Betreff
Stellenplan 2022 - Bereitstellung von Stellen für den Bereich der Kindertagesstätten
Vorlage
BV 2022 0171
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Über den Nachtragsstellenplan 2022 werden vierzehn Stellen der Entgeltgruppe S4 TVöD SuE bereitgestellt. Das Auswahlverfahren zur personellen Besetzung dieser Stellen kann vor dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltssatzung und dem damit verbundenen Stellenplan 2022 aufgenommen werden

2.    Über den Nachtragsstellenplan 2022 werden eine halbe Stelle der Entgeltgruppe EG 9c TVöD (Elterngeldsachbearbeitung) und eine Stelle der Besoldungsgruppe A11 NBesG (Grundsatzsachbearbeitung 51.1 und stellv. Abteilungsleitung) bereitgestellt. Das Auswahlverfahren zur personellen Besetzung der Stellen kann vor dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltssatzung und dem damit verbundenen Stellenplan 2022 aufgenommen werden.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Beschlussvorschlag zu 1):

 

Begründung des Stellenbedarfs

Zum Nachtragsstellenplan sind insgesamt 14 Stellen der Entgeltgruppe S 4 TVöD SuE angemeldet.

Allen „Auszubildenden“, die aktuell im Rahmen des Ausbildungsprogramms der Stadt Burgdorf die Ausbildung zu sozialpädagogischen Assistentinnen und sozialpädagogischen Assistenten durchlaufen, soll mit Beendigung der Ausbildung eine Stelle angeboten werden. Der Einsatz ist als Zusatzkraft in den Kindergartengruppen vorgesehen. Ergänzend besteht das Angebot/die Möglichkeit der Weiterqualifizierung und die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher anzuschließen. Dort, wo die Stellen nicht mit fertigen Auszubildenden aus dem Programm der Stadt Burgdorf besetzt werden können, werden diese Stellen für Externe geöffnet. Als Pilot wurde als Personalgewinnungsmaßnahme mit der Öffnung für Externe in der Kindertageseinrichtung Weststadt begonnen.

 

Mittelfristig wird angestrebt, die „Zusatzkräfte“ als „Dritte Kräfte“ in den städtischen Einrichtungen einzusetzen. Für die geplante Einführung der „Dritten Kraft“ in den städtischen Kitas und der angedachten Verteilung von jeweils einer Zusatzkraft in den kleinen (Sorgensen, Schillerslage und Gartenstraße), zwei Zusatzkräften in den großen Einrichtungen (Ehlershausen, Südstern, Otze, Freibad) und drei Zusatzkräften in der Kita Weststadt sind insgesamt 14 Stellen vorzusehen. Die 1,0 Stellen werden zunächst mit bis zu 23 Wochenarbeitsstunden besetzt.

 

Mit Einführung der verpflichtenden Dritten Kraft ab dem 01.08.2027 wird die Fördermittelfähigkeit entfallen. Über die besondere Finanzhilfe des Landes Niedersachsen ist eine Refinanzierung in Höhe von jährlich 20.000 € je Stelle möglich.

 

Für den Stellenplan 2022 wird vorgeschlagen, 14 Stellen der Entgeltgruppe S 4 des TVöD SuE für die o.g. Kindertageseinrichtungen einzustellen.

 

Begründung des Vorgriffs auf den Stellenplan

 

Die im Nachtragshaushalt angemeldeten Stellen für pädagogische Assistenzkräfte nach S4 dienen den folgenden Zielsetzungen:

1)   Gesicherte Übernahme von Auszubildenden, die im Rahmen des Fortbildungskonzepts der Stadt Burgdorf ihre Ausbildung im Sommer 2022 beenden (4 Personen)

2)   Einstellung von Auszubildenden zu pädagogischen Fachkräften (Erzieherinnen und Erzieher) (Anzahl je nach Bewerberlage)

3)   Sicherung aktueller Bewerbungen von pädagogischen Assistenzkräften (Anzahl je nach Bewerberlage)

Mit Umsetzung der Maßnahmen stehen je großer Einrichtung (Kita Südstadt, Kita Freibad, Kita Weststadt, Kita Otze, Kita Ramlingen-Ehlershausen) je 2 und je kleinerer Einrichtung (Kita Schillerslage, Kita Sorgensen und Kita Gartenstr.) je 1 zusätzliche Betreuungskraft zur Verfügung.

 

Angesichts der aktuellen Betreuungssituation aufgrund von bestehenden Herausforderungen bei der Personalgewinnung ist wird eine schnellstmögliche Bereitstellung der genannten Stellen empfohlen.

