Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Innenstadtkonzept - Beschluss nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB - Bezugsvorlage: 2010 0682 - Vorbereitung des Abschlussberichts -
Vorlage
2010 0765
Aktenzeichen
6115-1002
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.        Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burgdorf, die unter 3. aufgeführten Beschlüsse zu fassen.

 

 

2.   Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burgdorf, die unter 3. aufgeführten Beschlüsse zu fassen.

 

 

 

(Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Burgdorf siehe umseitig)

 

 

 

 

 

3.   Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt:

Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt die Aussagen des anliegenden Berichts „Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Innenstadtkonzept Burgdorf“ vom 28.07.2010 (Anhang 1) zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass

         die in Kapitel 4 genannten Leitlinien (1-3), Grundwerte, Hauptziele, Handlungsfelder und räumlichen Leitbilder,

         die in Kapitel 5 beschriebenen Stadtbereichskonzepte und deren gesamtstädtische Darstellung (Anhang 2) sowie

         das in Kapitel 6 dargelegte Innenstadtkonzept

die Grundlage für die künftige räumliche Entwicklung der Stadt Burgdorf in den nächsten 15 Jahren im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bilden.

Die Aussagen des „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts und Innenstadtkonzepts Burgdorf“ sollen als Basis für Abwägungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Klärung raumbedeutsamer Fragestellungen und raumbedeutsamer Einzelfallentscheidungen herangezogen werden.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Verwaltungssausschuss der Stadt Burgdorf hatte am 20.04.2010 beschlossen, dass die mit Bezugsvorlage 2010 0682 vorgestellten Ziele und Inhalte für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und für das Innenstadtkonzept (IK) die Basis für die endgültige Formulierung des Abschlussberichtes (Broschüre - Entwurf) darstellen sollen.

Dieser Entwurf liegt nun vor.

Mit dieser Vorlage wird der anliegende Bericht zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept und zum Innenstadtkonzept den politischen Gremien der Stadt Burgdorf abschließend zur Abstimmung gestellt.

Im Falle einer positiven Beschlussfassung stellen das so beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept und das Innenstadtkonzept die Basis für die künftige räumliche Entwicklung der Stadt Burgdorf in den nächsten 15 Jahren dar.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept und das Innenstadtkonzept Burgdorf sind als öffentlicher Belang im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB („Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepts...“) zu betrachten.

Insofern bilden beide Konzepte – wie von Beginn des Bearbeitungsprozesses an so geplant - die (inhaltliche und räumliche) Basis für die geplante Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf.

Sowohl das Integrierte Stadtentwicklungskonzept als auch das Innenstadtkonzept sind zudem eine wichtige Argumentationsgrundlage und Entscheidungshilfe für kommunales Handeln, wenn es um die Klärung von stadtplanerischen Einzelfallentscheidungen, aber auch die grundsätzlich räumlich-strategische Ausrichtung der Stadt Burgdorf geht.

 

 

Inhalt

1. Grundsätzliches: Zur Bedeutung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (Anhang 1, Kapitel 1 - 5). 2

2. Zur Bedeutung des Bevölkerungsziels 30.000 plus. 4

3. Zur Bedeutung von Leitlinien und Leitbildern. 6

4. Die Stadtbereichskonzepte und der Stadtentwicklungsplan. 8

5. Grundsätzliches: Zur Bedeutung des Innenstadtkonzeptes (Anhang 1, Kapitel 6)  10

6. Innenstadtkonzept - Einzelbeispiele. 11

7. Gesamtstädtische Darstellung der Stadtbereichskonzepte (Anhang 2) und Ausblick: 14

 


Grundsätzliches: Zur Bedeutung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (Anhang 1, Kapitel 1 - 5)

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept dient der Vorbereitung der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, aber – gerade auch vor dem Hintergrund des so genannten demografischen Wandels - der grundsätzlichen Positionierung Burgdorfs in Bezug auf viele raumbedeutsame Fragestellungen wie z.B.:

-                      Wird die Stadt Burgdorf wachsen, schrumpfen oder stagnieren? Will die Stadt wachsen, schrumpfen oder stagnieren? Hat sie überhaupt Einfluss darauf? Und, wenn ja, welchen?

-                      Neue Baugebiete oder nicht? Wenn ja, wo und wie viele? Oder doch lieber eine reine Innentwicklung?

-                      Wie und wo soll sich die Stadt (das Dorf, die Waldsiedlung...) entwickeln? Wie und wo soll sich die Landschaft entwickeln? Was ist das (räumliche) Profil Burgdorfs und wie kann es (durch räumliche Planung) gestärkt werden?

