Betreff
Beisetzungen auf Stadtteilfriedhöfen: Berichterstattung über die Ausnahmen gem. der Richtlinie
Vorlage
M 2021 1744
Aktenzeichen
67.033.003
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Zuge des Antrages, die Stadtteilfriedhöfe auch für die Beisetzungen von Ortsfremden freizugeben, wurde 2020/2021 in den Gremien ausführlich diskutiert (A 2020 1249, 1249/1 und 1249/2). Der Rat hat schließlich die Richtlinie zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beschlossen, siehe Anlage 1. Darin sind die Ausnahmegründe festgelegt. Weiterhin können Ausnahmen zugelassen werden, wenn die jeweilige Belegungsfähigkeit gegeben ist. Die Ortsvorsteher sind in die Entscheidung einzubinden. Die Ortsräte Otze, Schillerslage und Ramlingen-Ehlershausen können für ihre Stadtteilfriedhöfe eine eigene Richtlinie beschließen.

 

Über die Ergebnisse ist mindestens einmal im Jahr im Verwaltungsausschuss zu berichten. Da die Absprachen mit den Ortsräten bzw. den Ortsvorstehern inzwischen erfolgt ist, möchte ich nun erstmalig über die Ergebnisse berichten.

 

Den Ortsvorstehern und Ortsbürgermeistern/in wurden Pläne der jeweiligen Stadtteilfriedhöfe übersandt, aus denen die aktuelle Belegung hervorgeht. Weiterhin wurde mitgeteilt, welche Bestattungen (Sarg, Urne) im letzten Jahr stattgefunden haben und wie viele Einebnungen und Grabneuerwerbe es gab. Ebenso wurde darüber informiert, wenn Ausnahmen in den letzten Jahren genehmigt wurden. Anhand dieser Unterlagen wurde die Belegungsfähigkeit beurteilt.

 

Stadtteile Beinhorn, Heeßel, Sorgensen-Dachtmissen und Weferlingsen (Ortsvorsteher):

 

Lediglich die Ortsvorsteher aus Sorgensen und Dachtmissen haben Bedenken geäußert. Allerdings nicht gegen die Belegungsfähigkeit, sondern gegen die beschlossene Richtlinie an sich. Beide haben jedoch abschließend mitgeteilt, dass keine Kontaktaufnahme bei Ausnahmeanfragen zu erfolgen braucht.

Die Ortsvorsteher sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Belegungsfähigkeit ausreichend ist. Die Verwaltung kann zukünftige Anfragen gemäß der Richtlinie entscheiden, ohne die Ortsvorsteher/in zu kontaktieren.

 

Stadtteile Otze, Ramlingen-Ehlershausen und Schillerslage (Ortsräte):

 

Die Ortsräte Otze und Ramlingen-Ehlershausen haben von der Möglichkeit einer eigenen Richtlinie keinen Gebrauch gemacht. Hier gilt ebenfalls die „allgemeine“ Richtlinie. Die Belegungsfähigkeit ist jeweils gegeben. Die Verwaltung kann zukünftige Anfragen gemäß der Richtlinie entscheiden, ohne den/die Ortsbürgermeister/in zu kontaktieren.

 

Für Schillerslage hat die Abfrage ergeben, dass eine eigenständige Richtlinie gewünscht wird. Der Ortsrat Schillerslage hat in seiner Sitzung am 09. September 2021 die Richtlinie, Anlage 2, beschlossen (Vorlage BV 2021 1575/1). Die Entscheidung ist nicht von der Belegungsfähigkeit abhängig, sondern nur von den drei genannten Ausnahmegründen. Weiterhin ist der/die Ortsbürgermeister/in in die Entscheidung einzubinden.

 

Sachstand Ausnahmen 2021:

 

Seit März 2021 wurden sechs Ausnahmeanträge gestellt, welche sich wie folgt aufteilen:

 

Beinhorn

1 Antrag – genehmigt

Zustimmung erfolgte auf Grund der Belegungsfähigkeit.

Heeßel

2 Anträge – genehmigt

Der Antragstellende hatte bereits ein Nutzungsrecht an einer anderen Grabstätte auf dem Friedhof.

Die andere Zustimmung erfolgte auf Grund der Belegungsfähigkeit.

Ramlingen

1 Antrag - genehmigt

Ausnahmegrund zutreffend: früher dort gelebt.

Schillerslage

1 Antrag - genehmigt

Ausnahmegrund zutreffend: Beisetzung erfolgte im Familiengrab. Angehörige aus dem Ort pflegen das Grab.

Sorgensen-Dachtmissen

1 Antrag - genehmigt

Der Antragstellende hatte bereits ein Nutzungsrecht an einer anderen Grabstätte auf dem Friedhof.

 

Die nächste Kontaktaufnahme mit den Ortsvorstehern erfolgt Ende 2022/ Anfang 2023 und somit auch die Berichterstattung, da sich an den aktuell abgestimmten Zahlen zur Belegungsfähigkeit bis zum Jahresanfang 2022 keine gravierenden Änderungen ergeben werden.

 

 

 

 

(Pollehn)