Betreff
Soforthilfe für Sportvereine und Kleingärtnervereine 2023
Vorlage
BV 2023 0527/1
Aktenzeichen
52.020.008-2014/001145
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

97.000,00 €

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Die Stadt Burgdorf verzichtet auch in 2023 und 2024 auf sämtliche Nutzungsentgelte, Gebühren, Mieten und Pachten von gemeinnützigen Burgdorfer Sportvereinen.

 

b)    Dem vorgelegten Entwurf (Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Unterstützung und Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes – "Soforthilfe für Sport- und Kleingärtnervereine in der Stadt Burgdorf 2023") wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine unverzüglich über die Möglichkeit einer Antragstellung zu unterrichten.

 

c)    Die Auszahlung gewährter Zuschüsse erfolgt zunächst aus den zur Verfügung stehenden Mitteln der jährlichen Sportförderung. Die benötigten Mittel werden nachträglich zusätzlich über den Nachtragshaushalt 2023 zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung der regulären Sportförderung 2023 erfolgt entsprechend nicht im Oktober 2023, sondern zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 über die Vorlage beraten und den Beschlussvorschlag zu a) konkretisiert. Nunmehr heißt es Sportvereine statt Vereine.

 

Mit dieser Änderung hat der Ausschuss bei drei Enthaltungen eine einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen.    

 

(Pollehn)