Betreff
Radverkehrsplanungen K 112 Ortsdurchfahrt Heeßel und Radweg zwischen Ortsausgang und Kreisverkehr Marktstraße
Vorlage
BV 2022 0270
Aktenzeichen
66.011.022
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Gehwege K 112: 115.000 €

Radweg: 540.000 €

54100

54100.787227

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Planungen zur Sanierung der K 112 in der Ortsdurchfahrt Heeßel werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Erneuerung der Gehwege, die sich in der Straßenbaulast der Stadt Burgdorf befinden, soll im Zuge der Sanierungsmaßnahmen durch die Region Hannover durchgeführt werden. Dem Rat wird empfohlen, die erforderlichen Haushaltsmittel in von Höhe 115.000 € im Haushalt 2023 bereitzustellen.

 

Die Verbreiterung des Radweges zwischen Mönkeburgstraße und Kreisverkehr Marktstraße sowie die Verbesserung der Kreuzungspunkte soll gemeinsam mit der Region Hannover erfolgen. Dem Rat wird empfohlen, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 540.000 € im Haushalt 2024 bereitzustellen.

 


Sachverhalt und Begründung:

 

1          Allgemeines

Die Region Hannover plant zurzeit eine Deckensanierung der Dorfstraße (K 112) in Heeßel. Die Maßnahme soll gleichzeitig die Bedingungen für den Radverkehr verbessern. Die Planungen wurden am 06.07.2022 im Feuerwehrhaus der Heeßeler Dorfgemeinschaft und den Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Die geäußerten Anregungen wurden daraufhin geprüft und die Planungen von der Region Hannover überarbeitet. Mit dieser Vorlage wird der aktuelle Stand der Planungen vorgestellt.

 

Parallel zur Sanierung der Ortsdurchfahrt soll der abgesetzte Radweg zwischen dem Ortsausgang Richtung Burgdorf und dem Kreisverkehr an der Markstraße verbreitert und die Kreuzungspunkte sollen verbessert werden. Auch diese Maßnahmen werden von der Region Hannover federführend geplant. Für den Radweg stehen die Planungen noch ganz am Anfang. Mit dieser Vorlage wird der Stand des Projekts vorgestellt und das weitere Vorgehen erläutert. Im Jahr 2018 wurde bereits auf Basis der Vorlage BV 2018 0557 über die Umsetzung des Bauvorhabens beschlossen. Da sich die Realisierung der Baumaßnahme jedoch stark verzögert hat, soll ein aktueller Beschluss zum Ausbau des Radweges herbeigeführt werden.

 

 

2          Sanierung der Dorfstraße (K 112) in Heeßel

In der Anlage 1 befinden sich die aktuellen Ausbaupläne. Grundsätzlich soll der Radverkehr richtungstreu auf beidseitigen, roteingefärbten Schutzstreifen geführt werden. Die Schutzstreifen sind einschließlich der Gosse überwiegend 1,85 m breit. Es verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 4,80 m. An beiden Ortseingängen werden Querungshilfen vorgesehen, damit die einseitigen Außerortsradwege sicher erreicht bzw. verlassen werden können. Die Buskaps, die die Fahrbahn einengen, sollen zurückversetzt werden, damit die Schutzstreifen durchgängig markiert werden können. Die vorhandenen Pflanzinseln, die die Fahrbahn einengen, sollen ebenfalls zugunsten durchgängiger Schutzstreifen entfallen. Die beiden Lichtsignalanlagen werden, soweit noch nicht vorhanden, für Blinde mit akustischen Signalen und taktilen Elementen ausgestattet. Die Gehwege werden, soweit erforderlich, erneuert und mit rotem Pflaster befestigt.

 

 

2.1      Anpassungen der Planungen aufgrund von Anregungen

Westlicher Ortsausgang:

Bei der Planvorstellung in Heeßel wurde angeregt, die Querungshilfe am westlichen Ortsausgang westlich vom Kolshorner Weg anzuordnen. Dann könnten Radfahrer aus Richtung Kirchhorst, die Fahrbahn mit Hilfe der Querungsinsel überqueren und anschließend in den Kolshorner Weg einbiegen. Die Querungsinsel würde jedoch außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze liegen. Das Ortsschild müsste 50 m nach Westen versetzt werden. Das ist jedoch nicht möglich, da keine geschlossene Bebauung besteht. Die Querungshilfe wurde nun soweit wie möglich nach Westen zum Kolshorner Weg verschoben. Zusätzlich wurde eine asphaltierte Fläche gegenüber des Kolshorner Weges angeordnet, wo Fahrradfahrer sich zum Kreuzen der Fahrbahn aufstellen können.

 

Parkstände vor der Feuerwehr:

Die vorhandenen sieben Parkstände vor der Feuerwehr sollen unbedingt erhalten werden. Die Region hat verschiedene Möglichkeiten zur Realisierung erarbeitet und mit der Feuerwehr abgestimmt. Die Parkstände befinden sich auch zukünftig auf der Fahrbahn. Der Schutzstreifen wird in diesem Bereich zu einem hochbordgeführten Radweg (1,60 m Breite) mit einem zusätzlichen 1,00 m breiten Sicherheitsstreifen. Die Beschilderung der Parkstände bleibt wie bisher.

 

Östlicher Ortsausgang:

Es wurde während der Vorstellung in Heeßel der Wunsch geäußert, dass die Möglichkeit geschaffen wird, auch auf der Fahrbahn weiter Richtung Burgdorf mit dem Fahrrad fahren zu können. Eine Markierungslösung wird aktuell geprüft. Eine Markierung von Schutzstreifen außerhalb der Ortsdurchfahrt, lässt die Straßenverkehrsordnung jedoch zurzeit nicht zu. Im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätskonzepts soll hier eine Lösung entwickelt werden, da der Wunsch besteht, eine Radschnellwegverbindung nach Hannover vom Kreisverkehr Marktstraße aus zu schaffen.

