Laut Punkt 3.3 „Randeinfassung“ der Beschlussvorlagen BV 2021 0098 sollen die neu zu setzenden 10er Tiefborde unmittelbar an das vorhandene Bestandsbord gesetzt werden. Geplant war, die Einzelfundamente für das Geländer hinter den Bestandsborden zu errichten.
Bei einer Rücksprache mit einem Zaunbauer, wurde festgestellt, dass die Errichtung der Fundamente wie o.g. schwer zu erstellen sind, da unmittelbar rückseitig des Bestandsbordes der Hang beginnt.
Aufgrund dessen sollen die Fundamente für das Geländer zwischen dem Bestandsborden und den neu zu setzenden Tiefborden erstellt werden.
Die Korrektur ist der Anlage „Ausbauprogramm Mühlenstraße - Querschnitt A-A neu“ zu entnehmen.
Die schmalste Stelle des Verbindungsweges misst ca. 2,25 m.
Anlagen:
Anlage Ausbauprogramm Mühlenstraße – Querschnitt A-A neu
(Ersatz für Anlage 8 der Ursprungsvorlage)
(Pollehn)