Betreff
Umgestaltung Ortsdurchfahrt Heeßel
Vorlage
2010 0789
Aktenzeichen
642-60-232
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

7.500,00/21.000,00 €

54100.421201

Laufende Kosten:

150,00/400,00

54100.421201

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 


Beschlussvorschlag:

 

zu a)   Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt von der Vorlage Nr. 2010 0789 Kenntnis und schließt sich der Beschlussempfehlung zu b) 1.-3. an.

zu b)   Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Nr. 2010 0789 Kenntnis und beschließt:

1.      Die Ortsdurchfahrt Heeßel wie in der Vorlage dargestellt durch die Region Hannover umgestalten zu lassen.

2.      Im Bereich des Feuerwehrhauses

I.   die Variante a): Vorziehen der Bordanlage und Schaffung eines kleinen Platzes sowie Begrünung des westlichen Bereiches umzusetzen

oder

II.  die Variante b): Belassen der Einfahrt wie bisher und Begrünung des westlichen Bereiches umzusetzen.

3.   Dem Rat zu empfehlen, den Haushaltsansatz des Produktkontos 54100.421201 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze, Bordsteinabsenkungen) je nach Variante um 7.500,00 bzw. 21.000,00 € für das Haushaltsjahr 2011 zu erhöhen.

4.   Die anliegende Vereinbarung im Sinne des Beschlusses zu 1. und 2. abzuschließen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1 Allgemeines

 

Mit Inbetriebnahme der B 188 n sollten die Verkehrsmengen in der Ortsdurchfahrt Heeßel deutlich auf ca. 2.000 Kfz/24 h zurückgehen. Derzeit ist immer noch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen (ca. 11.000 Kfz/24 h) zu beobachten. Daher wird ein Rückbau und eine Verbesserung der Verkehrssicherung innerhalb der Ortsdurchfahrt durch einfache bauliche Maßnahmen angestrebt.

 

Nach Inbetriebnahme der B 188 n ist die alte B 188 zwischen der B 443 und der Anschlussstelle Beinhorn in die Baulast der Region Hannover als K 112 übergegangen.

 

Seitens der Region Hannover ist vorgesehen, die Dorfstraße innerhalb der Ortsdurchfahrt Heeßel in 2011 zurückzubauen und hierfür den Auftrag Ende 2010 zu erteilen. Die Planungen stehen auch im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau des Feuerwehrhauses in Heeßel. Im Bereich des Feuerwehrhauses sollen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum geschaffen werden. Diese könnten im Zuge der Umgestaltungen der Region baulich angelegt werden.

 

Bereits in den Jahren 2004/2005 wurde eine Planung für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt erarbeitet. Die Planungen wurden damals nicht weiter verfolgt, weil Behinderungen für die Landwirtschaft befürchtetet wurden.

 

Die damaligen Planungen wurden nun überarbeitet und an die Bedürfnisse der Landwirtschaft angepasst.

 

 

2 Heutige Situation

 

Die Ortsdurchfahrt ist durch die Ausgestaltung der Verkehrsanlagen geprägt. Die gute Qualität der angrenzenden dorftypischen Randnutzungen wird dadurch nur wenig wahrgenommen. Als problematisch ist insbesondere die Gestaltung der Fahrbahn anzusehen, die sich als weitestgehend geradliniges, zügig befahrbares Band ohne Strukturierung durch den Ort hindurchzieht und zu vergleichsweise hohen Kfz-Geschwindigkeiten verleitet.

 

Die Ortseingänge sind nicht gestaltet. Für Autofahrer gibt es weder bauliche noch optische Hinweise darauf, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren.

 

Die Bedingungen für den Radverkehr sind als unzureichend zu bezeichnen. Die Breiten der Gehwege und Radverkehrsanlagen entsprechen in weiten Teilen nicht den Anforderungen an benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen gemäß Straßenverkehrsordnung. Insbesondere auf der Südseite ist die Radverkehrsführung in weiten Bereichen (teilweise nur Gehweg Radfahrer frei und Breiten von z.T. unter 1,20 m) als nicht vertretbar und stellenweise gefährlich einzustufen. Das gilt auch für den gegenläufig freigegebenen Radweg auf der Nordseite, der durch die vielen einmündenden Straßen und Einfahrten (insbesondere an den Tankstellen) als Gefahrenquelle einzustufen ist.

 

 

3 Maßnahmen

 

3.1 Führung des Radverkehrs

 

Für die Konzeptplanung wurde zunächst die Führung des Radverkehrs in der Gesamtortschaft untersucht und bewertet. Ein innerörtliches linksseitiges Zulassen des Radverkehrs wirkt sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Eine innerörtliche Freigabe linksseitiger Radwege sollte nach der Straßenverkehrsordnung deshalb nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Diese liegen in der Ortsdurchfahrt nicht vor. Die geplanten Maßnahmen sehen eine Richtungstrennung des Radverkehrs vor. Die Benutzungspflicht des Radweges auf der Nordseite in Richtung Osten (Burgdorf) soll aufgehoben werden.

