Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

145.000,00€

54100.787211

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau für den Verbindungsweg „Mühlenstraße“ sowie die Schaffung einer Fläche für Erholungssuchende im Stadtpark erfolgt wie in der Vorlage dargestellt unter der Voraussetzung, dass die NBank einen positiven Fördermittelbescheid für das Ausbauprogramm ausstellt.

 

      

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1. Allgemein

Die Stadt Burgdorf ist in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ aufgenommen worden. Mit der Sitzungsvorlage BV 2021 1758 ist die Politik über die geplanten Maßnahmen aus dem o.g. Sofortprogramm informiert worden.

Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2021 wurde unter anderem beschlossen, die Aufwertung der Mühlenstraße im Rahmen des Förderprogramms „Perspektive Innenstadt“ umzusetzen.

 

Der Antrag auf Förderung für die Einzelmaßnahme „Ausbau Mühlenstraße“ wurde am 01.03.2022 elektronisch und am 04.03.2022 postalisch bei der NBank eingereicht.

Beantragt wurde der Ausbau der Mühlenstraße sowie die Herstellung einer Erholungsfläche im Stadtpark, rückwärtig des Burgdorfer Schlosses (s. Anlage 1 – Übersichtskarte Fördergebiet).

 

Der Verbindungsweg dient als Verbindung zwischen Braunschweiger Straße und Mühlenstraße (s. Anlage 2 – Ausbaugebiet Mühlenstraße).

Für den o.g. Abschnitt wurde seinerzeit kein Ausbauprogramm festgelegt.

 

 

 

2. Bestand

 

2.1 Verbindungsweg und Bäume

Der Bereich der Mühlenstraße zwischen Braunschweiger Straße und der Brücke Richtung Schloßstraße entlang der Aue ist nur in einem Teilbereich für den KFZ-Verkehr zugelassen.

Hierbei handelt es sich ausschließlich um den Anlieferungsverkehr für das Gebäude „Braunschweiger Straße 1“.

Der Bereich umfasst den östlichen Teil des Ausbaugebiets auf einer Länge von ca. 15,00 m. 

 

Der restliche Bereich wird ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern beansprucht. Beschildert ist dieser als Gehweg, Radfahrern ist die Nutzung erlaubt.  

 

Entlang der Aue befinden sich im Randbereich zwischen dem Fließgewässer und der Mühlenstraße Bäume, unter anderem eine große erhaltenswerte Flügelnuss.

Da die Mühlenstraße einen Höhenunterschied von min. 2,50 m zur Burgdorfer Aue aufweist, stehen die Bäume in Hanglage. 

Die Wurzeln der Flügelnuss drücken in vielen Bereichen das Basaltkleinpflaster in der Mühlenstraße hoch. Aufgrund dessen ist die Mühlenstraße in den Bereichen sehr schlecht passierbar und nicht mehr barrierefrei. Teilweise entstand hierdurch Unfallgefahr, welche durch den städtischen Bauhof provisorisch mittels Kaltasphalt beseitigt wurde (s. Anlage 4 – Bilder Bestand Mühlenstraße).

 

Die Bäume sind für das Klima essentiell. Zudem spenden sie Schatten und erhöhen die Aufenthaltsqualität in dem Bereich, so dass das Ziel ist, die Bäume zu erhalten. 

Um die Standortbedingungen der Bäume zu verbessern, soll in den Bereichen mit Wurzelbrücken gearbeitet werden. Zudem soll die Mühlenstraße barrierefrei hergestellt werden. Die Aufenthaltsqualität soll durch den Austausch des abgängigen Geländers attraktiver und sicherer gestaltet werden.

 

 

2.2 Randeinfassung

Der Verbindungsweg ist im nördlichen Bereich, zur Burgdorfer Aue hin, mit einer zweireihigen Gosse und einem 10er Tiefbordstein eingefasst. Durch die Wurzeln sind auch die Bord- und Gossensteine größtenteils abgängig und verschoben (s. Anlage 4 – Bilder Bestand Mühlenstraße).

