- Einleitung des Verfahrens nach § 2 Abs. 1 BauGB
Bezug: BV 2023 0573
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Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans soll eingeleitet
werden (Einleitungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB). Ziel ist die Abrundung des
nördlichen Ortsrandes von Schillerslage durch Wohnbebauung.
Der geplante Geltungsbereich 67. Flächennutzungsplanänderung umfasst die
in der Anlage umgrenzten Flächen.
Sofern das Verfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) nicht
zum Einsatz kommen kann, wird die Verwaltung aufgefordert, mit dem noch zu
erstellenden neuen Vorentwurf der 67. Flächennutzungsplanänderung die
frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und
diesen Vorentwurf den politischen Gremien im Nachgang zur Kenntnis zu geben.
Sachverhalt und Begründung:
Zum grundsätzlichen Sachverhalt wird auf die Bezugsvorlage BV 2023 0573 (erneuter Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 4-07 „Hornweg“) verwiesen.
Die Verwaltung klärt aktuell mit der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Region Hannover, ob die geplante 67. Änderung des Flächennutzungsplans im so genannten vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann, weil nach Ansicht der Stadt durch die Änderung nicht die Grundzüge der Planung berührt werden.
In diesem Falle entfielen die ansonsten erforderliche frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.
Das Verfahren würde dann voraussichtlich im November 2023 mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beginnen.
Anlagen:
67. Änderung des Flächennutzungsplans: Geltungsbereich, derzeitige und geplante neue Darstellung im Flächennutzungsplan
(Pollehn)