Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
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Einmalige Kosten: |
97.000,00 € |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
a)
Die Stadt
Burgdorf verzichtet auch in 2023 und 2024 auf sämtliche Nutzungsentgelte,
Gebühren, Mieten und Pachten von gemeinnützigen Burgdorfer Sportvereinen.
b)
Dem
vorgelegten Entwurf (Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung zur
Unterstützung und Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes – "Soforthilfe
für Sport- und Kleingärtnervereine in der Stadt Burgdorf 2023") wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine unverzüglich über die
Möglichkeit einer Antragstellung zu unterrichten.
c)
Die Auszahlung
gewährter Zuschüsse erfolgt zunächst aus den zur Verfügung stehenden Mitteln
der jährlichen Sportförderung. Die benötigten Mittel werden nachträglich
zusätzlich über den Nachtragshaushalt 2023 zur Verfügung gestellt. Die
Auszahlung der regulären Sportförderung 2023 erfolgt entsprechend nicht im
Oktober 2023, sondern zu einem späteren Zeitpunkt.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 über die Vorlage beraten und den Beschlussvorschlag zu a) konkretisiert. Nunmehr heißt es Sportvereine statt Vereine.
Mit dieser Änderung hat der Ausschuss bei drei Enthaltungen eine einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen.
(Pollehn)