Auf der Rückenstütze bzw. rückwärtig des Tiefbordsteins wurde damals ein Stahlgeländer als Absturzsicherung gesetzt, welches ebenfalls abgängig ist (s. Anlage 4 – Bilder Bestand Mühlenstraße).

 

Im südlichen Bereich, zu den Gebäuden hin, befindet sich keine Randeinfassung. Hier wurde seinerzeit das Basalt-Kleinpflaster so verlegt, dass dieses dem Grenzverlauf entspricht. 

 

 

2.3 Ver- und Entsorgungsleitung

Lediglich das Gebäude „Braunschweiger Straße 1“ ist an den städtischen Mischwasserkanal in der Braunschweiger Straße angeschlossen. Der Übergabeschacht sowie die Anschlussleitung für das Gebäude „Braunschweiger Straße 1“ wurde seinerzeit in der Mühlenstraße gesetzt bzw. verlegt. Die Anschlussleitung schließt an den Schacht „BuM004250“ an (s. Anlage 6 – Kanalanschluss Mühlenstraße).

Nach erfolgter Kamerabefahrung/TV-Inspektion der Anschlussleitung durch den städtischen Bauhof lässt sich festhalten, dass die Leitung keine Schäden aufweist, welche eine Ertüchtigung erfordern. 

 

Die Hausanschlussleitungen für die Gas- und Wasserversorgung des Gebäude Braunschweiger Str. 1 wurde von der Mühlenstraße aus in den Verbindungsweg verlegt.

Der Hauanschluss von Seiten der Telekom wurde seinerzeit von der Braunschweiger Straße aus in den Verbindungsweg verlegt.

Nach Rücksprache mit den zuständigen Versorgern, besteht lediglich der Bedarf, die Gasanschlussleitung zu erneuern. Die Erneuerung soll vor Beginn des Ausbaus erfolgen. 

 

Im Ausbaugebiet befindet sich ein Beleuchtungsmast, welcher hinter dem Absturzgeländer steht. Der Beleuchtungsaufsatz ist bereits im Zuge des Beleuchtungsausbaus 2008 modifiziert worden.

Der Mast jedoch stammt aus dem Baujahr 1971. Altersdaten für das Beleuchtungskabel stehen nach Rücksprache mit dem zuständigen Versorger nicht zur Verfügung, sodass davon ausgegangen wird, dass das Beleuchtungskabel dem Alter des Beleuchtungsmastes entspricht.

Aufgrund dessen soll ein Austausch des Beleuchtungsmastes und des Beleuchtungskabels erfolgen. 

 

 

2.4 Oberflächenentwässerung

Das Niederschlagswasser der befestigten Fläche wird über einen Regeneinlauf in die Burgdorfer Aue abgeleitet.

 

 

2.5 Aufenthaltsfläche Stadtpark

Im weiteren Verlauf, Richtung Stadtpark entlang der Aue (s. Anlage 3 – Lageplan Holzgeländer, Liegen und Bank), befindet sich ein abgängiges Holzgeländer (s. Anlage 5 – Bilder Bestand Holzgeländer). Die Fläche in dem Bereich ist gerade aufgrund des urigen Baumbestandes eine attraktive Aufenthaltsfläche im Stadtpark. Zurzeit befindet sich in dem Bereich der Vegetationsfläche keine Sitzmöglichkeit für Erholungssuchende.

 

 

 

3. Ausbauvorschlag

 

3.1 Querschnitt

 

Eine Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist der Anlage 7 – „Ausbauprogramm Mühlenstraße – Lageplan“, der Anlage 8 – „Ausbauprogramm Mühlenstraße – Querschnitt A-A“ und der Anlage 9 – „Ausbauprogramm Mühlenstraße – Querschnitt B-B“ zu entnehmen.

Die gesamte Ausbaubreite variiert von ca. 1,90 m – 5,30 m. Aufgrund dessen gibt das angegebene Maß in den Querschnitten der Verkehrsfläche nur einen Ausschnitt wieder.