 

Ab der Ampelanlage am Sportplatz SV Heeßel wird der Zweirichtungsradweg aufgehoben. Es besteht keine Pflicht mehr den nördlichen Radweg in Gegenrichtung Richtung Burgdorf zu benutzen. In östlicher Fahrtrichtung können die Radfahrer zukünftig auf der Südseite fahren. Zunächst wird, wie bisher auch schon möglich, der südliche Fußweg bis zur Einmündung Moormühlenweg benutzt.

 

Ab der Einmündung Moormühlenweg soll ein Radschutzstreifen in der Fahrbahn auf der Südseite markiert werden. Dieser verläuft auf der Fahrbahn in einer Breite von 1,80 m ab Moormühlenweg bis zur Höhe des Hauses Dorfstraße Nr. 26.

Im Bereich der Ortsmitte zwischen Moormühlenweg und Feuerwehr ist durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h der Radverkehr ohne weitere Hilfsmaßnahmen in der Fahrbahn zu führen.

Östlich der Feuerwehr, ungefähr auf Höhe des Hauses Dorfstraße Nr. 12, beginnt der Schutzstreifen auf der Südseite wieder und wird bis östlich des Ahrbergenweges geführt (siehe Plan 2 und 3). Dort kann im Schutz einer Aufstellfläche auf den benutzungspflichtigen nördlich gelegenen Radweg Richtung Burgdorf gewechselt werden.

 

Trotz der Einrichtung der Schutzstreifens für Radfahrer auf der Südseite, kann auch zukünftig weiterhin der nördliche Fußweg gegenläufig Richtung Burgdorf genutzt werden. Es besteht jedoch keine Benutzungspflicht mehr.

 

Die Regelfahrbahnbreite beträgt 6,20 m.

 

3.2 Weitere Maßnahmen

 

Bei allen im folgenden dargestellten Maßnahmen beträgt die verbleibende Fahrbahnbreite 6,20 m.

 

3.2.1 Westliche Ortseingangssituation

 

Vorgesehen ist der Rückbau der Fahrbahndecke durch ein Anschneiden der bituminösen Fahrbahndecke sowie die Begrünung der rückgebauten Fläche auf der Südseite. Im weiteren Verlauf soll der Gehweg verbreitert und die Anlage eines Buskaps an der vorhandenen Haltestelle umgesetzt werden (siehe Lageplan 1). Die im Plan optional dargestellte Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h westlich des Ortschildes Heeßel ist gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht möglich.

 

3.2.2 Ampelanlage am Sportplatz

 

Die Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 6,20 m erfolgt über ein beidseitiges Verengen.

Auf der Nordseite wird die dortige Bushaltestelle zum Buskap umgebaut. Auf der Südseite wird die Fahrbahn angeschnitten und die Fläche begrünt (siehe Lageplan 1)

 

3.2.3 Einmündung Moormühlenweg

 

Vorgesehen ist ein Anschneiden der Fahrbahn im Bereich vor der vorhandenen Einmündung und deren Begrünung. Im Schutz dieser Maßnahme wird der kombinierte Geh- und Radweg getrennt als Radweg in die Fahrbahn hineingeführt und ein Schutzstreifen markiert (siehe Lageplan 2). Im Plan ist optional für diesen Bereich Tempo 30 ausgewiesen. Die Notwendigkeit zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 wird von der Polizei sowie der Straßenverkehrsbehörde an dieser Stelle nicht gesehen. Die Region Hannover will zunächst generell die Wirksamkeit der geplanten Umbaumaßnahmen hinsichtlich der Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten vor und nach der Baumaßnahme durch Geschwindigkeitsmessungen überprüfen und danach gegebenenfalls weitere Maßnahmen umsetzen.

 

3.2.4 Ortsmitte, Bushaltestelle und Feuerwehrhaus

 

Die vorhandenen Bushaltestellen werden als Buskap vorgezogen. Dadurch wird die Fahrbahn leicht verschwenkt. Die Geh- bzw. Geh- und Radwege auf beiden Seiten werden so geführt, dass der Verschwenk entfällt. Die dahinterliegenden Flächen werden als Grünflächen gestaltet. Auf der Südseite besteht, aufgrund der größeren zur Verfügung stehenden Fläche, die Möglichkeit, eine Sitzgelegenheit oder einen Gedenkstein aufzustellen.

