- Beschluss Entwurf und Entwurfsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB)
Bezug: BV 2023 0574
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Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 67. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 12.10.2023) wird zugestimmt.
Die Planänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Stadt plant im Ortsteil Schillerslage ein neues kleines Baugebiet. Hierfür stellt sie den Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ auf.
Parallel ist der bestehende Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf zu ändern.
Einen entsprechenden Beschluss hatte der Verwaltungsausschuss bereits am 10.10.2023 gefasst. Hierzu und zu den weiteren Hintergründen wird auf die Bezugsvorlage BV 2023 0574 sowie zusätzlich auf die Beschlussvorlage BV 2023 0573 verwiesen.
Da die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte 67. Änderung des Flächennutzungsplans nicht berührt werden, wendet die Stadt das vereinfachte Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB an, d.h. die ansonsten üblichen frühzeitigen Beteiligungsverfahren entfallen.
Der anliegende Entwurf für die 67. Änderung sieht die Änderung der Flächendarstellung im Änderungsbereich von „landwirtschaftlicher Fläche“ in „Wohnbaufläche“ vor. Die weitere Feindifferenzierung (Verkehrsflächen, ökologische Ausgleichsflächen) erfolgt dann im Bebauungsplan 4-07 „Hornweg“.
Anhang:
- 67. Änderung des Flächennutzungsplans, Entwurf (Stand 12.10.2023)
- Begründung zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans, Entwurf (Stand 12.10.2023) mit
Anlage 1: Begründung der Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB
Anlage 2: Kurzübersicht über die wesentlichen Aussagen des landschaftsplanerischen Fachbeitrags zum Flächennutzungsplan Burgdorf (Juni 2014)
Anlage 3: Kurzbericht Klimaschutz und Wärmeplanung
(Pollehn)