Beschlussvorschlag:

 

Als Bestandteil des Haushaltsplanes 2023/2024 werden die dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 113 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG). Entsprechend § 5 der Verordnung über die Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (KomHKVO) gliedert sich der Stellenplan in einen Teil A (Beamte) und in einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten.

 

Mit den vorgeschlagenen Änderungen entwickeln sich die Planstellen wie folgt:

 

Jahr

2021

2022

2023

2024

+/-

2022/23

+/- 2023/24

Planstellen Beamte

42,00

46,00

49,00

49,00

+ 3,00

+/- 0,00

Planstellen
Beschäftigte

490,75

509,25

515,25

518,50

+ 6,00

+3,25

Planstellen
gesamt

532,75

555,25

564,25

567,50

+ 9,00

+3,25

davon
Kindertageseinrichtungen

173,50

184,00

184,00

184,00

+/- 0,00

+/-0,00

 

 

Entwicklung der Personalkosten gesamt lt. Jahresabschluss

 

Jahr

2019

2020

2021

Personalkosten

26.245.816,87

26.595.495,33

28.537.597,94

Veränderung

+2.678.638,66

+349.678,46

+1.942.102,61

 

 

Entwicklung der Personalkosten in den Kindertagesstätten lt. Jahresabschluss

 

Jahr

2019

2020

2021

Personalkosten

6.283.279,60

6.850.975,37

7.193.414,05

Veränderung

+732.224,83

+567.695,77

+342.438,68

 

 

Anmerkungen:

 

Der Stellenplan wurde in 2021 bis zum Jahr 2023 auf den Personalstand entsprechend des Nachtragsstellenplanes 2022 „eingefroren“. Von dieser Regelung wurden ausgenommen

 

-                         Stellenbedarfe im Bildungsbereich (Kindertageseinrichtungen/Schulen),

-                         Stellenbedarfe, die dem Jugendhilfekostenausgleich unterliegen,

-                         Stellen, die über Förderprogramme zu 100 % refinanziert werden.

 

Nach wie vor ist festzustellen, dass die „Stellenplandeckelung“ – ohne Auswirkung auf die Sicherung der Aufgabenwahrnehmung - nicht aufrechterhalten werden kann. Burgdorf ist eine wachsende Stadt mit wachsenden Aufgaben und Herausforderungen - auch durch sich verändernde Lebens- und Rahmenbedingungen wie dem Fachkräftemangel und der Ukraine-Krise. Den daraus resultierenden neuen Aufgabenstellungen soll mit den in dieser Vorlage aufgezeigten Stellenmehrungen begegnet werden.

 

Vor diesem Hintergrund werden die Stellenplanveränderungen im Beamtenbereich (Anlage 1 – lfd. Nr. I) insbesondere aus Gründen der Personalbindung und der Personalgewinnung empfohlen. Von den drei „neuen“ Stellen im Bereich der Beamtenstellen sind eine Stellenumwandlung (I.03) und die Schaffung zwei zusätzlicher Stellen für die Personalreserve (I.01 / I.02) umfasst.

 

Die Anmeldungen für den Verwaltungsbereich (Anlagen 1 und 3 – lfd. Nr. III) werden sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 durch die Komponente „Aufgabenwachstum“ geprägt.

 

Beispielhaft für das Jahr 2023 sind die empfohlene zusätzliche Stelle im Personalwesen, die beiden Stellen in der Wohngeldstelle und die Stelle in der Abteilung Stadtplanung und Umwelt zur Umsetzung des Städtebauförderprogrammes zu benennen.

 

In 2024 wirkt sich der Gebäudezuwachs durch die Fertigstellung der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule und die Reform des Kinder- und Jugendhilferechts aus.

 

Die politischen Beratungen zur Umsetzung der Schülerverkehr- und Schulwegplanung (BV 2022 0190 und BV 2022 0190/1) sind noch nicht abgeschlossen. Spricht sich der Rat für die Umsetzung aus, ist für den Stellenplan 2023 eine weitere Vollzeitstelle Dipl.-Ing. Verkehrsplanung (EG 11) zu berücksichtigen.

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen für den Nachtragsstellenplan 2022 wurde vereinbart, bei künftigen Stellenplananmeldungen generell einen den Bedarf nachvollziehbar belegenden Nachweis (z.B. über die Entwicklung der Angabe der Geschäftsvorfälle) zu erbringen. Kennzahlen zur Personalbemessung, wie bspw. bei Hausmeisterdiensten (KGST-Empfehlung) oder der Jugendhilfe (Standardberechnung/Kennzahlenvergleich im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs), liegen allerdings bei weitem noch nicht für alle Verwaltungsbereiche vor. Diese Kennzahlen gilt es – soweit möglich - in der Zukunft zu entwickeln und in den interkommunalen Vergleich zu setzen.

 

Die weitere Digitalisierung der Verwaltungsleistungen wird zur Entlastung von Routinetätigkeiten beitragen. Mögliche personelle Auswirkungen lassen sich erst mittel- und langfristig erzielen, wenn mit der Digitalisierung auch die behördenübergreifende Automatisierung von Verwaltungsverfahren einhergeht.

 

 

Allgemeine Hinweise:

 

·         Als Berechnungsgrundlage für die Jahrespersonalkosten der beantragten Stellen für den Bereich der Beschäftigten wurden die Werte der Stufe 3 der Entgelttabellen zugrunde gelegt. Hinzugerechnet wurden die Jahressonderzahlung sowie die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)). Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten wurde der Status „Stufe 5, verh., 1 Kind“ zugrunde gelegt. Die Personalkosten sind grds. für den beantragten Stellenumfang berücksichtigt, auch wenn die tatsächliche Besetzung unter dem Stellenanteil bleibt. Rückstellungen sind in den Personalkosten berücksichtigt.

 

·         Die Beschäftigtenstellen sind in 0,25 Schritte eingeteilt. Der Stellenumfang gibt die maximale Besetzung vor. Eine 0,25 Stelle kann im Beschäftigtenbereich (39 Wochenstunden) mit max. 9,25 Wochenstunden, eine 0,5 Stelle mit 19,5 Wochenstunden, eine 0,75 Stelle mit max. 29,25 Wochenstunden besetzt werden. Für Beamte ist grundsätzlich eine 1,0 Stelle einzurichten.

 

·         Die Eingruppierung der Beschäftigtenstellen richtet sich nach der Tätigkeit, die auf Dauer auszuüben ist (sog. Tarifautomatik). Entsprechend ist die Eingruppierung der Beschäftigtenstellen nicht von dem Beschluss zum Stellenplan abhängig. Der Stellenplan der Stadt Burgdorf wird seit 2017 über eine Fachanwendung, die Teil des Personalverwaltungsprogramms ist, abgebildet. Seitdem werden die tarifrechtlichen Änderungen zum Änderungszeitpunkt eingepflegt.

 

Bei Beamtenstellen ist hingegen eine Beförderung erst möglich, wenn eine entsprechende Stelle im Stellenplan ausgewiesen ist.

 

·         Die Tabellen zum Entwurf des Nachtragsstellenplanes 2022 werden entsprechend den Beratungen zum Ratsbeschluss vorbereitet und zur Verfügung gestellt.

 

 

Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:

 

Anlage 1               Übersicht Stellenplananmeldungen 2023

Anlage 2               Erläuterungen zu den Stellenplananmeldungen 2023

Anlage 3              Übersicht Stellenplananmeldungen 2024

Anlage 4              Erläuterungen zu den Stellenplananmeldungen 2024

(Pollehn)