 

Um das Abfließen des Niederschlagwasser weiterhin aufrecht zu erhalten, soll das Gefälle zum Tiefpunkt der Mühlenstraße gerichtet und dort über den vorhandenen Regeneinlauf in die Burgdorfer Aue geleitet werden.

 

Abgeleitet wird das Niederschlagswasser über eine dreireihige Gosse aus Betonrechteckpflaster, grau.

 

Um die Anschlussleitung „Braunschweiger Straße 1“ gegen Wurzeleinwuchs bzw. Wurzelbeschädigungen zu schützen, soll eine Wurzelschutzbahn entlang der Leitung verlegt werden.

 

 

3.2 Befestigungsart

Zurzeit ist der Aufbau der Verkehrsfläche keiner Belastungsklasse zuzuordnen.

 

Der Aufbau des Verbindungsweges erfolgt gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen 2012 (RStO 12), Tafel 6, Zeile 1.

 

Betonrechteckpflaster, anthrazit mit Microfase                                 0,08 m

Bettung aus Sand-/Splittgemisch                                                             0,04 m

Schottertragschicht                                                                                       0,18 m

 

Soweit der anstehende Boden frostsicher ist, kann der Einbau der Frostschutzschicht entfallen.

Sollte der darunter anstehende Boden nicht frostsicher sein, ist dieser durch eine Frostschutzschicht in einer Dicke von 0,35 m auszutauschen.

Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche vermieden.

 

Im Bereich der Baumschreiben soll –wie bereits in Pkt. 2.1 „Verbindungsweg und Bäume“ genannt- zur Verbesserung und Erhaltung der Baumstandorte statt Mineralgemisch Wurzelbrücken eingebaut werden.

Die Wurzelbrücken werden hinsichtlich ihrer Belastungsart so gewählt, dass sie den RStO 12, Tafel 6, Zeile 6 gleichstehen.

Die Wurzelbrücken können individuell der vorhandenen Höhe bzw. dem Gefälle entsprechend angepasst werden. Dies gewährleisten Schraubfundamente, welche mit den Trägermodulen der Wurzelbrücken verbunden sind. 

In der Anlage 10 – „Wurzelbrücken“ sind zum besseren Verständnis zwei Referenzbilder beigefügt.

 

Den vorhandenen Boden im Ausbaubereich habe ich entsprechend der aktuellen LAGA-M20 Richtlinie (Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20) auf die Einstufung hinsichtlich möglichen Belastungen untersuchen lassen.

Die Auswertung ergab eine Einstufung in Z 2 (nicht gefährlicher Abfall). Aufgrund dessen werden für die Entsorgung des vorhandenen Bodens Mehrkosten anfallen.

 

 

3.3 Randeinfassung

Die seitliche Begrenzung der Mühlenstraße erfolgt zur Burgdorfer Aue hin mit 10er Tiefborden (10x25x100 bzw. 50 cm), welche unmittelbar an das vorhandene Bestandtiefbord gesetzt werden sollen. Das Tiefbord soll mit einer Ansicht von 5 cm gesetzt werden und dient als Tastkante für Personen mit Langstock. 

Auf der Rückenstütze des neuen 10er Tiefbord ist eine Läuferreihe aus Betonrechteckpflaster grau zu setzen.

Zu den privaten Grundstücken hin soll eine Läuferreihe aus Betonrechteckpflaster, grau (20x10x8 cm) als Anschluss verlegt werden. Hieran kann die Oberflächenbefestigung fachgerecht angearbeitet werden.

 

Das Absturzgeländer wird rückseitig der alten Tiefborde auf Einzelfundamente (40x40x80 cm) gesetzt. Die Einzelfundamente werden außerhalb des Wurzelbereichs und hinter den Bestandtiefborden errichtet (s. Anlage 8 – Ausbauprogramm Mühlenstraße – Querschnitt A-A). Zwischen den Fundamenten ist in einem 40 cm breiten Streifen Betonrechteckpflaster, grau in einem C 20/25 Beton zu verlegen.

