Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Klärschlammentwässerung mit
Polymeren und Ausschreibung Klärschlammentsorgung 2022
Gem.
Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Vorlage Nr. BV 2020 1207/1 in seiner
Sitzung am 26.05.2020 sollten
- Versuche
zur Ermittlung der Entwässerbarkeit und Lagerung des Klärschlamms unter
Einsatz von Polymeren durchgeführt werden und in Abhängigkeit von den
Ergebnissen eine Umstellung der Schlammkonditionierung vorgenommen werden
und
- Verwertungsoffene
Ausschreibung(en) für 1-5 Jahre durchgeführt werden, bei der (denen) die
Vorhaltung von Zwischenlagerkapazitäten berücksichtigt wird (werden), um
eine Vergleichbarkeit der Kosten zum Bau eigener städtischer
Zwischenlagerkapazitäten herstellen zu können.
Der
Entwässerungsversuch unter Einsatz von Polymeren bei der Schlammkonditionierung
wurde im September 2021 durchgeführt und hat ergeben, dass eine Entwässerung
mit Polymeren unter Beibehaltung der vorhandenen Technik der Kammerfilterpresse
mit zugehörigem Bunker und Fördertechnik möglich ist. Zur Dosierung der Polymere
ist jedoch eine Polymeransetz- und –dosierstation anzuschaffen und in den
Entwässerungsprozess funktions- und steuerungstechnisch einzubinden. Weiterhin
ist eine Befüllpumpe der Kammerfilterpresse auszutauschen.
Die Umstellung
der Entwässerung auf Polymere ist für August/September dieses Jahres
vorgesehen, was auch bei der letzten Ausschreibung der Leistungen zur
Klärschlammverwertung für den Zeitraum von 03/2022 bis 02/2023 berücksichtigt
worden ist. Hier ist auf Grund der Beschlüsse und der Erfahrungen neben der
Zwischenlagervorhaltung eine Grenzwertüberschreitung gem. Klärschlammverordnung
berücksichtigt worden, was eine thermische Verwertung der zugehörigen Menge
erfordert.
Das günstigste
Angebot hat die Firma Kommunalservice Hans Vornkahl GmbH, Nettlingen mit rund
175.000,- € abgegeben, die auch den Zuschlag für die Verwertung erhalten hat.
Der Klärschlamm soll nach Kompostierung landwirtschaftlich verwertet und der
Polymerschlamm in der neu errichteten Klärschlammmonoverbrennungsanlage in
Helmstedt verbrannt werden.
In Bezug auf
die Angebote der letzten Ausschreibung für 2021 sind die Preise für die
Verwertung des Klärschlammes wie folgt gesunken:
Landwirtschaftliche
Verwertung: um 21 % - 37 %,
Thermische
Verwertung (Verbrennung): um 16 % - 37
%
Der
Preisverfall wird auf eine sich entspannende Marktsituation bei der
Klärschlammverwertung/-entsorgung durch Zunahme der Entsorgungskapazitäten bei
der thermischen Verwertung zurückgeführt. Ob dieses Preisniveau mittel- bis
langfristig Bestand haben wird, lässt sich derzeit nicht beurteilen.
Eine
Auflistung der Kosten für die Vorhaltung von Zwischenlagerkapazitäten unter
Berücksichtigung der Angebote aus den letzten beiden Ausschreibungsverfahren
zur Klärschlammverwertung in 2021 und 2022 sowie unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Nutzung in 2021 wird nachfolgend vorgenommen:
Die Mehrkosten
für die Vorhaltung eines
Klärschlammzwischenlagers für 350 Tonnen in 2021 betrugen rund 8.600,- € pauschal. Zusätzlich sind
Mehrkosten auf Grund der tatsächlichen Zwischenlagerung von knapp 450 Tonnen
für den Lagerbetrieb (Entladen, Haufwerke bilden, ggf. Umsetzen, erneutes
Verladen ...) in Höhe von rund 10.400,- € und für den Transport rund 10.700,- €
angefallen (Die reinen Entsorgungsmehrkosten durch die Quecksilber-Grenzwertüberschreitung
betragen rund 66.000,- €).
Unter
Berücksichtigung der mit den letzten Ausschreibungen angebotenen
Lagervorhaltekosten ergibt sich aus:
Vorhaltung
2022 für 250 t Klärschlamm: 4.700 € und 6.400 €
Vorhaltung
2021 für 350 t Klärschlamm: 5.400 € und 8.600 €
ein mittlerer
Preis für die Lagervorhaltung von 21,10 €/t
Angebotspreise
kleiner 600,- € wurden nicht berücksichtigt, da hier davon ausgegangen werden
kann, dass Teile der Vorhaltekosten in den Entsorgungskosten enthalten sind
bzw. nicht so wie abgefragt, kalkuliert wurde.
