Betreff
Stellenplan 2022 - Bereitstellung von Stellen für den Bereich der Kindertagesstätten
Vorlage
BV 2022 0171/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Über den Nachtragsstellenplan 2022 werden vierzehn Stellen der Entgeltgruppe S4 TVöD SuE bereitgestellt. Das Auswahlverfahren zur personellen Besetzung dieser Stellen kann vor dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltssatzung und dem damit verbundenen Stellenplan 2022 aufgenommen werden

2.    Über den Nachtragsstellenplan 2022 werden eine halbe Stelle der Entgeltgruppe EG 9c TVöD (Elterngeldsachbearbeitung) und eine Stelle der Besoldungsgruppe A11 NBesG (Grundsatzsachbearbeitung 51.1 und stellv. Abteilungsleitung) bereitgestellt. Das Auswahlverfahren zur personellen Besetzung der Stellen kann vor dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltssatzung und dem damit verbundenen Stellenplan 2022 aufgenommen werden.

3.    Die Personalkosten für diese Stellen belaufen sich auf rd. 530.300 € im Jahr, davon werden rd. 422.800 € gefördert, so dass der Eigenanteil der Stadt rd. 107.500 € im Jahr beträgt.

    

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.04.2022 wurde von der Verwaltung eine Hochrechnung bezüglich der Finanzierung der angemeldeten und für den Vorgriff vorgesehenen Stellen eingebracht. Diese Rechnung wurde wie folgt formuliert und festgehalten und ist Gegenstand des Beschlusstextes:

 

Die Personalkosten für diese Stellen belaufen sich auf rd. 530.300 € im Jahr, davon werden rd. 422.800 € gefördert, so dass der Eigenanteil der Stadt rd. 107.500 € im Jahr beträgt.

 

Die Fördersumme von 422.800 € bezieht sich auf die 14 Stellen der Entgeltgruppe S 4 TVöD SuE, deren Gesamtkosten im Stellenplan mit 422.800 € angegeben werden. Im Rahmen der Richtlinie Qualität sind diese Personalkosten vollumfänglich förderfähig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Wert nach den in der Ursprungsvorlage enthaltenen Ausführungen zur Finanzierung einen derzeitigen Wert darstellen. In der Ursprungsvorlage heißt es zur Finanzierung:

 

Die Stellen sind bis zum 31.07.2023 über die Richtlinie Qualität förderfähig. Sofern eine Überführung der Stelleninhaber*innen bis zu diesem Datum in die bestehenden Dienstpläne nicht erfolgt ist, werden diese als „Zusatzkräfte Betreuung“ in den Kindergartengruppen aus kommunalen Mitteln weiter eingesetzt. Gegebenenfalls bestehende Anschlussförderungen in Fortführung der Richtlinie Qualität oder Finanzhilfe des Landes Niedersachsen für die Stellen werden nach Möglichkeit in Anspruch genommen. Soweit die Stellen aus kommunalen Mitteln getragen werden, handelt es sich um die Umsetzung des Beschlusses zur Einführung der Zusatzkraft Betreuung in Kindergartengruppen in der Stadt Burgdorf.

 

Zudem wird in der Ursprungsvorlage ausgeführt:

 

Mit Einführung der verpflichtenden Dritten Kraft ab dem 01.08.2027 wird die Fördermittelfähigkeit entfallen. Über die besondere Finanzhilfe des Landes Niedersachsen ist eine Refinanzierung in Höhe von jährlich 20.000 € je Stelle möglich.

 

Es wird erwartet, dass für den Zeitraum ab dem 01.08.2023 bis zum Jahr 2027 eine Anschlussfinanzierung zur Verfügung stehen wird. Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich hierzu aber keine verbindlichen Aussagen treffen.

 

    

 

(Pollehn)