Das Geländer wird nach Abschluss der Tiefbauarbeiten auf den zu errichtenden Betonfundamenten befestigt.

Dies wird entsprechend den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), Teil 8 - Bauwerksausstattungen, Abschnitt 4 – Rückhaltesysteme aufgestellt.

Die Geländerhöhe bei Absturzhöhen <12,00 m beträgt bei Radwegen und Geh- und Radwegen mindestens 1,30 m. Die Pfostenabstände bei einem Füllstab- und Holmgeländer sollen 2,00 – 2,50 m betragen.

 

Die Absturzsicherung wird demzufolge so gesetzt, dass die Geländerhöhe 1,30 m beträgt.

 

 

3.4 Beleuchtung

Wie bereits unter Pkt. 2.3 „Ver- und Entsorgung“ genannt, befindet sich mittig des Ausbaugebietes im nördlichen Bereich ein Beleuchtungsmast.

Dieser wird von der Braunschweiger Straße aus versorgt. Im Zuge der Ausbauarbeiten soll ein neuer Beleuchtungsmast gesetzt und das vorhandene Kabel ausgetauscht werden.   

 

Ein Austausch des Aufsatzes ist aufgrund der bereits erfolgten Modifizierung aus dem Jahr 2008 nicht erforderlich.

 

 

3.5 Aufenthaltsfläche Stadtpark

Das abgängige Holzgeländer umfasst eine Länge von ca. 35 m. Dieses soll gegen ein Aluminium-Füllstabgeländer mit Zwischenholm, pulverbeschichtet im Farbton RAL 7016 (Anthrazitgrau) mit einer Geländerhöhe 1,30 m getauscht werden.

 

Für Senioren und Erholungssuchende sollen Sitzmöglichkeiten geschaffen werden. Hierfür ist geplant, zwei Liegen und eine seniorengerechte Bank mit einer Kunststoffbelattung aufzustellen.

 

Wie bereits in Pkt. 2.2 genannt befindet sich der Bereich in einer Vegetationsfläche. Um die Erreichbarkeit für Senioren und gehschwache/-behinderte Personen barrierefrei herzustellen, soll diese befestigt werden.

Zur Verbesserung wird der Boden ausgekoffert und die Fläche entsiegelt.

 

Der Aufbau soll wie folgt hergestellt werden:

 

Wassergebundene Deckschicht (Körnung 0/5)                  0,05 m

Ausgleichsschicht (Körnung 0/11)                                                            0,05 m

Schottertragschicht (Körnung 0/32)                                        0,15 m

 

Der Austausch des abgängigen Holzgeländers, das Aufstellen von zwei Liegen und einer seniorengerechten Bank sowie die Herstellung der wassergebundenen Decke steigert die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich.

 

 

 

4. Finanzierung und Kosten

Für den Ausbau des Weges „Mühlenstraße“ werden voraussichtliche Gesamtkosten i.H.v. ca. 110.000,00 € (brutto) anfallen.

 

Für die Erneuerung des Holzgeländers im Stadtpark, der Gestellung von zwei Liegen und einer seniorengerechten Bank sowie der barrierefreien Herstellung der wassergebundenen Wegedecke fallen voraussichtliche Gesamtkosten i.H.v. ca. 35.000,00 € (brutto) an.

 

Insgesamt belaufen sich die Gesamtkosten demnach auf ca. 145.000,00 €. 

 

Da das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ sehr kurzfristig vom Land Niedersachsen ins Leben gerufen wurde, hatte die Verwaltung keine Möglichkeit, die Mittel im Doppelhaushalt für 2021/2022 vorzusehen. Um das Projekt dennoch umsetzen zu können ist die Inanspruchnahme von Deckungsmitteln erforderlich. Dies wurde bereits über die Vorlage BV 2021 1758 beschlossen.

 

Haushaltsmittel stehen nun auf dem Produktkonto 54100.787211 zur Verfügung.

 

Bei der NBank wurde bereits ein Einzelvorhabenantrag auf Förderung für das o.g. Projekt gestellt.