 

Zu 1)

Für die Umsetzung der Maßnahme kommt vorrangig die Besetzung bereits vakanter Stellen in Betracht. Der Stellenmarkt zeigt aktuell jedoch, dass in erster Linie Stellen von pädagogischen Fachkräften (= Erzieherinnen und Erzieher) vakant sind. Die Einstellung von pädagogischen Assistenzkräften auf diesen Stellen fördert nicht die Gewährleistung von Betreuungssicherheit, da der personelle Minderstandard für die Betreuung nach dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege in der Gruppenbesetzung den Einsatz von pädagogischen Fachkräften voraussetzt. Vakante Stellen von Erzieherinnen und Erziehern müssen daher auch mit diesen nachbesetzt werden. Eine Einstellung von pädagogischen Assistenzkräften auf diesen Stellen kann daher nicht befürwortet werden.

Mit Schaffung der Stellen zu 1) ist die Übernahme der fertigen Auszubildenden nicht von vakanten Stellen für pädagogischen Assistenzkräfte im Sommer abhängig. Die insoweit zusätzlichen Stellen sind als umzusetzende Maßnahme des bereits bestehenden Ratsbeschlusses zu sehen, perspektivisch in allen Kindergartengruppen zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen. Bei entsprechender Gelegenheit können die übernommenen pädagogischen Assistenzkräfte bei Bedarf in bestehende Stellen in den Stellenplänen eingewiesen werden.

 

Diese Maßnahme wurde im Fachausschuss für Jugendhilfe und Familie am 06.12.2021 vorgestellt.

 

Bei einem Vorgriff kann den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits jetzt ein verbindliches Angebot für eine Stelle ab Sommer 2022 unterbreitet werden.

 

Zu 2)

Für die Fachkräftegewinnung stellt das vorhandene Ausbildungskonzept der Stadt Burgdorf einen wesentlichen Baustein dar. Das Ausbildungskonzept setzt in seiner ersten Stufe bei der Förderung der Ausbildung zur pädagogischen Assistenzkraft an. Im Rahmen der gewonnen Erkenntnisse des erfolgreichen Anlaufs der ersten Stufe (es konnten 6 Personen für die Ausbildung gewonnen und eingestellt werden, die ersten beenden in diesem Sommer ihre Ausbildung erfolgreich) und im Verlauf des Kalenderjahres 2021 wurde das Ausbildungskonzept fortgeschrieben für die Ausbildung von pädagogischen Fachkräften (Erzieherinnen und Erzieher). Das Konzept sieht vor, dass die Auszubildenden (die bereits über eine Qualifikation als pädagogische Assistenzkraft verfügen) im praktischen Teil ihrer Ausbildung als zusätzliche Kräfte in den Kindergartengruppen zum Einsatz kommen (und nicht wie bisher als „reguläres“ Personal in die Dienstpläne eingeplant werden). Hierdurch soll eine qualifizierte Ausbildung gefördert werden und die Attraktivität der Tätigkeit in der Stadt Burgdorf hervorgehoben werden. Um den Kita-Ausbau und die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sichern, ist es notwendig, dem Fachkräftemangel in Kitas anhaltend entgegenzuwirken. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Anleitung erhöht die Personalbindung und die Chance auf verringerte Ausstiege aus dem Berufsfeld.

Diese Maßnahme wurde im Fachausschuss für Jugendhilfe und Familie am 06.12.2021 vorgestellt.

Bei einem Vorgriff kann Bewerbern bereits jetzt eine verbindliche Zusage für den Ausbildungsbeginn ab Sommer 2022 gegeben werden.

 

Zu 3)

Wie unter 1) beschrieben gilt: für die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern kommt vorrangig die Besetzung bereits vakanter Stellen in Betracht. Der Stellenmarkt zeigt aktuell jedoch, dass in erster Linie Stellen von pädagogischen Fachkräften (= Erzieherinnen und Erzieher) vakant sind. Die Einstellung von pädagogischen Assistenzkräften auf diesen Stellen fördert nicht die Gewährleistung von Betreuungssicherheit, da der personelle Minderstandard für die Betreuung nach dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege in der Gruppenbesetzung den Einsatz von pädagogischen Fachkräften voraussetzt. Vakante Stellen von Erzieherinnen und Erziehern müssen daher auch mit diesen nachbesetzt werden. Eine Einstellung von pädagogischen Assistenzkräften auf diesen Stellen kann daher nicht befürwortet werden.

