Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Laufende Kosten: |
€ 1.090.000 |
36509.431816 |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Burgdorf
(nachfolgend „die Stadt“) und die Deutsche Rote
Kreuz Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH (nachfolgend „Träger“
und/ oder DRK genannt) schließen einen Betriebsführungsvertrag gemäß
anliegendem Entwurf (Anlage 1), auf dessen das DRK eine Kindertagesstätte im
Planungsgebiet Aue Süd als freier Träger betreibt.
Sachverhalt und Begründung:
Die Stadt Burgdorf ist als Trägerin der
öffentlichen Jugendhilfe und Adressatin des Anspruchs von Kindern auf Förderung
in Kindertagesstätten verpflichtet, Kindern im Stadtgebiet ein
Betreuungsangebot zu unterbreiten.
Für die Planung und Umsetzung eines
auskömmlichen Platzangebotes nimmt die Stadt Burgdorf in regelmäßiger
Fortschreibung die Kindertagesstättenbedarfsplanung vor.
In diesem Rahmen wurde der Bedarf für eine
weitere Kindertagesstätte formuliert und auf dieser Grundlage die Umsetzung der
Einrichtung im Planungsgebiet Aue Süd geplant und vorangetrieben.
Mit Beschluss zur Vorlage BV 2021
1639 hat der Rat der Stadt Burgdorf
die Planung einer fünfgruppigen Kindertagesstätte (zwei Krippengruppen / drei
Kindergartengruppen) im Bereich des Planungsgebietes Aue Süd in die Wege
geleitet.
Für den Betrieb der Kindertagesstätte
wurde ein Bewerberverfahren zur Ermittlung eines Freien Trägers durchgeführt.
Mit Beschluss zur Vorlage BV 2021 1466 hat der
Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf entschieden, die Trägerschaft für die
neu zu errichtende Kindertagesstätte im Planungsbereich Aue Süd an die Deutsche
Rote Kreuz Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover gemeinnützige GmbH
(DRK) zu vergeben.
Für die Aufnahme des Betriebes ist auf der
Grundlage dieser Beschlusslage eine Betriebsführungsvereinbarung mit dem Freien
Träger zu schließen. Hierzu wurden entsprechende Verhandlungen mit dem DRK
geführt und im Ergebnis der anliegende Entwurf eines Betriebsführungsvertrages
(Anlage 1) abgestimmt.
Der
Betriebsführungsvertrag orientiert sich auch an den vom DRK eingebrachten
Bewerbungsunterlagen. Er berücksichtigt die Verwaltungskosten/ Overhead-Kosten
des DRK. Die hiervon umfassten Tätigkeiten lassen sich der Anlage 2 dieser
Vorlage entnehmen.
Die Kita wird vom
Investor Acribo gebaut und von der Stadt Burgdorf gemietet und an den Träger
untervermietet. Ein entsprechender Mietvertrag wird aktuell mit der Firma
Acribo verhandelt. Der vorliegende Betriebsführungsvertrag steht unter dem
Vorbehalt des Zustandekommens des Vorhabens mit der Firma Acribo. Gegenstand
der mietvertraglichen Vereinbarung ist nach aktuellem Stand, dass die
Instandhaltung durch die Vermieterin sich auf Dach und Fach bezieht.
Darüberhinausgehende Instandhaltung erfolgt durch die Stadt Burgdorf. Diese
Instandhaltung wird in organisatorischer Hinsicht weitergegeben an den Träger
(der die entsprechenden Kosten mit der Stadt Burgdorf im Rahmen der
Betriebskostenabrechnung zum Ausgleich bringt). Hierdurch wird eine deutliche Verwaltungsvereinfachung
für die Stadt Burgdorf erzielt.
Zur zeitnahen Umsetzung der für die
Betriebsaufnahme erforderlichen Schritte sind die folgenden vorbereitenden
Maßnahmen geregelt worden:
Vertragsbeginn
Der Vertrag beginnt mit Aufnahme des
Betriebes der Kindertagesstätte. Die Betriebsaufnahme ist im Sinne eines
reibungslosen Startes und angesichts der zu erwartenden Herausforderungen
insbesondere bei der Personalgewinnung so definiert, dass der Vertrag bereits
mit Einstellung des ersten Personals beginnt. Über diesen Zeitpunkt wird
seitens der Verwaltung eine gesonderte Vereinbarung mit dem DRK getroffen,
sobald sich eine Fertigstellung der Baumaßnahmen der Kita abzeichnet.
Angestrebt wird eine Einstellung der Leitung ab 12 Wochen vor Betreuungsbeginn
und des weiteren pädagogischen Personals ab 2 Wochen vor Betreuungsbeginn.
Mit Beginn dieses Betriebes werden die
hierdurch entstehenden Betriebskosten durch das DRK im Rahmen der
Betriebskosten abgerechnet.
Angemessene Erstausstattung
Der Träger beteiligt
sich an den Kosten der Erstinvestition für die Ausstattung der Einrichtung
(bewegliches Material/ Mobiliar) in Höhe von einmalig 40.000 €. Darüber hinaus
übernimmt die Stadt Burgdorf die Kosten für die Ausstattung der Einrichtung.
Hierzu werden Stadt und Träger eine gesonderte Vereinbarung treffen.
(Pollehn)