-                      Oder konkret: Braucht die Stadt kurzfristig die Südostumfahrung? Was bringt sie, was verhindert sie? Wie steht es mit den aktuellen Überlegungen zur Entwicklung der Kiesteiche in Heeßel oder mit der Entwicklung der Flächen zwischen Hülptingsen und dem Gewerbegebiet?

-                      Wie kann die Burgdorfer Innenstadt als attraktiver Standort für Einzelhandel, für Wohnen und Gastronomie erhalten und gestärkt werden?

Um all diese Fragen fachlich fundiert beantworten zu können und in den nächsten 15 Jahren eine verlässliche Grundlage für Bürgerinnen und Bürger, die politischen Entscheider, aber auch die Planer zu bieten, hat die Stadt Burgdorf das Büro Ackers Partner Städtebau (Name bisher: Städtebau Professor Ackers) in Braunschweig beauftragt, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Burgdorf zu erstellen.

Das Büro verfolgt dabei einen qualitativ inhaltlichen Ansatz, der von „herkömmlichen“ quantitativen Ansätzen abweicht. Ausgangspunkt aller planerischen Überlegungen ist bei einem qualitativ-inhaltlichen Ansatz die Analyse der räumlich-strukturellen Merkmale und der Qualitäten Burgdorfs und seiner Ortsteile. Im Mittelpunkt künftiger Planungen steht daher die Frage, wie diese ermittelten Qualitäten künftig erhalten oder gestärkt werden können.

Dieser Entwurfsansatz wird nachfolgend näher erläutert.

Die Bedeutung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und des Innenstadtkonzeptes darf weder über– noch unterschätzt werden: Einerseits stellen die Konzepte einen stabilen, verbindlichen und belastbaren Rahmen für die grundsätzliche Ausrichtung der räumlichen Planung der Stadt Burgdorf in den nächsten 15 Jahren dar. Andererseits sind sie flexibel genug, um auf nicht vorhersehbare Entwicklungen oder spezielle Einzelfälle angemessen reagieren zu können.

Insofern machen das Integrierte Stadtentwicklungskonzept und das Innenstadtkonzept weitere Überlegungen oder die Entwicklung ganz neuer Ideen nicht überflüssig. Auch stellen sie keinen Katalog abzuarbeitender Einzelmaßnahmen dar, nach deren Umsetzung alle bestehenden Herausforderungen bewältigt worden sind. Vielmehr bieten sie die Basis, die räumliche Zukunft Burgdorfs in den nächsten 15 Jahren aktiv zu gestalten.

 

 

 


Zur Bedeutung des Bevölkerungsziels 30.000 plus

Trendprognosen sind kein Schicksal!

Für die Region Hannover und auch für die Stadt Burgdorf werden für die nächsten Jahre stagnierende (bzw. sogar leicht rück­läufige) Einwohnerzahlen prognostiziert.

In der öffentlichen Diskussion gewinnt man immer wieder den Eindruck, man sei diesem Prozess hilflos ausgeliefert. Sicher­lich führt der so genannte demografische Wandel dazu, dass die Bevölkerung in Deutsch­land „weniger, älter und bunter“ wird.

Aber für Ballungsräume wie die Region Hannover (und Burgdorf befindet sich in diesem Ballungsraum) gilt dies (zunächst) nur abgeschwächt. In der Folge ergibt sich die Chance, wenn nicht sogar die Verpflichtung, diesen Prozess aktiv zu gestalten.

Welche negativen Folgen ein Bevölkerungsrückgang für eine Stadt wie Burgdorf hätte, ist obenstehender Abbildung zu entnehmen (aus: Bezugs­vorlage 2010 0862, Anhang 2, Folie 48).

Aus diesem Grund gilt für Burgdorf das Ziel, so lange wie möglich die bestehende Einwohnerzahl (ca. 30.000 Einwohner) zu erhalten.

Keine wachsende Bevölkerung – keine Neubaugebiete?

Aber selbst bei stagnierenden Einwohnerzahlen braucht Burgdorf die Möglichkeit, in den nächsten Jahren das eine oder andere Baugebiet zu ent­wickeln.

Denn seit Jahrzehnten wächst in der Bundesrepublik die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner: 1950 waren noch 14 qm Wohnfläche pro Person zu verzeichnen, aktuell sind es 42 qm (Burgdorf: 45,6 qm). Dies bedeutet, dass auf ein und derselben Fläche eines Stadtgebiets nur noch ein Drittel der Bevölkerung lebt. Oder andersherum: Um über dieselbe Bevölkerungszahl wie 1950 zu verfügen, muss das Dreifache der Fläche bereitgehalten werden.