 

Soweit die im Nachtragshaushalt angemeldeten Stellen nicht mit pädagogischen Assistenzkräften besetzt werden können, die eine Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher durchführen wollen, sollten die Stellen genutzt werden, um pädagogische Assistenzkräfte an die Stadt Burgdorf zu binden. Mit Umsetzung ist die Möglichkeit geschaffen, in dem aktuellen Bewerbermarkt, in dem kaum Bewegung ist, die wenigen vorliegenden Bewerbungen von pädagogischen Assistenzkräften sofort zu berücksichtigen. Die insoweit zusätzlichen Stellen sind als umsetzende Maßnahme des bereits bestehenden Ratsbeschlusses zu sehen, perspektivisch in allen Kindergartengruppen zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen. Bei entsprechender Gelegenheit können die übernommenen pädagogischen Assistenzkräfte bei Bedarf in bestehende Stellen in den Stellenplänen eingewiesen werden. Den Kräften kann zudem im Verlauf ihrer Tätigkeit für die Stadt Burgdorf wiederholt das Angebot zur Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft unterbreitet werden.

 

Finanzierung:

Die Stellen sind bis zum 31.07.2023 über die Richtlinie Qualität förderfähig. Sofern eine Überführung der Stelleninhaber*innen bis zu diesem Datum in die bestehenden Dienstpläne nicht erfolgt ist und bei Beschäftigung von sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten, werden diese als „Zusatzkräfte Betreuung“ in den Kindergartengruppen aus kommunalen Mitteln weiter eingesetzt. Gegebenenfalls bestehende Anschlussförderungen in Fortführung der Richtlinie Qualität oder Finanzhilfe des Landes Niedersachsen für die Stellen werden nach Möglichkeit in Anspruch genommen. Soweit die Stellen aus kommunalen Mitteln getragen werden, handelt es sich um die Umsetzung des Beschlusses zur Einführung der Zusatzkraft Betreuung in Kindergartengruppen in der Stadt Burgdorf.

 

 

Beschlussvorschlag zu 2):

 

Begründung des Stellenbedarfs

Zum Nachtragsstellenplan sind 1,5 sachbearbeitende Stellen in der Abteilung Familie und Kinder angemeldet (1 Stelle Grundsatzsachbearbeitung und stellv. Abteilungsleitung; 0,5 Stelle Elterngeldsachbearbeitung).

Sachbearbeitung A 11

Der Kinderbetreuungsbereich hat nach wie vor hohe Priorität. Zur Deckung des Betreuungsbedarfes muss die Anzahl der Plätze im Kita-Bereich weiter erhöht werden, daneben müssen die sich verändernden qualitativen Anforderungen auch durch Mitarbeitende der allgemeinen Verwaltung begleitet werden. In diesem Zusammenhang müssen zudem die gegenüber dem Land bestehenden Pflichten (Betriebserlaubnisse, Dienstplanerstellung zur Abrechnung der Finanzhilfe und anderes mehr) erfüllt werden. In naher Zukunft werden die Kindertagesstätte mit Familienzentrum in der Südstadt, die von acribo geplante Kita und die Kita der Katholischen Kirchengemeinde an das Betreuungsnetz gehen – damit erhöht sich die Anzahl der Einrichtungen Freier Träger von 9 auf 12; im Krippenbereich bestehen darüber hinausgehend Bedarfe, die durch bauliche Maßnahmen abzudecken sein werden. Vor diesem Hintergrund besteht die Notwendigkeit, eine weitere sachbearbeitende Stelle (gehobener Dienst) in der Abteilung Familien und Kinder einzurichten; folgende Aufgaben sollen im Wesentlichen auf der Stelle bearbeitet werden:

-          die Fortschreibung der Bedarfsplanung, insbesondere auch im Hinblick auf die inklusive Betreuung

-          die Mitwirkung beim Betreuungsplatzausbau (Baubesprechungen, Projektgruppen insbes. im Rahmen des Projektmanagements, Vertragsgestaltungen)

-          die Zusammenarbeit mit den Freien Trägern (Trägerkonferenzen begleiten, Fragen im Rahmen der Betriebsführung bearbeiten, Betriebsführungsverträge bearbeiten, Ausschreibungsverfahren Freie Träger, Teilnahme an Beiratssitzungen)

-          die Prüfung der Betriebsabrechnungen

-          die Wahrnehmung komplexer Ausschreibungsverfahren (bspw. die der Mittagsverpflegung)

-          die Haushaltsplanung für die Abteilung

-          die Übernahme von Aufgaben bei der Entwicklung/ Organisation/ Strukturierung des Organisationsbereichs „Verwaltung der Kitas“

-          die Bearbeitung von Widersprüchen/ Beschwerden/Klagen/ Anfragen zu allen Aufgabenbereichen im Organisationsbereich „Verwaltung der Kitas“

-          die Mitwirkung bei der Beantwortung von Presseanfragen/ politischen Anfragen.