Für die Bushaltestelle auf der Südseite ist die dortige Einfahrt zum Grundstück Dorfstraße Nr. 24 zu verlegen. Das wird nötig aufgrund der einzubauenden behindertengerechten Bordanlage. Die betroffenen Eigentümer haben zur geänderten Zufahrt Zustimmung signalisiert. Die weitere Planung wird mit den Eigentümern abgestimmt (siehe Lageplan 2).

 

Im Bereich der Feuerwehr sind zwei Varianten entwickelt worden:

 

Variante a): Im Bereich des östlichen Platzes am Feuerwehrhaus soll der Bord und die Rinne in die Fahrbahn verzogen werden. Es verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 6,20 m. Der gesamte Bereich erhält ein einheitliches Pflaster wie auf dem Feuerwehrgelände. Im Anschluss daran, werden östlich auf der Fahrbahn 7 Parkplätze markiert. Der Fahrradweg wird im Platzbereich farblich abgesetzt oder markiert.

Im westlichen Bereich wird parallel zum Radweg der Asphalt aufgeschnitten und die Flächen wie auf dem Feuerwehrgelände mit Rasen und Sträuchern begrünt (siehe Lageplan 4).

 

Variante b): Im Bereich des östlichen Platzes am Feuerwehrhaus bleiben Bord und Rinne bestehen. Östlich der Einfahrt werden 8 Parkplätze auf der Fahrbahn markiert.

Westlich der Einfahrt wird wie bei Variante a) die Fahrbahn angeschnitten und begrünt (siehe Lageplan 5).

 

Durch die Anlage der Buskaps, die Markierung der Parkplätze sowie das Schaffen der Grünstreifen wird die Fahrbahn auf 6,20 m eingeengt. Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h kann jedoch der Radverkehr ohne weitere Hilfsmaßnahmen in der Fahrbahn geführt werden. Das heißt der Radfahrstreifen entfällt in diesem Bereich. Östlich der Parkplätze beginnt der Radfahrstreifen erneut auf der Südseite (siehe Lageplan 2).

 

3.2.5 Bereich Ahrbergenweg

 

Der Schutzstreifen auf der Fahrbahn für Radfahrer soll östlich des Ahrbergenweges enden. Ab hier ist der nördlich gelegene benutzungspflichtige gegenläufige Rad- und Fußweg in Richtung Burgdorf zu nutzen. Dort und auf Höhe des Arbergenweges sollen Aufstellflächen entstehen, die eine Querung auf die nördliche Straßenseite erleichtern. Die Aufstellflächen sollen niveaugleich mit dem Fußweg ausgebildet werden. Durch die zusätzliche Anlage von Grünflächen auf der nördlichen Straßenseite entstehen zwei wechselseitige Einengungen, die zur Reduzierung der Geschwindigkeit beitragen und den Ortseingang markieren sollen (siehe Lageplan 3). Optional soll in diesem Bereich Tempo 30 angeordnet werden.

Die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde sehen jedoch für diesen Bereich ebenfalls keine Notwendigkeit die Geschwindigkeit zu reduzieren. Auch hier will die Region zunächst generell die Wirksamkeit der geplanten Umbaumaßnahmen hinsichtlich der Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten vor und nach der Baumaßnahme durch Geschwindigkeitsmessungen überprüfen und danach gegebenenfalls weitere Maßnahmen umsetzen.

 

 

4 Kosten

 

Die Stadt Burgdorf trägt die Kosten, die im Bereich des Feuerwehrhauses entstehen.

Für die Variante a) "mit Platz" entstehen Kosten in Höhe von rd. 21.000,00 Für die Variante b) "ohne Platz" Kosten von rd. 7.500,00 €. In diesem Jahr stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Zur Umsetzung der Planung ist es erforderlich der Region Hannover eine Zusage zu geben, dass die Stadt ihren Anteil an den Kosten trägt. Dies ist bei der Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2011 unter dem Produktkonto 54100.421201 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze, Bordsteinabsenkungen) zu berücksichtigen.

 

Die übrigen Maßnahmen werden finanziell von der Region Hannover getragen, insgesamt wird mit Kosten von rd. 150.000,00 € gerechnet.

 

Für die dargestellten Maßnahmen werden keine Anliegerbeiträge fällig.

 

 

5 Vereinbarung mit der Region Hannover

 

Für die Durchführung der Baumaßnahmen ist der Abschluss einer Vereinbarung mit der Region Hannover erforderlich, die die Zuordnung der Kosten, die Planung und Bauausführung sowie die Unterhaltungspflichten regelt (siehe Anlage 2).

 

 

6 Schlussbemerkungen

 

Das Protokoll der Einwohnerversammlung vom 30.08.2010 ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Lagepläne 1-5

Anlage 2: Entwurf Vereinbarung mit der Region Hannover (Seite 1-5)

Anlage 3: Protokoll der Einwohnerversammlung vom 30.08.2010 (Seite 1-4)