- Feststellungsbeschluss
Bezug: BV 2023 0624 (Beschluss Entwurf und Entwurfsbeteiligung)
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Beschlussvorschlag:
1.
Die
Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren zur 67.
Flächennutzungsplanänderung, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 6
wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
a.
der in
der Zeit vom 27.11.2023 bis 03.01.2024 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
b.
der mit
Schreiben vom 17.11.2023 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die in der Begründung beschriebenen
Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
(Feststellungsbeschluss siehe
nächste Seite)
2.
Feststellungsbeschluss:
Die 67. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der Fassung vom 10.01.2024
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren beschlossen.
Der
Flächennutzungsplanänderung wird die Planbegründung in der Fassung vom
10.01.2024 beigefügt
Sachverhalt und Begründung:
Die Stadt plant im Ortsteil Schillerslage ein neues kleines Baugebiet. Hierfür stellt sie den Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ auf. Parallel ist der bestehende Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf zu ändern (vorliegende 67. Änderung).
Da die Grundzüge der Planung durch die 67. Änderung des Flächennutzungsplans nicht berührt werden, hat die Stadt das vereinfachte Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB angewandt, d.h. die ansonsten üblichen frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind entfallen.
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses am 14.11.2023 wurde vom 27.11.2023 bis 03.01.2024 der Entwurf zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans im Internet veröffentlicht und zugleich öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 17.11.2023 mit der Bitte um Stellungnahme bis 03.01.2024.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in Kapitel 6.3 der Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen.
Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte oder sonstige Erkenntnisse machen keine Änderungen der 67. Flächennutzungsplanänderung im Vergleich zur Entwurfsfassung erforderlich. Es wurde lediglich die anliegende Begründung an einigen Stellen angepasst; diese Anpassungen sind rot gedruckt.
Somit kann der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Im Anschluss ist die Flächennutzungsplanänderung dann gemäß § 6 BauGB der Region Hannover zur Genehmigung vorzulegen.
Anhang:
- 67. Änderung des Flächennutzungsplans, Entwurf (Stand 10.01.2024)
- Begründung zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans, Entwurf (Stand 10.01.2024) mit
Anlage 1: Begründung der Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB
Anlage 2: Kurzübersicht über die wesentlichen Aussagen des landschaftsplanerischen Fachbeitrags zum Flächennutzungsplan Burgdorf (Juni 2014)
Anlage 3: Kurzbericht Klimaschutz und Wärmeplanung
(Pollehn)