 

Erst nach positiver Rückmeldung wird das Projekt voraussichtlich mit 90 % gefördert, so dass die Stadt dann nur einen Eigenanteil von 10 % (14.500,00 €) der Kosten übernehmen müsste.

 

 

Der Weg „Mühlenstraße“ zwischen Braunschweiger Straße und Mühlenstraße dient vorrangig als Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer.

Die an dem Weg anliegenden Grundstücke sind primär an die Anbaustraßen „Braunschweiger Straße“ bzw. „Mühlenstraße“ angeschlossen. Daher hat der Weg nur eine Verbindungs- und keine Erschließungsfunktion. Die Beitragsfähigkeit ist nicht gegeben.

Demnach können keine Straßenausbaubeiträge nach dem NKAG erhoben werden.

 

 

 

5. Zeitlicher Ablauf / Fördermodalitäten

Wie bereits in Pkt. 1 - „Allgemeines“ genannt wurde der Antrag auf Förderung bei der NBank bereits eingereicht.

Lt. Rücksprache mit der NBank benötigt diese eine Bearbeitungszeit für den Antrag von ca. 3 – 4 Monaten.

 

Sofern also die Bearbeitungszeit im Idealfall 3 Monate beträgt, könnte im Juni die Vergabe vorbereitet und ausgeschrieben werden. Je nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Wertgrenzen müsste die Vergabe gem. VOB öffentlich über das VMS (Vergabemanagementsystem) der Region Hannover oder als beschränkte Ausschreibung ausgeschrieben werden, sodass ggf. im August der Auftrag erteilt werden könnte.

 

Sofern die Bearbeitungszeit von Seiten der NBank jedoch aus unvorhersehbaren Gründen mehr als 4 Monate beträgt, verschiebt sich der zeitliche Ablauf hinsichtlich der Ausschreibung, des Ausbaus und der Fertigstellung.

 

Die NBank gibt eine Frist für die Beendigung des Bauvorhabens bis zum 31.03.2023 an. Der Verwendungsnachweis hierfür ist nach spätestens 3 Monaten vorzulegen.

Diese Frist (für die Beendigung des Bauvorhabens) kann bis zum 25.05.2023 verlängert werden, unter der Bedingung, dass der Verwendungsnachweis statt nach 3 Monaten dann nach 6 Wochen, demnach spätestens zum 30.06.2023, eingereicht wird.

 

Der Pkt. 5 „Zeitlicher Ablauf / Fördermodalitäten“ soll darauf hinweisen, dass ggf. bei einer zu langen Bearbeitungszeit durch die NBank der Ausbau im ungünstigsten Fall nicht mehr in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen durchgeführt werden kann und demzufolge Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden können.   

 

 

 

6. Schlussbemerkungen

Die Planungen für die Mühlenstraße sind dem Seniorenrat Burgdorf, der Behindertenbeauftragten der Region Hannover, der Straßenverkehrsbehörde, der Denkmalschutzbehörde, der Umweltschutzabteilung, dem ADFC sowie der Bürgerinitiative „Sicherer Schulweg für Hülptingsen“ am 04.02.2022 mitgeteilt worden.

Die eingegangenen Stellungnahmen inkl. Antworten der Tiefbauabteilung sind der Anlage 11 - Stellungnahmen beigefügt.  

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1              Übersichtskarte

Anlage 2              Lageplan Mühlenstraße

Anlage 3              Lageplan Holzgeländer, Liegen und Bank

Anlage 4              Bilder Bestand Mühlenstraße

Anlage 5              Bilder Bestand Holzgeländer

Anlage 6              Kanalanschluss Mühlenstraße

Anlage 7              Ausbauprogramm Mühlenstraße - Lageplan

Anlage 8              Ausbauprogramm Mühlenstraße – Querschnitt A-A

Anlage 9              Ausbauprogramm Mühlenstraße – Querschnitt B-B

Anlage 10            Wurzelbrücken

Anlage 11            Stellungnahmen

 

(Pollehn)