Kostenvergleich
„Klärschlammzwischenlager“
Ein
überschläglicher Vergleich der Kosten „Bau eines Klärschlammzwischenlagers“ und
„Vertragliche Sicherung von extern vorgehaltenen Klärschlammzwischenlagerkapazitäten
durch Dritte“ ist als Jahreskostenvergleich in der Anlage beigefügt.
Der
Lagerungsbetrieb ist bei dem Vergleich nicht berücksichtigt worden, da dieser
Aufwand sowohl bei Eigenbetrieb des Lagers, als auch bei Fremdvergabe entsteht.
Als Ergebnis unter
Berücksichtigung der getroffenen Annahmen bleibt festzuhalten, dass die
Inanspruchnahme eines externen Klärschlammzwischenlagers eines Dritten von bis
zu rund 4 Monaten im Jahr kostengünstiger abschließt, als der Bau eines eigenen
Klärschlammzwischenlagers. Aussagen zu Preisentwicklungen und
Vorhaltekapazitäten am Markt sind jedoch nicht möglich.
Für einen
aussagekräftigen Vergleich sollte jedoch der weitere (langfristige)
Entsorgungsweg und –partner bekannt sein, da nur so gültige Randbedingungen annähernd
sachgerecht berücksichtigt werden können. Im Falle der thermischen Verwertung
des Klärschlammes werden für mehrmonatige Revisionen mit
Anlagenaußerbetriebnahme vielfach Lagerungskapazitäten vorgehalten, die genutzt
werden können, damit nicht unnötige Frachtkosten bei fehlendem eigenen
Zwischenlager und anderweitiger Lagerung entstehen.
Weitere Vorgehensweise bei der
Klärschlammverwertung
Die PFI
Hannover hat in der der Vorlage BV 2020 1207 beigefügten Studie
„Klärschlammentsorgung und innovative Prozesse für die Kläranlage Burgdorf“ aus
Februar 2020 als Resultat einer umfangreichen Auswertung die thermische
Verwertung des entwässerten Schlamms der Kläranlage Burgdorf empfohlen.
Durch die für
August/September 2022 geplante Umstellung der Klärschlammentwässerung auf
Polymere verbessern sich die Randbedingungen für eine thermische Verwertung des
Burgdorfer Klärschlammes und durch den Bau und die Inbetriebnahme weiterer
geplanter Klärschlammmonoverbrennungsanlagen dürfte sich die Marktsituation weiter
entspannen, so dass eine Ausschreibung zur thermischen Verwertung für mehrere
Jahre möglich und sinnvoll ist.
Beabsichtigt
ist, die Leistungen voraussichtlich in 2023 zur thermischen Verwertung des
Klärschlammes für 10 Jahre europaweit (verpflichtend auf Grund der
Auftragshöhe) auszuschreiben. Auf Grund eines derzeit hierfür zu erwartenden
Auftragsvolumens von 1.500.000 € - 2.000.000 € soll ein Ingenieurbüro unter
Einbindung einer vergaberechtlichen (juristischen) Beratung zur „Vermeidung von
Verfahrensfehlern“ mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt
werden. In 2023 wäre dann die vollständige Umstellung der
Klärschlammverwertung/-entsorgung auf die thermische Verwertung möglich.
Neben der thermischen Verwertung des Klärschlamms wäre dann die verpflichtende Phosphorrückgewinnung ab 2029 (bei einer Monoverbrennung im Nachgang aus der Klärschlammasche) zu berücksichtigen. Nach wie vor sind hierzu belastbare Aussagen zu Kosten und Erlösen nicht möglich, da sich derartige Anlagen noch immer in der Test- und Datenauswertephase befinden und ein etablierter Markt für die Nachfrage von Phosphor in der daraus entstehenden Form noch nicht vorhanden ist. Während optimistische Einschätzungen einen kostendeckenden Betrieb der Phosphorrückgewinnung nicht ausschließen, wird jedoch vielfach von zusätzlichen Kosten für die Klärschlammproduzenten ausgegangen. Abhängig wird dieses unter anderem davon sein, wie stabil der Betrieb der Rückgewinnung verläuft, wie sich die Marktpreise für den endlichen Rohstoff Phosphor entwickeln und ob eine ausreichende Nachfrage nach der durch die Rückgewinnung produzierten Form des Phosphors entsteht.
(Pollehn)