 

 

(Bilddarstellungen rechts: siehe Bezugsvorlage 2010 0862, Anhang 2).

 

 

 

Seit zwanzig Jahren wird spekuliert, das Ende des individuellen Wohnflächenwachstums sei demnächst erreicht. Ein Ende des Trends ist aber immer noch nicht abzusehen. Solange dieser Trend nicht gestoppt ist, wird zusätzliche Wohnfläche benötigt, allein um die bestehende Einwohnerzahl zu halten. Und es stellt sich die Frage, ob diese neuen Wohnflächen allein im Innenbereich und allein durch Nachverdichtung realisiert werden können oder sollten.

Reine Innenentwicklung?

Denn wie die Ausführungen des anliegenden Berichts z.B. auf Seite 93 erkennen lassen, kommt manchen potentiellen Nachverdichtungsflächen im Innenbereich eine so hohe Bedeutung für die wohnungsnahe Erholung zu, dass eine Bebauung dieser Flächen nicht empfehlenswert wäre.

Allerdings ist auch nicht bei jeder potentiellen Neubaufläche am Siedlungsrand eine bauliche Entwicklung zu empfehlen, etwa weil wichtige Naherholungsflächen verloren gingen oder weil wichtige Standortfaktoren Burgdorfs nicht ausreichend zur Geltung kämen, schlimmstenfalls sogar zerstört würden.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept hilft daher, räumlich sinnvolle Standorte auch für eine weitere Außenentwicklung zu finden, auf denen die Stärken und Potentiale der Stadt nicht verbaut werden, sondern die optimal entwickelt werden können und Burgdorfs Lagegunst ausnutzen.

 


Zur Bedeutung von Leitlinien und Leitbildern

 

Leitbilder sind wichtig!

Um für die künftige räumliche und planerische Entwicklung in Burgdorf in den nächsten 15 Jahren verlässliche und nachhaltige Aussagen treffen zu können, ist es wichtig, sich zunächst auf das zu besinnen, was diese Stadt, ihre Dörfer und die sie umgebende  Landschaft ausmacht.

Denn nur ein Konzept, das zu Burgdorf „passt“, ist in der Lage, die Stärken der Stadt weiter auszubauen. Hierfür ist es sinnvoll, zunächst die Stärken und Schwächen Burgdorfs zu ermitteln und daraus abgeleitet allgemein gefasste Entwicklungsleitlinien und räumliche Leitbilder zu erarbeiten.

Nur wenn Einigkeit darüber besteht, dass die erarbeiteten Leitbilder und Leitlinien „stimmen“, kann dann im nächsten Schritt die daraus abzuleitende räumliche Planung konkretisiert werden.

Die räumliche Zukunft Burgdorfs

Abgestimmte Leitbilder und Leitlinien  sind also die Basis für die Stadtplaner, um die räumliche Zukunft Burgdorfs weiterzudenken. Sie können auch herangezogen werden, wenn – zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesehene - Entwicklungen eintreten oder Projekte von Investoren an die Stadt heran­getragen werden, die Auswirkungen auf die räumliche Struktur Burgdorfs haben. Sie können auch als Argumentation­shilfe dienen, wenn im Einzelfall Aussagen der Stadtbereichskonzepte modifiziert werden müssen oder sollen (s.a. unter 4. dieser Vorlage).

Daher ist es wichtig, dass insbesondere über die nebenstehenden Leitlinien und Hauptziele ein breiter politischer Konsens besteht. (s.a. anliegenden Bericht, Seiten 40 ff).

 

(aus: Bezugs­vorlage 2010 0862, Anhang 2, Folie 27).

Das Wichtigste zu Thema „Künftige Stadtentwicklung“

Konkret führt die Verfolgung des Hauptziels „30.000 plus“ und des Handlungsfelds „Burgdorf als attraktiven Wohnstandort profilieren“ dazu, das bislang in Burgdorf verfolgte Siedlungsmodell von ringförmigen Stadterweiterungen zu modifizieren. Denn der Erhaltung bestehender und der Schaffung neuer hochwertiger Wohnlagen kommt in Zukunft eine noch stärkere Bedeutung zu als bisher. In der Folge sieht das nun verfolgte Siedlungsmodell kammerartige Stadterweiterungen vor („Landschaftsfinger“ ragen in die Stadt, „Stadtfinger“ in die Landschaft).