-          die Bearbeitung des Satzungsrecht

 

Mit der Aufgabenübertragung ist zugleich die Wahrnehmung der stv. Abteilungsleitung verbunden.

Für den Nachtragsstellenplan 2022 wird daher empfohlen, eine zusätzliche 1,0 Stelle A 11 g.D. NBesG zur Verfügung zu stellen.

 

Verwaltungsfachwirt/in - EG9c

Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des Elterngeldes haben sich seit der Einführung verändert. So gibt es das Elterngeld inzwischen in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden.

 

Mit den bestehenden Möglichkeiten ist der Beratungsbedarf gestiegen. Zugleich hat sich die Anzahl der Elterngeldvorgänge mit der Einführung der Varianten und zudem auch mit der gestiegenen Anzahl der jährlichen Geburten erhöht.

 

Regionsweit wurde erstmals im Jahr 2015 ein Fallzahlen-/Stellenvergleich im Bereich Elterngeld durchgeführt. Seit 2019 wurde der Fallzahlen-/Stellenvergleich bis in das Jahr 2021 fortgeschrieben. Ein ergänzender Stellenbedarf von rund 15 Stunden wurde ermittelt.

 

Zugleich soll die Vertretung der Kindertagespflegesachbearbeitung gestärkt werden. Der Vertretungsaufwand ist im Vergleich zu anderen Verwaltungsstellen höher, da ein Aufschub der wahrzunehmenden Aufgaben nicht möglich ist. Vom Stellenumfang ist u.a. die monatliche Auszahlung der Kindertagespflegeentgelte, die Beratung der Kindertagespflegepersonen bei Fragestellungen zu den Entgelten und Investitionskostenzuschüssen und die Gebührenerhebung umfasst. Zugleich wird von der/dem Stelleninhaber*in das Rechnungswesen für den gesamten Kinderbetreuungsbereich wahrgenommen.

 

Für den Nachtragsstellenplan 2022 wird daher gebeten, eine 0,5 Stelle der Entgeltgruppe 9c zur Verfügung zu stellen.

 

Begründung des Vorgriffs auf den Stellenplan:

Aufgrund aktueller Häufungen von Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Verwaltung der Kindertagesstätten und Gewährleistung der Kinderbetreuung dient die Maßnahme des Vorgriffs auf den Stellenplan der Gewährleistung der Aufgabenerfüllung. So kommt es aktuell zu einer außergewöhnlichen Häufung von Aufgaben wie insbesondere:

-       der Umgang mit dem Mangel an pädagogischen Fachkräften im Kita-Bereich und den damit verbundenen Betreuungseinschränkungen

-      die Umsetzungen der Neuerungen des Niedersächsischen Gesetzes für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

-      die sich regelmäßig verändernden Bestimmungen der Corona-Verordnung

-      die Bewerkstelligung von Kinderbetreuung angesichts des Zuzugs von Vertriebenen aus der Ukraine

-      die Ausschreibung der Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätten

-      der drängende Bedarf des Ausbaus der Betreuungsplätze

-      die Abrechnung von Gebühren bei Betreuungsausfällen

 

Der aktuelle Personalbestand und auftretende Personalausfälle führen dazu, dass diese Aufgaben innerhalb der Abteilung nicht so verteilt werden können, dass eine Aufgabenwahrnehmung gewährleistet ist. Zur Abdeckung der Aufgabenzuspitzung steht eine Verwaltungsspringkraft aktuell nicht zur Verfügung, da die vorhandene Verwaltungsspringerstelle trotz intensiver Personalgewinnungsbemühungen nicht besetzt werden konnte.

 

Da die in der Abteilung bereits bestehenden Stellen zur Bearbeitung von Elterngeld und der Platzvergabe nach dem Aufgabenzuschnitt zudem mit der Bearbeitung von vorstehenden Aufgaben teilweise mitbetraut sind, ist die termingerechte Bearbeitung von Elterngeld und Platzvergabe erheblich erschwert/ gefährdet.

 

Es wird gebeten, aufgrund der sich aktuell häufenden Aufgaben der Abteilung bereits vor Inkrafttreten der Nachtragshaushaltsatzung und dem damit verbundenen Stellenplan 2022 die Stellenbesetzung zu ermöglichen.

 

 

 

(Pollehn)