Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
1. Über den
Nachtragsstellenplan 2022 werden vierzehn Stellen der Entgeltgruppe S4 TVöD SuE
bereitgestellt. Das Auswahlverfahren zur personellen Besetzung dieser Stellen
kann vor dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltssatzung und dem damit
verbundenen Stellenplan 2022 aufgenommen werden
2. Über den
Nachtragsstellenplan 2022 werden eine halbe Stelle der Entgeltgruppe EG 9c TVöD
(Elterngeldsachbearbeitung) und eine Stelle der Besoldungsgruppe A11 NBesG (Grundsatzsachbearbeitung
51.1 und stellv. Abteilungsleitung) bereitgestellt. Das Auswahlverfahren zur personellen Besetzung
der Stellen kann vor dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltssatzung und dem
damit verbundenen Stellenplan 2022 aufgenommen werden.
3. Die Personalkosten für diese Stellen belaufen
sich auf rd. 530.300 € im Jahr, davon werden rd. 422.800 € gefördert, so dass
der Eigenanteil der Stadt rd. 107.500 € im Jahr beträgt.
Sachverhalt und Begründung:
Im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.04.2022 wurde von der Verwaltung eine Hochrechnung bezüglich der Finanzierung der angemeldeten und für den Vorgriff vorgesehenen Stellen eingebracht. Diese Rechnung wurde wie folgt formuliert und festgehalten und ist Gegenstand des Beschlusstextes:
Die
Personalkosten für diese Stellen belaufen sich auf rd. 530.300 € im Jahr, davon
werden rd. 422.800 € gefördert, so dass der Eigenanteil der Stadt rd. 107.500 €
im Jahr beträgt.
Die Fördersumme von 422.800 € bezieht sich auf die 14
Stellen der Entgeltgruppe S 4 TVöD SuE, deren Gesamtkosten im Stellenplan mit
422.800 € angegeben werden. Im Rahmen der Richtlinie Qualität sind diese
Personalkosten vollumfänglich förderfähig.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Wert nach den in der Ursprungsvorlage enthaltenen Ausführungen zur Finanzierung einen derzeitigen Wert darstellen. In der Ursprungsvorlage heißt es zur Finanzierung:
Die Stellen sind bis
zum 31.07.2023 über die Richtlinie Qualität förderfähig. Sofern eine
Überführung der Stelleninhaber*innen bis zu diesem Datum in die bestehenden
Dienstpläne nicht erfolgt ist, werden diese als „Zusatzkräfte Betreuung“ in den
Kindergartengruppen aus kommunalen Mitteln weiter eingesetzt. Gegebenenfalls
bestehende Anschlussförderungen in Fortführung der Richtlinie Qualität oder
Finanzhilfe des Landes Niedersachsen für die Stellen werden nach Möglichkeit in
Anspruch genommen. Soweit die Stellen aus kommunalen Mitteln getragen werden,
handelt es sich um die Umsetzung des Beschlusses zur Einführung der Zusatzkraft
Betreuung in Kindergartengruppen in der Stadt Burgdorf.
Zudem wird in der Ursprungsvorlage ausgeführt:
Mit Einführung der
verpflichtenden Dritten Kraft ab dem 01.08.2027 wird die Fördermittelfähigkeit
entfallen. Über die besondere Finanzhilfe des Landes Niedersachsen ist eine
Refinanzierung in Höhe von jährlich 20.000 € je Stelle möglich.
Es wird erwartet, dass für den Zeitraum ab dem 01.08.2023 bis zum Jahr 2027 eine Anschlussfinanzierung zur Verfügung stehen wird. Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich hierzu aber keine verbindlichen Aussagen treffen.
(Pollehn)