 

(ausführlich siehe Anhang 1, Seite 98).


Die Stadtbereichskonzepte und der Stadtentwicklungsplan


Für die einzelnen Stadtbereiche werden – basierend auf den zuvor entwickelten Leitbildern und Leitlinien – detaillierte Konzepte entwickelt, die in ihrer Gesamtheit den Stadtentwicklungsplan (Anhang 2) bilden und nachfolgend an Einzelbeispielen hinsichtlich ihrer Bedeutung näher erläutert werden sollen.

 

Einzelbeispiel -  Konzept Stadtbereich Süd:

 

Das Stadtbereichskonzept Süd sieht drei größere Erweiterungsmöglichkeiten im Südosten vor. Wichtigste Entwicklungsaussage ist hier die Umsetzung des neuen kammerartigen Siedlungserweiterungsmodells der Stadt, indem zwischen den einzelnen Siedlungsflächen Freiräume erhalten bleiben.

Das bevorzugte Entwicklungsmodell ist nebenstehend abgebildet: Zwischen Du­derstädter Weg und Schwüblingser Weg „schiebt“ sich ein freizuhaltender (Kultur-) Landschaftsraum, um auf diese Weise die Siedlungsränder und damit die bevorzugten Wohnlagen zu maximieren.

Um jedoch nicht auf bestimmte Flächen zwingend angewiesen zu sein, steht ein weiteres Entwicklungsmodell zur Diskussion, welches den Bereich zwischen Schwüblingser Weg und Peiner Weg freihält und als Ausgleich für den weggefallenen „Landschaftsfinger südlich des Duderstädter Wegs einen breiteren Grünzug vorsieht. Dieses Modell wird nicht favorisiert, stellt aber eine mögliche Variante dar, falls bestimmte „Schlüsselflächen“ nicht verfügbar sein sollten.

Dieses Beispiel zeigt also, dass im Einzelfall Aussagen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts modifiziert werden können, wenn es denn gute Gründe gibt (z.B. Nicht-Verfügbarkeit von Flächen) und der „Geist“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (in diesem Fall grüne „Landschaftsfinger“, die in den Siedlungsraum ragen) gewahrt bleibt.

 

(aus: Bezugs­vorlage 2010 0862, Anhang 3, Folie 112)

(aus: Bezugs­vorlage 2010 0862, Anhang 3, Folie 109)

 


Einzelbeispiel - „Weg an der Aue“:                                                                            

 

Die dargestellten Wegeverbindungen verdeutlichen das grundsätzliche Ziel des Integrierten Stadtentwicklungs­konzepts, die Burgdorfer Aue als verbindendes Band lokal zwischen einzelnen Burgdorfer Siedlungsbestandteilen (Südstadt, Hülptingsen, Dachtmissen, Weferlingsen) und der Landschaft, aber auch regional (Lehrte – Burgdorf – Uetze-Hänigsen) stärker zu thematisieren.

Die dargestellte Wegeverbindung bedeutet nicht, dass an jeder Stelle der Aue ein Weg in unmittelbarer Nähe parallel zum Fluss geführt werden kann, soll oder muss.

Die Darstellung dient lediglich als grafische Verdeutlichung des oben dargestellten grundsätzlichen Zieles. Es muss eine enge Abstimmung mit den Belangen des Naturschutzes erfolgen.

 

 

 

 

(Ausschnitt aus Anhang 1, Plan Seite 125)

 



 

Grundsätzliches: Zur Bedeutung des Innenstadtkonzeptes (Anhang 1, Kapitel 6)

 

In der Stadtmitte treffen alle Wünsche aufeinander...

Die Innenstadt Burgdorfs als „gute Stube“ und zentraler Identifikationspunkt verdient natürlich eine gesonderte Betrachtung. Das dazu erarbeitete eigenständige Innenstadtkonzept wird jedoch inhaltlich mit den Aussagen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes verzahnt.

Im Vordergrund steht die Frage, auf welche Weise die Chancen, die sich mit der Verlagerung des Durchgangsverkehrs aufgrund der fertiggestellten Umfahrung ergeben, optimal ausgenutzt werden können, um die Attraktivität der Innenstadt für den Einzelhandel und die Gastronomie, aber auch für das Wohnen zu steigern und so der historischen Stadtmitte Burgdorfs ein besonderes Flair zu verleihen.

Auch hier gilt es zunächst, die wesentlichen Merkmale und Stärken der Innenstadt herauszuarbeiten – wie zum Beispiel das historische Stadtbild und den hochwertigen Einzelhandel. Auf dieser Basis werden dann vom beauftragten Büro teilweise Schlüsselprojekte für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Attraktivität unserer Innenstadt entwickelt.

