Dorfstraße (10.396 Kfz/24h[4]),
B 443 südlich Dorfstraße (12.988 Kfz/24h3).

·         L 412 südlich B188 (Sorgenser Straße) bis V. d. Celler Tor (6.966 Kfz/24h3),
L 412 V. d. Celler Tor, Kl. Brückendamm, Immenser Straße bis Kreuzung Ostlandring (12.984 Kfz/24h)[5].

Voraussichtlich Ende 2012 will das GAA-Hi die jetzt erstellten Umgebungs­lärm­be­rech­nungen[6] durch weitere Lärmberechnungen nach der RLS 90[7] ergänzen. Dann sollen für den Bereich der Stadt Burgdorf auch folgende Straßenzüge berücksichtigt werden:

·         Dorfstraße - Hochbrücke - Bahnhofstraße - Theodorstraße - Gartenstraße,

·         Sprengelstraße.

Die jetzt vorgelegte kartografische Darstellung der Lärmpegel wird ergänzt durch eine ebenfalls vom MU/GAA-Hi bereitgestellte tabellarische Abschätzung der lärmbelasteten Anwohner (Belastetenstatistik)[8]. Ausdruck der Tabelle für Burgdorf s. Anlage 2.

Sowohl bei den Lärmkarten wie bei der Belastetenstatistik ist zu beachten, dass es sich um eine Abschätzung handelt. So wurde z.B. in der Belastetenstatistik die Anzahl der belasteten Menschen jeweils auf Einhundert auf-/abgerundet. Konkrete Ansprüche auf Lärm­schutz­maß­nah­men können weder aus der Karte noch aus der Belastetenstatistik abgeleitet werden.

Für die weitere Bearbeitung hat das GAA-Hi der Stadt Burgdorf die Lärmkarten und wei­tere Informationen auch als GIS[9]-Datensatz zur Verfügung gestellt. Damit kann in den nächsten Wochen durch die Stadtplanungsabteilung eine Überprüfung der Lärm­karten erfolgen und es können die Bereiche identifiziert werden, in denen die mit höheren Lärm­pegeln belasteten Menschen/Wohngebäude (vgl. Belastetenstatistik) vorhanden sind.

Lärmaktionsplanung

Die Identifikation dieser besonders von Lärm betroffenen Bereiche ist bereits der erste Schritt zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans. Im Weiteren wird dann zu entscheiden sein, ob Lärmschutzmaßnahmen geplant werden sollen.

Im Rahmen der kommunalen Lärmaktionsplanung können auf der Grundlage des § 47d BImSchG i.V.m. der Richtlinie 2002/49/EG auch ‘ruhige Gebiete‘ festgelegt werden, s. dazu weitere Informationen in der Anlage 3.

Abgeschlossen sein soll die Aufstellung der Lärmaktionspläne bis zum 18.07.2013 (§ 47d BImSchG).

 

Hauptflughäfen

Gleichzeitig mit den Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen haben MU/GAA-Hi auch Lärmkarten für die Hauptflughäfen in Niedersachsen vorgelegt. Von Fluglärm ist das Gebiet der Stadt Burgdorf demnach nicht betroffen, s. Anlage 4.

 

Haupteisenbahnstrecken

Im Juni d.J. hat das MU darüber informiert, dass die vom Eisenbahnbundesamt zu erstellenden Lärmkarten frühestens Anfang 2014 den Kommunen zur Verfügung gestellt werden können.

Für den durch Burgdorf verlaufenden Streckenabschnitt wurden zur 1. Stufe der Lärm­min­de­rungsplanung in den Jahren 2008/2009 vom Eisenbahnbundesamt zunächst keine Lärmkarten berechnet. Dieses wurde aber 2010 nachgeholt und die Karten sowie eine Belastetenstatistik über den Internet-Kartenservice des Eisenbahnbundesamtes bereitgestellt[10], Ausdrucke s. Anlage 5.

 

 

 

 

 

Anlagen

1.   Straßen-Lärmkarten[11], Ausdrucke 27.08.2012

2.   Straßen Belastetenstatistik, Ausdruck 27.08.2012

3.   LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung, Ausschnitt Ruhige Gebiete

4.   Flughafen-Lärmkarten11, Ausdrucke 27.08.2012

5.   Eisenbahn-Lärmkarten11 und Belastetenstatistik, Ausdrucke 13.09.2012



[2] Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr

[3] Quelle: NLSTBV (Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr)

[4] Quelle: Verkehrszählungen Stadt Burgdorf 2010/2008

[5] Quelle: Verkehrszählung Stadt Burgdorf 2011

[6] nach der ‘Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen‘ (VBUS)

[7] nach der ‘Richtlinie für Lärmschutz an Straßen‘ (RLS 90)

[9] Geoinformationssystem

[10] http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/

[11] Lämindex Day, Evening, Night (L DEN) und Lärmindex Night (L Night)