 

Aufpflasterungen der Einmündungen:

Aufgrund der starken Nutzung der Straßen durch landwirtschaftlichen Verkehr und dem verhältnismäßig geringen Nutzen (keine Radfahrenden im Seitenraum) wird eine Aufpflasterung nicht vorgesehen.

 

Protected Bike-Lane statt Schutzstreifen:

Der Wunsch nach einer Protected Bike-Lane (Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist) kann aufgrund der zu geringen Breiten in der Ortsdurchfahrt nicht realisiert werden.

 

Bushaltestelle Heisterkampsweg:

Das Buswartehäuschen in Fahrtrichtung Kirchhorst wurde in den aktuellen Planungen in Richtung der Grundstücksgrenze versetzt, so dass zukünftig eine Sichtbehinderung durch reflektierende Scheiben ausgeschlossen ist.

 

 

2.2      Erneuerung der Gehwege in der Straßenbaulast der Stadt Burgdorf

Die Gehwegbereiche, die in den Plänen gelb markiert sind, weisen Erneuerungsbedarf auf und sollen neu in rotem Betonpflaster hergestellt werden. Für die Bereiche, die sich bereits in der Baulast der Stadt Burgdorf befinden, müssen die Kosten von der Stadt Burgdorf getragen werden.

Gehwegbereiche und Radweg, die sich noch in der Straßenbaulast der Region Hannover befinden, werden, soweit erforderlich, erneuert und gehen anschließend in die Baulast der Stadt Burgdorf über.

Für die Erneuerung der Gehwege in der Straßenbaulast der Stadt Burgdorf werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 115.000 € entstehen. Für den Haushalt 2023 sind entsprechende Haushaltsmittel angemeldet worden.

 

Die Beitragspflicht entsteht erst, wenn die Teileinrichtung „Gehweg“ auf ganzer Länge erneuert / verbessert wird und ein entsprechender Aufwandsspaltungsbeschluss eingeholt wird. Hier werden jedoch nur Teilbereiche des Gehweges erneuert.

Aus diesem Grund werden aktuell keine Anliegerbeiträge nach NKAG erhoben.

 

 

2.3      Vereinbarung mit der Region Hannover

Für die Abwicklung der Sanierung der Ortsdurchfahrt wird zurzeit von der Region Hannover ein Vereinbarungsentwurf erarbeitet, der die Durchführung der Baumaßnahme, die Aufteilung der Baulast und die Aufteilung der Kosten regelt. Der Vereinbarungsentwurf wird über eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung in die politische Beratung gegeben.

Die Ortsdurchfahrt soll in 2023 ausgebaut werden.

 

 

2.4      Einheitliche Markierung der Radverbindung

Im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzepts wird die Radverbindung entlang der K 112 als Vorrangroute für den Radverkehr ausgewiesen. Die Vorrangrouten für den Radverkehr sollen nach Möglichkeit einheitlich mit Piktogrammen gekennzeichnet werden. Angestrebt wird eine regionsweite einheitliche Markierung der Vorrangrouten.

 

 

3          Ausbau des Radweges zwischen dem östlichen Ortsausgang Heeßel und dem Kreisverkehr Markstraße

Der Radweg zwischen dem östlichen Ortsausgang Heeßel und der Mönkeburgstraße befindet sich in der Straßenbaulast der Region Hannover. Zwischen Mönkeburgstraße und Kreisverkehr Markstraße ist die Stadt Burgdorf für den Radweg zuständig. Insgesamt ist der Radweg ca. 1,3 km lang.

 

 

Der Radweg soll, wenn möglich, zwischen Ortsausgang und Magdalenentunnel durchgehend auf 3,00 m Breite ausgebaut werden, zurzeit ist der Radweg ca. 1,75 breit. Zwischen Magdalenentunnel und Kreisverkehr Markstraße ist das Radverkehrsaufkommen deutlich höher, da dieser Abschnitt die direkte Verbindung in die Weststadt darstellt. Hier wird ein Ausbau auf 3,50 m angestrebt. Die Kreuzungspunkte an der Mönkeburgstraße sowie an den Tunnelaus- bzw. -eingängen sollen für den Rad- und Fußgängerverkehr verbessert werden.

Die Planungen für den Radweg sollen in 2023 konkretisiert werden. In 2024 soll voraussichtlich der Ausbau erfolgen. Die Ausbaukosten für die Radwegeabschnitte, die sich in der Straßenbaulast der Stadt Burgdorf befinden, sind von der Stadt Burgdorf zu tragen. Es wird nach einer überschlägigen Kostenschätzung mit Kosten von 540.000 € gerechnet. Entsprechende Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2024 angemeldet.

Nach Konkretisierung der Planung sind die Haushaltsmittel ggfs. anzupassen. Für den Ausbau des Radweges soll ein Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie gestellt werden. Es wird mit einer Förderung von 65 % der Baukosten gerechnet. Das sind rd. 351.000 €.

Für die Planung des Radweges ist ebenfalls mit der Region Hannover eine Vereinbarung zu schließen, die die Durchführung und Kostenaufteilung der Baumaßnahmen regelt.

Die Vereinbarung wird über eine gesonderte Vorlage zur politischen Beschlussfassung eingebracht.

Konkrete Ausbauplanungen werden voraussichtlich im Jahr 2023 vorgestellt werden können.

 

 

 

 

Anlage: Pläne K 112 Hauptstraße in Heeßel

 

 

 

 

 

 

    

 

(Pollehn)