 

Innenstadtkonzept - Einzelbeispiele


Einzelbeispiel - Entwicklungsmöglichkeiten Spittaplatz:

Die Seiten 174 ff des anliegenden Berichts beschreiben die aus Sicht des Büros Ackers Partner Städtebau denkbaren Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Spittaplatz / Schloss und stellen diese denkbaren Entwicklungsmöglichkeiten den Aussagen aus dem bisherigen Erarbeitungsverfahren (z.B. Bürgerbeteiligung) gegenüber, was letztendlich zum Ausschluss der baulichen Variante C führt.

Gleichwohl bedeuten die Ausführungen nicht, dass auf jeden Fall eine der verbliebenen Varianten umgesetzt werden muss; vielmehr empfiehlt das beauftrage Büro Ackers Partner Städtebau einen mehrstufigen Prozess einzuleiten, in dessen Verlauf die Diskussionsgrundlagen erweitert werden sollen (z.B. durch Wettbewerbsergebnisse), damit qualifizierter über mögliche bauliche Maßnahmen beraten und entschieden werden kann. Falls mittelfristig jedoch keine der Varianten umgesetzt werden kann oder soll, ist in jedem Fall eine (landschaftsplanerische) Aufwertung der rückwärtigen Bereiche des Schlosses vorzusehen.

(aus: Anhang 1, Seite 176)


Einzelbeispiel - Mögliche Verlegung des Wochenmarktes

Eine attraktive Innenstadt – und insbesondere die Haupteinkaufsstraße - benötigt eine angenehme Atmosphäre und ein besonderes Flair. Mit der Fertigstellung der Nordumfahrung sind bereits wichtige Voraussetzungen hierfür erfüllt worden. Nun geht es darum, eine atmosphärische Aufwertung dieses Bereichs zu erreichen. Eine Ansatz hierfür kann eine Verlegung des Marktes vom Schützenplatz auf den Spittaplatz (und / oder die Markstraße selbst) sein. Denn in zahlreichen Städten ist ein Markt inmitten der Innenstadt ein wichtiger Frequenzbringer und atmosphärischer Faktor geworden. Und an seinem bisherigen Standort auf dem Schützenplatz bleibt der Burgdorfer Markt bislang unter seinen Möglichkeiten.

Für den Fall einer möglichen Marktverlegung hat die Stadtplanungsabteilung als unverbindliche Visualisierung erste Aufstellmöglichkeiten auf dem Spittaplatz und in der Markstraße angefertigt. Weitere können folgen, ohne dass hierbei schon eine Festlegung über das „ob“ oder „wie“ getroffen würde.

Auch das Innenstadtkonzept sagt nicht aus, dass eine Verlagerung des Marktes erfolgen muss. Es sagt vielmehr, dass eine Verlagerung ein wichtiges, näher zu prüfendes Ziel ist, bei dessen Weiterverfolgung noch weitere Abstimmungen erfolgen müssen (mit den Marktbeschickern, dem Seniorenrat...). Untenstehende Abbildung verdeutlicht den Abstimmungsbedarf; erst nach Klärung der offenen Punkte sollte eine Entscheidung erfolgen. Andererseits sollte die Diskussion hierüber nicht vorzeitig abgebrochen werden.

(aus: Bezugsvorlage 2010 0862, Anhang 4, Folie 20)


Gesamtstädtische Darstellung der Stadtbereichskonzepte (Anhang 2) und Ausblick:

Der in Anhang 2 beigefügte Plan stellt die einzelnen Stadtbereichskonzepte als Gesamtplan dar.

Nach einem entsprechenden Ratsbeschluss ist vorgesehen, auf der Basis dieses Gesamtplanes auch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) vorzunehmen. Im besten Fall könnte in dem FNP-Verfahren auf der Grundlage dieser beschlossenen Konzepte (Bericht und Pläne) bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB erfolgen, so dass für diese frühzeitigen Beteiligungsschritte der erforderliche inhaltliche (Vor-) Arbeitsaufwand minimiert werden kann. Diese Nutzung von Synergieeffekten war ja auch ein wichtiges Argument für das Vorschalten eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts vor die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhänge:

 

Anhang 1:     Bericht – Entwurf – „Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Innenstadtkonzept Burgdorf“ vom 28.07.2010

 

Anhang 2:     Stadtentwicklungsplan (Gesamtstädtische Darstellung der Stadtbereichskonzepte)