Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie des Rates vom
18.10.2012 über Geschäfte der laufenden Verwaltung wird wie folgt ergänzt:
20.1. Der Bürgermeister
wird ermächtigt, Vergleiche im Personalbereich bis zur Höhe der nach dem
Kündigungsschutzgesetz bestehenden Abfindungshöhe zu treffen. Über entsprechend
anstehende Entscheidungen ist der Verwaltungsausschuss dem Grunde, nicht der
Höhe nach möglichst im Vorfeld zu informieren.
Sachverhalt und Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 über die Vorlage beraten. Es bestand Übereinstimmung, dass über anstehende Personalentscheidungen dem Grunde nach im Vorfeld und nicht erst im Nachgang seitens des Bürgermeisters informiert wird. Die Abfindungshöhe wird nicht thematisiert. Die Beschlussempfehlung wurde entsprechend ergänzt.
(Pollehn)