Betreff
Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes - 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
M 2023 0471
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.


 

Seit 2018 führt das Eisenbahn-Bundesamt gemäß entsprechender gesetzlicher Vorgaben alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch und wirkt zudem an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit.

 

Diesbezüglich und zu den allgemeinen Hintergründen wird hier auf die Bezugsvorlage M 2018 0475 der Stadtverwaltung vom 05.02.2018 verwiesen.

 

Im aktuellen Jahr 2023 wird ein neuer Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt hat hierfür am Montag, den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen gestartet. In den darauffolgenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis Montag, den 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. Über das Portal MITGestalten der Stadt Burgdorf ist eine Beteiligung ebenfalls möglich.

 

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

 

Zur Veranschaulichung ist in der Anlage der Fragebogen der online-Beteiligung wiedergegeben.

 

Die Stadt wird ggf. eine eigene Stellungnahme abgeben.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage: Fragebogen der online-Beteiligung (verkleinert, nur zur Veranschaulichung)

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)