Betreff
Beisetzungen auf Stadtteilfriedhöfen - Berichterstattung über die Ausnahmen gem. der Richtlinie (Bestattung von "Ortsfremden")

Bezugsvorlagen: A 2020 1249 und 1249/3, BV 2020 1249/1 und 1249/2, M 2021 1744
Vorlage
M 2023 0406
Aktenzeichen
67.033.003
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

In der Sitzung vom 18.02.2021 hat der Rat die Richtlinie zu einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Burgdorf beschlossen.

 

Auszug aus der Friedhofssatzung - § 2 Friedhofszweck:

 

 

Die Ausnahmegründe wurden in der o.g. Richtlinie festgelegt.

 

Die Ausnahmegründe gem. Richtlinie sind:

1. Die/der Verstorbene besaß das Nutzungsrecht an der Grabstätte, wo sie / er bestattet werden soll.

2. Die/der Verstorbene wohnte früher in dem Stadtteil und lebte danach in einem Alten- oder Pflegeheim.

3. Die Angehörigen der Verstorbenen/des Verstorbenen, die die Grabpflege übernehmen, wohnen in dem Stadtteil.

 

Darüber hinaus sind Bestattungen auch zulässig, wenn die jeweilige Belegungsfähigkeit des betreffenden Friedhofs gegeben ist. Diese Möglichkeit gab es in der alten Regelung nicht.

 

Der Ortsrat Schillerslage hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich eine eigene Richtlinie aufzustellen. Grundsätzlich beinhaltet diese Richtlinie dieselben Ausnahmegründe wie in der allgemeinen Richtlinie, mit Ausnahme der Belegungsfähigkeit. Diese findet bei der Entscheidung über eine Ausnahme auf dem Stadtteilfriedhof Schillerslage keine Berücksichtigung.

 

Über die Anwendung der Richtlinie ist in regelmäßigen Abständen zu berichten.

 

Der anliegenden Tabelle ist die Anzahl der Beisetzungen, aufgeteilt nach Sarg- und Urnenbestattungen, auf den jeweiligen Stadtteilfriedhöfen zu entnehmen. Des Weiteren geht daraus hervor, wie viele Anfragen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt wurden.

 

Im Jahr 2020 wurde noch nach den „alten“ Regelungen entschieden. Hier gab es insgesamt 4 Anträge (Friedhöfe Heeßel und Ramlingen), welchen jeweils zugestimmt wurde.

Mit der neuen Richtlinie hat sich die Anzahl der Anfragen auf insgesamt 14 im Jahr 2021 erhöht. Jeder Stadtteilfriedhof wurde dabei angefragt, die meisten bezogen sich auf den Friedhof in Heeßel (6 Anfragen).

 

Für das Jahr 2022 wurden schon insgesamt 30 Anträge gestellt, davon allein 10 für den Friedhof in Ramlingen. Von den 30 Anträgen wurden allerdings nur 7 Zustimmungen aufgrund der Belegungsfähigkeit erteilt. Bei den restlichen 23 Anfragen hat einer der Ausnahmegründe vorgelegen. Somit wäre diesen Anfragen auch mit der damaligen Regelung (vor 2021) zugestimmt worden.

 

Die meisten Anfragen wurden für die Friedhöfe Heeßel und Ramlingen gestellt. Den Personen konnte der Bestattungswunsch erfüllt werden.

 

Es gibt keinen Fall, wo der Bestattungswunsch abgelehnt werden musste.

 

Die Anzahl der Bestattungen auf den Burgdorfer Friedhöfen ist insgesamt gestiegen. Trotz der zusätzlichen Bestattungen stehen noch ausreichend Flächen auf den Friedhöfen zur Verfügung. 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)