Betreff
Betriebsführungsvertrag für die neue Kindertagesstätte im Planungsgebiet Aue Süd
Vorlage
BV 2022 0382
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

€ 1.090.000

36509.431816

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Burgdorf (nachfolgend „die Stadt“) und die Deutsche Rote Kreuz Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH (nachfolgend „Träger“ und/ oder DRK genannt) schließen einen Betriebsführungsvertrag gemäß anliegendem Entwurf (Anlage 1), auf dessen das DRK eine Kindertagesstätte im Planungsgebiet Aue Süd als freier Träger betreibt.

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt Burgdorf ist als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe und Adressatin des Anspruchs von Kindern auf Förderung in Kindertagesstätten verpflichtet, Kindern im Stadtgebiet ein Betreuungsangebot zu unterbreiten.

Für die Planung und Umsetzung eines auskömmlichen Platzangebotes nimmt die Stadt Burgdorf in regelmäßiger Fortschreibung die Kindertagesstättenbedarfsplanung vor.

In diesem Rahmen wurde der Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte formuliert und auf dieser Grundlage die Umsetzung der Einrichtung im Planungsgebiet Aue Süd geplant und vorangetrieben.

Mit Beschluss zur Vorlage BV 2021 1639 hat der Rat der Stadt Burgdorf die Planung einer fünfgruppigen Kindertagesstätte (zwei Krippengruppen / drei Kindergartengruppen) im Bereich des Planungsgebietes Aue Süd in die Wege geleitet.

Für den Betrieb der Kindertagesstätte wurde ein Bewerberverfahren zur Ermittlung eines Freien Trägers durchgeführt.

Mit Beschluss zur Vorlage BV 2021 1466 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf entschieden, die Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte im Planungsbereich Aue Süd an die Deutsche Rote Kreuz Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover gemeinnützige GmbH (DRK) zu vergeben.

Für die Aufnahme des Betriebes ist auf der Grundlage dieser Beschlusslage eine Betriebsführungsvereinbarung mit dem Freien Träger zu schließen. Hierzu wurden entsprechende Verhandlungen mit dem DRK geführt und im Ergebnis der anliegende Entwurf eines Betriebsführungsvertrages (Anlage 1) abgestimmt.

Der Betriebsführungsvertrag orientiert sich auch an den vom DRK eingebrachten Bewerbungsunterlagen. Er berücksichtigt die Verwaltungskosten/ Overhead-Kosten des DRK. Die hiervon umfassten Tätigkeiten lassen sich der Anlage 2 dieser Vorlage entnehmen.

Die Kita wird vom Investor Acribo gebaut und von der Stadt Burgdorf gemietet und an den Träger untervermietet. Ein entsprechender Mietvertrag wird aktuell mit der Firma Acribo verhandelt. Der vorliegende Betriebsführungsvertrag steht unter dem Vorbehalt des Zustandekommens des Vorhabens mit der Firma Acribo. Gegenstand der mietvertraglichen Vereinbarung ist nach aktuellem Stand, dass die Instandhaltung durch die Vermieterin sich auf Dach und Fach bezieht. Darüberhinausgehende Instandhaltung erfolgt durch die Stadt Burgdorf. Diese Instandhaltung wird in organisatorischer Hinsicht weitergegeben an den Träger (der die entsprechenden Kosten mit der Stadt Burgdorf im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zum Ausgleich bringt). Hierdurch wird eine deutliche Verwaltungsvereinfachung für die Stadt Burgdorf erzielt.

 

Zur zeitnahen Umsetzung der für die Betriebsaufnahme erforderlichen Schritte sind die folgenden vorbereitenden Maßnahmen geregelt worden:

 

Vertragsbeginn

Der Vertrag beginnt mit Aufnahme des Betriebes der Kindertagesstätte. Die Betriebsaufnahme ist im Sinne eines reibungslosen Startes und angesichts der zu erwartenden Herausforderungen insbesondere bei der Personalgewinnung so definiert, dass der Vertrag bereits mit Einstellung des ersten Personals beginnt. Über diesen Zeitpunkt wird seitens der Verwaltung eine gesonderte Vereinbarung mit dem DRK getroffen, sobald sich eine Fertigstellung der Baumaßnahmen der Kita abzeichnet. Angestrebt wird eine Einstellung der Leitung ab 12 Wochen vor Betreuungsbeginn und des weiteren pädagogischen Personals ab 2 Wochen vor Betreuungsbeginn.

Mit Beginn dieses Betriebes werden die hierdurch entstehenden Betriebskosten durch das DRK im Rahmen der Betriebskosten abgerechnet.

 

 

Angemessene Erstausstattung

 

Der Träger beteiligt sich an den Kosten der Erstinvestition für die Ausstattung der Einrichtung (bewegliches Material/ Mobiliar) in Höhe von einmalig 40.000 €. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Burgdorf die Kosten für die Ausstattung der Einrichtung. Hierzu werden Stadt und Träger eine gesonderte Vereinbarung treffen.

    

 

(Pollehn)